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Warum der Prozess gegen den Geheimagenten Mauss nicht verhindert werden konnte

 

Werner Mauss ist schon seit langem als Geheimagent bekannt. Bereits Ende der 1990er Jahre gab es Gerüchte um hinterzogene Steuern. Damals hatte der BND eine Versteuerung durch Mauss bestätigt und ihn damit entlastet.

 

http://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56efffbd2f17ab0f205e639b/

… Als die beiden Offshore-Firmen Nolilane und Transacta Valores 1997 in den Fokus des Spiegel gerieten, sagte Mauss dem Magazin, die „hierauf entfallenden Steuern“ würden „selbstverständlich gezahlt“. Tatsächlich finden sich in den Panama-Papers Steuerunterlagen. Allerdings auch nur für diese beiden Firmen.

Eine interessante Frage in all dem Gewirr von Tarnidentitäten und Tarnfirmen ist auch: Wer zahlt denn eigentlich Steuern? „Jacques“ oder „Dr. Lampe“? Oder „Claus Möllner“? Der Mauss-Biograf Peter Schumacher behauptete 1997 unter Berufung auf eine Zeitung, auf den Namen Werner Mauss gebe es im zuständigen Finanzamt seit 1978 weder Steuerakte noch Steuernummer. Auf eine Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung 1997, die Gelder, die Mauss vom BND bekommen habe, seien „an Hand pauschalierter Sätze versteuert“ worden. Also: Pi mal Daumen.

 

Die Süddeutsche Zeitung  berichtet sehr tendenziös. Nirgendwo wird klargestellt, dass eine exakte Versteuerung verwalteter Gelder und daraus erzielter eigener Einkünfte im Falle Mauss wegen der Geheimhaltungspflichten überhaupt nicht durchführbar ist. Pauschalisierte Sätze, von welcher Tarnidentität auch immer bezahlt, wären also völlig in Ordnung.

Werner Mauss verurteilte in einem offenen Brief von März 2017 die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung als eine mediale Vorverurteilung und sieht eigene Interessen der investigativen Journalisten Leyendecker und Mascolo als maßgebliche Motivation.

 

http://www.werner-mauss.de/offener-brief/

von Werner Mauss

  1. März 2017

Von 1992 bis 1998 arbeitete ich in Abstimmung mit dem deutschen Bundeskanzleramt (Anlage 1) an einem Friedensprozess zwischen der ELN-Guerilla und der Regierung Kolumbiens unter Präsident Ernesto Samper (Anlage 2). 1995 wurde die geheimgeschützte Operation nach Aussagen von Leyendecker durch einen BND-Beamten an ihn verraten. Leyendecker wollte damals offenbar ohne Rücksicht auf den Friedensprozess seine Erkenntnisse veröffentlichen. Dies hätte das Ende der bundesdeutschen Friedensbemühungen bedeutet.

In dieser Zwangslage kam es zu einer Vereinbarung zwischen Leyendecker, der damaligen SPIEGEL-Geschäftsleitung und mir, das SPIEGEL-Team in ein ELN-Camp mitzunehmen. Vertraglich abgesichert erklärten sie, auf Veröffentlichungen im Zusammenhang mit mir zu verzichten (Anlage 3). Auf besonderen Wunsch von Leyendecker nahmen diese auch an einer zweiten Operation, konkret der Befreiung von Geiseln der ELN, teil.

Die Reisekosten in Kolumbien – insbesondere Charterflüge, Schnellbootcharter, Übernachtungskosten, Sicherheitspersonal und Verpflegung in Höhe von damals mehr als 380.000 DM – für Leyendecker, Mascolo und ihr Team wurden aus dem jetzt beim Landgericht Bochum verhandelten Treuhandfonds finanziert...

Die Süddeutsche Zeitung schreibt in der Sache Werner Mauss möglicherweise im eigenen Interesse. Sie ist nicht (mehr) objektiver Berichterstatter. Wäre sie dies, würde sie in ihrer aktuellen Berichterstattung offenlegen, dass sich Werner Mauss bereits mit zahlreichen Ansprüchen gerichtlich durchgesetzt hat und die Süddeutsche Zeitung sogar ein gerichtliches Ordnungsgeld in immenser Höhe zahlen musste, weil sie sich an gerichtliche Entscheidungen nicht gebunden sieht…

Und ihre „investigativen Speerspitzen“ Leyendecker und Mascolo?

…  Denn Leyendecker und Mascolo hatten sich nicht einmal an die erzwungene Vereinbarung gehalten und Bildmaterial allein zum eigenen Vorteil veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass Ida und ich dafür mit zusätzlichen Monaten in rechtswidriger Haft in Kolumbien zahlten. Eine Haft, aus der wir lebend nicht entlassen werden sollten. Eine Haft, während derer unsere minderjährigen Kinder voll Angst um die Eltern zu Hause im Ungewissen warteten. Eine Haft, an der investigative Journalisten kräftig verdienten?…

 

Der mutmaßliche Verrat des Kolumbien-Auftrags durch einen BND-Beamten wirft ein Licht auf die Komplexität des Gegeneinanders und des Nebeneinanders in den Behörden. Der Einsatz von Mauss scheint in Sicherheitskreisen auch auf Widerstand gestoßen zu sein.

Die Panama-Papers wurden am 3. April 2016 weltweit veröffentlicht. Die Süddeutsche Zeitung, die die Daten zugespielt bekommen hatte, berichtete über Werner Mauss und seine Briefkasten-Firmen. Gleichzeitig wurde behauptet, dass bereits seit längerem durch die Staatsanwaltschaft Bochum gegen Mauss ermittelt würde. Auch hier muss ein Beamter – denkbar wäre die Steuerfahndung oder die  STA Bochum –  die Information an die Süddeutsche Zeitung durchgestochen haben. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde bewusst mit Füßen getreten, gegen Geld oder aufgrund der Überzeugung, dass ein sich dahin schleppendes Ermittlungsverfahren gegen den Geheimagenten endlich Anschub bekommen sollte. Diese Motivation wäre zwar verständlich, hat aber mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wenig zu tun.

Die bereits gegen Mauss laufenden Ermittlungen basierten auf einer vom Land NRW im Jahr 2012 durch die Steuerfahndung Wuppertal aus der Schweiz angekauften Steuer-CD, die Hinweise auf zwei Luxemburger Stiftungen enthielt.
Durch die Verbindung mit den Panama-Papers und das Bekanntwerden der Ermittlungen in anderer Sache wurde ein enormer öffentlicher Verfolgungsdruck aufgebaut. Die Vorwürfe von Mauss gegen die Süddeutsche Zeitung erscheinen mir daher als berechtigt.

 

https://www.n-tv.de/politik/Ex-Agent-klagt-gegen-Panama-Enthuellung-article17404261.html

Mittwoch, 06. April 2016

… Die von ihm in Panama angekauften Briefkastenfirmen hätten nicht der Steuerhinterziehung, sondern im Gegenteil „außergewöhnlichen humanitären Aktionen“ gedient, sagt Mauss. „Damit haben wir etwa Geisel-Befreiungen diskret abgewickelt. Danach sind diese Firmen in den Reißwolf gekommen.“ Mauss war über Jahrzehnte von der Bundesregierung und Geheimdiensten immer wieder mit geheimen Missionen beauftragt worden.

Seit 2000 berate er vornehmlich Menschenrechtsorganisationen, sagte Mauss. Wenn Mitarbeiter etwa von Hilfsorganisationen entführt werden, bemühe er sich „unter höchster Lebensgefahr“ um deren Freilassung. Auf diese Weise habe er bereits 43 Menschen das Leben gerettet. „Erst Ende März habe ich deswegen vier Tage auf einem Maulesel verbracht.“ Da kein Lösegeld gezahlt, sondern Medikamente und medizinisches Gerät zur Verfügung gestellt werde, würden die Firmenmäntel für die organisatorische Abwicklung benötigt. Er habe dafür seit 1985 bis zu zwölf dieser Offshore-Gesellschaften in Reserve gehalten, die meisten aber zwischen 2007 und 2013 aufgelöst. Die Veröffentlichungen drohten nun, diese Arbeit zu erschweren: „Jetzt zieht man mich durch den Schmutz.“

… In Bochum ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ bereits seit längerer Zeit gegen Mauss. Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Dazu sagte ein Behördensprecher auf Anfrage: „Kein Kommentar.“ Mauss kündigte rechtliche Schritte gegen die Zeitung an. Nach Angaben der „SZ“ führte oder führt Mauss mindestens zwölf Briefkasten-Firmen bei dem Dienstleister Mossack Fonseca. Die Firmen und Bankkonten liefen allesamt auf den Namen Claus M. Die Offshore-Firma Nolilane sei als Eigentümerin seines Anwesens in Rheinland-Pfalz ausgewiesen.

 

Mauss hat behauptet, seit 2000 vornehmlich Menschenrechtsorganisationen zu beraten. Deutschland soll in den angeblich nicht versteuerten Treuhandfond in Luxemburg nichts eingezahlt haben.

Warum aber wurden dann zwei Tarnidentitäten von Mauss weiter verlängert, der Ausweis auf den Namen Claus Möllner sogar noch im Jahr 2014, als das Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Bochum bereits lief?

 

https://www.tagesschau.de/ausland/panamapapers-159.html

Stand: 20.07.2016 15:59 Uhr

Von Jan Lukas Strozyk, NDR

… Ohne das Wissen der deutschen Behörden wäre das ein handfester Skandal. Es gibt Vorgaben dazu, wer in Rheinland-Pfalz einen Tarn-Ausweis bekommen kann: etwa Menschen, die im Zeugenschutzprogramm sind oder hauptamtliche Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz. Für den Verfassungsschutz arbeitet Mauss nicht – das ist eine der wenigen Fragen, die er unumwunden und klar beantwortet…

Das Bürgeramt erklärt auf Anfrage, man habe den neuen Pass ausgestellt, als Mauss – also Möllner – mit seinem alten Pass gekommen sei. Ein alltäglicher Vorgang. Einen Sperrvermerk, wie er sonst bei verfallenen Tarnidentitäten üblich ist, gab es demnach nicht. Den hätte zum Beispiel das Bundesinnenministerium veranlassen können. Dort mauert man, ein Sprecher lehnte einen Kommentar ab.

Immer  wieder gab es Gerüchte über Mauss und die Steuer. Mauss selbst sagt dazu, die seien von seinen Gegnern gestreut worden. Mehrmals, so sagt er, habe man ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Und bis heute sei er von keinem Gericht der Welt letztinstanzlich verurteilt worden – auch in anderer Angelegenheit nicht, nicht bloß in Steuerdingen. Auch den Reportern von NDR, WDR und SZ wirft er vor, instrumentalisiert zu sein: Gesteuert von einem Drogenkartell, sonst würde man solche Fragen ja nicht stellen.

 

Es würde mich nicht wundern, wenn die Verlängerung durch die Auftraggeber in den deutschen Sicherheitsbehörden oder  in Regierungsstellen veranlasst worden ist, für die Mauss nach 2000 noch gelegentlich tätig war, als freier Mitarbeiter wie üblich. Und diese Personen, deren Identität Mauss zu seiner Verteidigung wegen der Geheimhaltung nicht preisgeben darf, wussten wohlmöglich, dass aufgrund der besonderen Umstände kein reales Steuervergehen vorliegt.

Die Panama-Papers wurden später vom BKA angekauft. Mauss hatte noch im Juli 2017 behauptet, dass ein Gutachten des BKA ihn diesbezüglich entlasten könnte, aber das Gericht hatte eine weitere Zeitverzögerung für das Urteil abgelehnt, da es ja in der Anklage überhaupt nicht um den Inhalt der Panama-Enthüllungen ginge. Gleichzeitig beschuldigte Mauss einen ganz speziellen BKA-Beamten, den Mossad-Agenten von seiner Aussage vor Gericht abgehalten zu haben. Dieser Zeuge hätte den Fond und die Vereinbarungen über die Verwendung der Gelder wohlmöglich bestätigen können, was aber aus unbekannten Gründen nicht im Interesse der amtierenden Regierung zu liegen scheint. Vielleicht wurde befürchtet, dass so auch die Nutzung durch deutsche Stellen hätte bekannt werden können – oder die stille Zustimmung zu wohlmöglich nicht ganz legalen hierdurch finanzierten Einsätzen auf deutschem Boden, durch ausländische Geheimdienste in Auftrag gegeben.

Mauss sprach auch von mehreren Verwaltungsgerichtsverfahren des BKA gegen ihn, wegen seiner Scheinexistenzen und den zugehörigen offiziellen Ausweispapieren. Das sieht für mich danach aus, als ob einzelne Mitarbeiter im BKA oder in anderen Behörden wohlmöglich am Dienstweg vorbei die Arbeit von Mauss unterstütz haben könnten. Oder der Sperrvermerk für das Nicht-Verlängern der abgelaufenen Tarnpapiere wurde bewusst vom hierfür unter anderem zuständigen Bundesinnenministerium nicht veranlasst. Der „tiefe Staat“ kann sich schlecht outen und die Legalität der Papiere bestätigen. Das ist ein großes Dilemma.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerverfahren-ex-geheimagent-mauss-hofft-auf-hilfe-vom-bka-1.3581987

  1. Juli 2017

Das Verfahren, in dem Mauss sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzt, mehr als 16 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben, soll nach dem Willen seiner Verteidiger ausgesetzt werden. Grund: Die Panama Papers, die inzwischen beim Bundeskriminalamt liegen.

Weder das chinesische Geld noch die Panama-Firmen sind aber Gegenstand der Anklage…

Jetzt verlangt er, dass das Bundeskriminalamt, das die Panama-Daten angekauft und ihre Auswertung angekündigt hat, die Dokumente in seiner Sache prüft. Daraus soll ein Gutachten entstehen, das Mauss – da sind sich seine Anwälte sicher – entlasten werde…

Die Staatsanwaltschaft weist den Antrag als unbegründet, weil irrelevant zurück – für sie seien die Panama Papers im laufenden Verfahren gar kein Thema…

 Die Verteidigung erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen das Bundeskriminalamt: Das BKA habe eine Anfrage beim Mossad, die lediglich die Identität des geheimnisvollen Zeugen absichern sollte, dazu genutzt, den Zeugen vorsätzlich so zu verunsichern, dass der jetzt von seiner Aussage in Deutschland absehe. Das BKA habe „Adam“ damit gedroht, ihn in Deutschland „festzusetzen“, wenn er aussagen würde. „

Als Hintergrund nannte die Mauss-Seite einen „persönlichen Feldzug“ eines bestimmten BKA-Beamten gegen Mauss und dessen Familie; außerdem befinde sich die Behörde in mehreren Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Mauss, dort geht es angeblich um seine noch immer existierenden Scheinexistenzen und die entsprechenden offiziellen Ausweispapiere dazu. Aus diesen Verfahren lieferte Mauss ein Konvolut an Schreiben dieses bestimmten BKA-Beamten, die dessen Befangenheit und Voreingenommenheit ihm gegenüber dokumentieren sollen…

 

Nur gut zwei Monate nach Veröffentlichung der Panama-Papers, am 9. Juni 2016, bekam die Wirtschaftsstrafkammer Bochum die Anklage gegen Mauss eingereicht.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerbetrug-anklage-gegen-geheimagent-werner-mauss-1.3077463

  1. Juli 2016, 18:02 Uhr

Werner Mauss nennt sich selbst „erster deutscher Undercoveragent“.

 (Foto: Ulrich Baumgarten/Getty Images)

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo, Bochum

… So weit ist es aber noch lange nicht. Erst am 9. Juni hat die Wirtschaftsstrafkammer die Anklage bekommen. Die Erklärungsfrist für die Anwälte von Mauss beträgt vier Wochen. Das ist knapp. Ein bisschen wird es also noch dauern, aber Insider gehen davon aus, dass noch in diesem Monat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werden wird. Aber bis zu einem Urteil kann es dauern. Es ist wieder mal ein Fall, in dem die Wuppertaler Steuerfahndung eine wichtige Rolle spielt. Das ist jene Fahndung, welche die Steuerfesten in Liechtenstein und in der Schweiz ins Wanken gebracht hat.

Vor vier Jahren hatte Nordrhein-Westfalen eine CD mit Stiftungen der UBS-Bank gekauft, und bei den Ermittlungen stießen die Steuerfahnder auch auf Mauss…

 

http://www.bild.de/politik/ausland/schwere-steuerhinterziehung/spionmauss-46799988.bild.html

14.07.2016

… Der Ex-Agent zu BILD: „Ich gehe davon aus, dass das Gericht die erhobenen Vorwürfe aufklärt. Das Geld ist mir nicht zuzuordnen. Da es nicht mein Geld ist, kann ich auch nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Ich verwalte dieses Geld nur und habe nichts hinterzogen. Die vor Jahren von Bochum angekaufte Daten CD hat nichts mit Panama Papers zu tun. Meine privaten Offshore-Firmen sind dem Finanzamt seit Jahren bekannt bzw. offengelegt.“

Mauss erklärt weiter: „Bereits 1996 wurde ich zu Unrecht in Kolumbien inhaftiert. Es wurde öffentlich erklärt ich würde 70 Jahre ins Gefängnis kommen. Am 20. Mai 1998 wurde ich von allen Vorwürfen freigesprochen. Das Gericht hatte festgestellt, dass meine Festnahme illegal war und das ich niemals gegen kolumbianisches Recht verstoßen habe.“

Die neue Anklage gegen den Geheimagenten liegt dem Landgericht Bochum vor, ist aber noch nicht zugelassen. Wird sie das, soll es Verhandlungen im September geben…

 

Mitte Juli war die Anklage noch nicht zugelassen, aber dann ging alles bemerkenswert schnell.

Ende September 2016 begann bereits der Prozess vor dem Landgericht Bochum. Nach den Angaben auf sueddeutsche.de vom 26. September 2016 fand der Prozess in Bochum statt, weil Mauss dort bereits am 21.Dezember 2012 festgenommen und gegen eine Kaution von einer Million Euro wieder freigelassen worden sein soll.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-gegen-werner-mauss-phantom-vor-gericht-1.3179596

  1. September 2016

… Der erste Verhandlungstag in einem der größten Steuerprozesse der Bundesrepublik dauert nur gut zwei Stunden. Die Anklage wird verlesen, dann versuchen die Anwälte von Mauss, den Gerichtsort Bochum auszuhebeln. Gegen Mauss müsse, argumentieren sie, entweder an seinem Wohnort oder in Essen, dem Sitz des Finanzamts und damit dem „Tatort“, verhandelt werden. In Bochum findet der Prozess statt, weil Mauss dort am 21. Dezember 2012 festgenommen (und gegen Kaution von einer Million Euro wieder freigelassen) worden war…

 

Es wundert schon, dass erst vier Jahre nach Ankauf der Steuer-CD Anklage erhoben wurde.
Der dann überstürzt anberaumte Prozess hat in diesem Kontext wohl eher nichts mit einer Abstrafung des Geheimagenten durch unzufriedene ehemalige Auftraggeber als „Strippenzieher“ zu tun, sondern hat sich als zwingend erforderlich ergeben, um den Verdacht nicht zu erhärten, Mauss werde vor Strafverfolgung geschützt. Die Steuerfahndung gehört nicht zum „tiefen Staat“, die machen gewöhnlich ihren Job. Per Weisung die Anklageerhebung zu unterbinden, hätte nach der Veröffentlichung in der SZ für ungünstige Gerüchte gesorgt, die es um die Kontakte von Mauss zu Politikern schon zuvor gegeben hatte.

Man kann den widersprüchlichen Aussagen des Geheimagenten nicht unbedingt glauben. Dennoch sieht es für mich danach aus, als ob Mauss in sämtlichen Sicherheitsbehörden und in Regierungskreisen Freunde als auch Feinde hat. Seine ehemaligen Auftraggeber werden das ihnen Mögliche getan haben, um eine langjährige Haftstrafe für Mauss zu verhindern – wie es aussieht bislang mit Erfolg. Der Prozess in Bochum musste trotz alledem stattfinden, da sich seine Unterstützer und „Arbeitgeber“ sonst hätten outen müssen. Hätten hierdurch windige Aktionen öffentlich werden können, die Mauss oder von ihm hierzu beauftragte Personen ab dem Jahr 2000 bis in die Gegenwart hinein auf deutschem Boden ausgeführt haben, etwa im Auftrag des BKA oder der Regierung?  Eine Antwort auf diese Frage wird sich nicht finden lassen.

Vielleicht wurde die Medien-Hetze gegen Mauss von seinen Gegnern als persönlicher Rachefeldzug angeschoben, wie von Mauss angenommen, oder aber um das Aufdecken eines angenommenen tiefen Staates zu erzwingen – ohne Erfolg.

 

Was unterscheidet V-Leute von freien Mitarbeitern?

Über die Existenz von V-Leuten wird viel gesprochen, von den freien Mitarbeitern staatlicher Stellen normalerweise nie. Ohne den Prozess um den Geheimagenten Mauss wäre es auch mir nicht bewusst geworden, dass solche Mitarbeiter, die nicht verbeamtet oder beim Staat angestellt sind, überhaupt existieren. Es ist nicht öffentlich bekannt, wie viele dieser Personen für die Regierungen und die verschiedenen Behörden tätig sind.

Das Engagieren von freien Mitarbeitern beim Bundeskanzleramt, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder beim Militärischen Abschirmdienst wäre immer dann von Vorteil, wenn beim Scheitern des Auftrags eine Verbindung zu staatlichen Stellen einen Skandal auslösen könnte.

V-Leute stammen aus der jeweilig beobachteten Szene und sind in der Regel nur beschränkt vertrauenswürdig. Als Spitzel, Agent-Provokateur oder als Waffenlieferant mögen V-Leute geeignet sein, für gezielte Zersetzungs- und Spaltungsmaßnahmen von staatlich verfolgten politischen Gruppierungen jedoch je nach Anspruchsgrad eher weniger. Auch Verhandlungen mit ausländischen Regierungen oder terroristischen Vereinigungen, wenn es beispielsweise um Entführungen geht, können manchmal leichter über einen unabhängigen hiermit erfahrenen Mittelsmann geführt werden. Es gibt erfolgreiche „Geschäftsleute“, die mit dem Anbieten ihrer speziellen Kompetenzen Millionen verdient haben, wie Herr Werner Mauss. Freie Mitarbeiter sind keine Verräter wie die meisten V-Leute. Sie arbeiten von Beginn an im Sinne ihrer staatlichen Auftraggeber. Per Definition stehen sie daher auf der Seite der Guten, unabhängig von der jeweils gewählten Strategie. Das Resultat ist das einzige, was zählt.

Eine V-Person kann nicht mit jeder Art von Auftrag betraut werden, da man sich der absoluten Geheimhaltung bei diesen mehr oder weniger kriminellen käuflichen Informanten nicht sicher sein kann. Sie mögen sich für Geld dem Anschein nach zum System bekennen, sind aber, wie bei vielen V-Leuten der rechtsextremen Szene beobachtet, ihrer Ideologie weiterhin verhaftet. Ein freier Mitarbeiter arbeitet zwar für Geld, sollte jedoch im Grundsatz die politischen Überzeugungen seiner Auftraggeber teilen. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit wachsen mit der Zahl der erfolgreich erledigten Aufträge, weswegen sicherlich gerne bevorzugt auf Anbieter zurückgegriffen wird,  mit denen die Behörden bereits über Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht haben.

Der Prozess um Werner Mauss ließ sich wohl nicht mehr ohne Ansehensverlust für den Rechtsstaat verhindern, nachdem seine Steuerhinterziehung bereits öffentlich geworden war. Für mich sieht das Urteil nach einem Deal aus, der nicht als solcher firmieren darf. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe gefordert und letztendlich sind trotz der Bewährung für Mauss beide Seiten in Revision gegangen. Eine Bestätigung oder Abmilderung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wäre – auch von einem unabhängigen Gericht – dann zu erwarten, wenn eine Verurteilung zu einer Haftstrafe die Sicherheit oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Werner Mauss hätte sicherlich viel zu erzählen.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerhinterziehung-ein-kniefall-vor-dem-grossen-werner-mauss-1.3695859

  1. Oktober 2017, 13:57 Uhr

Von Ralf Wiegand, Bochum

Er hat Geiseln aus dem kolumbianischen Dschungel befreit, Terroristen aufgespürt, verschollenes Raubgut wiederbeschafft, er war in 100 verschiedenen Identitäten auf der ganzen Welt unterwegs und hatte einen heißen Draht ins Bundeskanzleramt: Man darf diesem Werner Mauss also einiges zutrauen. Doch dass er das Landgericht Bochum, in dem mehr als ein Jahr lang über ihn verhandelt wurde, als freier Mann verlassen darf, ist vielleicht der größte Coup des einzigen bekannten deutschen Undercover-Agenten. Sechs Jahre und drei Monate wollte die Staatsanwaltschaft den heute 77-jährigen Privatermittler hinter Gittern sehen, weil sie davon überzeugt ist, dass Mauss über einen Zeitraum von zehn Jahren Steuern in Höhe von 13,2 Millionen Euro hinterzogen hat…

Das Gericht ließ nun in seinem Urteil keinen Zweifel daran, dass es Mauss für einen der Guten hält. „Eine große Lebensleistung“ sei das, sagte der Vorsitzende Richter Markus van den Hövel, „vor der das Gericht höchsten Respekt hat.“

Dieser Argumentation folgte das Gericht nun in seiner Urteilsbegründung. Mauss habe im fraglichen Zeitraum 35 Millionen Euro eingenommen, die Zinsen von einem in Luxemburg angelegten Vermögen. Mauss habe fälschlicherweise angenommen, dieses Geld nicht versteuern zu müssen, weil er der Meinung war, es gehöre gar nicht ihm. Ein „Geheimbund“ westlicher Dienste habe ihm das Geld als Treuhandfonds zur Verfügung gestellt, schon 1985, damit er weltweit als Agent unterwegs sein konnte, ohne zum Beispiel vor deutschen Kontrollorganen Rechenschaft abgelegen zu müssen. Mauss will damit Informanten bezahlt, konspirative Wohnungen gemietet, Satellitentelefone angeschafft und humanitäre Hilfsleistungen in Krisengebieten geliefert haben.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Existenz dieses sogenannten Treuhandsfonds, von dem Mauss profitiert haben will, weder erwiesen noch widerlegt… Mauss hatte umfangreiche Nachfolgeregelungen für seine Kinder getroffen, finanzielle Verfügungen für mögliche Enkel und Ex-Ehefrauen eingerichtet, sogar seine Schwiegermütter bedacht…

Er hätte, wenn er die 35 Millionen Zinseinnahmen zwischen 2002 und 2011 ordentlich angegeben hätte, beim Finanzamt Essen-Süd auch die Ausgaben für seine weltweiten Einsätze geltend machen können. Das Gericht akzeptierte also die Betriebskostenliste, die Mauss aus seiner Erinnerung heraus und aus seinen Aufzeichnungen erstellt hatte. 29 Millionen ungefähr betrugen demnach seine Ausgaben, er hätte also nur etwa sechs Millionen Euro versteuern müssen. „Hätte er seine Einnahmen ordentlich deklariert“, sagte Richter van den Hövel, „hätte der Fiskus von ihm nicht 13,2 Millionen Steuern, sondern lediglich zwei bis maximal 2,3 Millionen bekommen.“

 

In dem Artikel auf www.sueddeutsche.de wurde von dem einzig bekannten deutschen Undercover-Agenten gesprochen. Wenn es einen gibt, wird es auch mehrere geben, und nicht nur in der Vergangenheit, sondern gleichermaßen in der Gegenwart. Dann ist dieses „Beschäftigungskonzept“ auch in Deutschland Standard. Mauss war international unterwegs und nicht nur für die deutsche Regierung tätig. Es ist davon auszugehen, dass es auch für Aufträge in Deutschland engagierte Geheimagenten gibt, die nicht den Beamteneid geschworen haben und daher ohne enge dienstliche Vorschriften an Recht und Gesetz vorbei agieren dürfen. Solange sie formal Steuern zahlen oder aber ihren Wohnsitz im Ausland haben, so dass sie in Deutschland nicht steuerpflichtig werden, wird es keinen weiteren Prozess geben, der derartige Machenschaften in Teilen aufzudecken vermag.

Mauss zählt sich zu den Guten, das Gericht hat dies ebenfalls so gesehen. Der vorsitzende Richter Dr. Markus van den Hövel, der höchsten Respekt vor der Lebensleistung des mutmaßlichen Steuer-Hinterziehers geäußert hat, ist ein ganz besonderer Mensch. Er spürt die transzendentale Realpräsenz Christi beim Anblick eines Muschelseidentuchs. Es ist schon beeindruckend, wie lange sich heilige Schweißtücher so halten. Und der Beweis für die Echtheit liegt nach Ansicht des Richters in der Nicht-Beweisbarkeit der Unechtheit und in dem unumstößlichen Fakt, dass niemand fälschen kann, was man gar nicht sieht. Der Manoppello-Schleier soll auf dem Gesicht der Leiche Jesu gelegen haben.

 

https://www.waz.de/staedte/bochum/bochumer-forscher-war-dem-anlitz-jeu-christi-ganz-nah-id209421183.html

Bernd Kiesewetter

27.01.2017 – 19:05 Uhr


Dr. Markus van den Hövel in der Klosterkirche Stiepel.  Foto: Klaus Pollkläsener

Dr. Markus van den Hövel ist erneut ins italienische Manoppello gereist. Dort wurde eine uralte Prozession mit dem Schweißtuch Christi wiederbelebt….

Warum sind Sie überzeugt, dass das Tuch auf dem Antlitz Jesu lag?

Die übernatürliche Entstehung des Gesichtsabdrucks ist nach zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, die nach wie vor keine plausible, mit unseren naturwissenschaftlichen Erkenntnissen kompatible Erklärung gefunden haben, die einzige plausible Begründung. Denn wie sollte – als Gegenthese formuliert – jemand einen derartigen Gesichtsabdruck zum Beispiel im Mittelalter so fälschen können, dass wir ihn heute mit modernsten naturwissenschaftlichen Methoden nicht analysieren beziehungsweise verifizieren können? Hinzu kommen unerklärliche 3-D-Eigenschaften, die kein Gemälde auf der Welt aufweist; es gibt weltweit kein vergleichbares Objekt, vom berühmten Turiner Grabtuch abgesehen….

Insoweit wiederum hat man festgestellt, dass die Gesichter auf beiden Tüchern sich bis in kleinste Details hinein entsprechen

 Wie aber sollte man etwas 1:1 imitieren oder fälschen können, das man gar nicht sieht? Das kann kein Mensch!…

Was geht in Ihnen vor, wenn Sie – wie neulich – die körperliche Nähe dieser Reliquie spüren?

Ich bin seit 2006 regelmäßig ein- oder zweimal jährlich in Manoppello. Der Anblick des hauchdünnen, transparenten Muschelseidentuches mit dem Christusantlitz berührt und fasziniert mich immer wieder, es ist die transzendentale Realpräsenz Christi, die man dort spüren kann. Und die Anzahl der Pilger weltweit, die ähnlich empfinden, nimmt jährlich zu.

 

Sicher hat Dr. Markus van den Hövel gleichermaßen die Lebensleistung des Beinahe-Heiligen Werner Mauss transzendental spüren können, und wenn eine Story nicht plausibel zu widerlegen ist, dann ist die einzig plausible Begründung, dass sie wahr sein muss. Dann gilt: im Zweifel für die Heiligtümer.

Die Frage, ob alles, was Mauss im Auftrag so erledigt hat, dabei rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt hat, bleibt offen.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2017/01/13/ex-kanzleramtsminister-008-bestaetigt-werner-maus-geheimfonds/

 

Jedenfalls scheint Mauss auch für den Mossad gearbeitet zu haben, so dass sogar die Jerusalem Post über ihn berichtet hat.  Sein privates Detektivbüro soll er bereits im Alter von 20 Jahren gegründet haben.

 

http://www.jpost.com/International/After-Mossad-agent-fails-to-show-up-in-court-case-closes-for-German-spy-506930

BY HAGAY HACOHEN

 OCTOBER 8, 2017 16:05

German spy Werner Mauss is said to have taken on the Mafia, ISIS and even attempted finding lost treasures – but the German tax authority was too much for him.

Famous German spy Werner Mauss was found guilty of tax evasion last Thursday after failing to provide a key witness: an Israeli Mossad agent. The agent, who was referred to in all legal discussions about him as “Mr. Adam,” was supposedly able to testify that Mauss’s offshore accounts were meant to support his undercover work for various spy agencies, including the Mossad, which also deposited money into the account. The accounts contained 50 million Euros, and led to a year-long trial after they were exposed in the Panama Papers and the German daily Süddeutsche Zeitung.




Werner Mauss (credit: Reuters)

However, the Israeli declined to appear in the German court, as doing so would be a breach of Mossad security protocol. He offered instead to fill out an affidavit if one would be sent to Israel and approved by his department before he answered it.

The German court rejected the offer, as it had no way of verifying who would actually be providing them with this information…

Seventy-seven-year-old Mauss, began his career in security and espionage when he opened a private investigation agency at the age of 20. He claims to have been involved in a variety of top secret missions, from preventing a papal assassination by the mafia to fighting ISIS and even searching for lost German treasures from the Cologne Cathedral.

 

Geheimagenten entziehen sich jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle und ermöglichen damit auch eine gezielte politische Verfolgung, ohne dass sich die Betroffenen dagegen wehren können, denn sie wissen nicht, oder haben keinen Beweis dafür, dass im Auftrag der Regierung oder der Sicherheitsbehörden gegen sie vorgegangen wird. Das hat etwas von einem „tiefen Staat“, den es in Deutschland so sicher gibt wie überall sonst auf der Welt.

Werner Mauss soll auch für das BKA und den Verfassungsschutz gearbeitet haben.

 

http://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56efffbd2f17ab0f205e639b/

Von Gianna Niewel, Frederik Obermaier und Bastian Obermayer

…Er arbeitete für den Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt. Dort nannten sie ihn „die Institution M.“…

Die Agentenkarriere des Werner Mauss verlief eher untypisch. Der Sohn eines Kaufmanns hatte als […] Staubsaugervertreter gearbeitet, bevor er 1961 eine Detektei gründete. Er spionierte untreue Ehemänner aus, arbeitete für Versicherungen und machte sich so einen Namen, oder besser: viele Namen. Bald suchten die Geheimdienste seine Hilfe. Mauss übernahm, wo für staatliche Stellen Schluss war…

 

Die Frage, ob bei der Schaffung des NSU-Phantoms und beim späteren NSU-Zeugensterben ein tiefer Staat im Spiel war, wurde von vielen Seiten gestellt. Welche freien Mitarbeiter hier die Drecksarbeit übernommen haben könnten und in wessen Auftrag, das wird sich aller Voraussicht nach niemals ermitteln lassen.