Warum der Prozess gegen den Geheimagenten Mauss nicht verhindert werden konnte

 

Werner Mauss ist schon seit langem als Geheimagent bekannt. Bereits Ende der 1990er Jahre gab es Gerüchte um hinterzogene Steuern. Damals hatte der BND eine Versteuerung durch Mauss bestätigt und ihn damit entlastet.

 

http://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56efffbd2f17ab0f205e639b/

… Als die beiden Offshore-Firmen Nolilane und Transacta Valores 1997 in den Fokus des Spiegel gerieten, sagte Mauss dem Magazin, die „hierauf entfallenden Steuern“ würden „selbstverständlich gezahlt“. Tatsächlich finden sich in den Panama-Papers Steuerunterlagen. Allerdings auch nur für diese beiden Firmen.

Eine interessante Frage in all dem Gewirr von Tarnidentitäten und Tarnfirmen ist auch: Wer zahlt denn eigentlich Steuern? „Jacques“ oder „Dr. Lampe“? Oder „Claus Möllner“? Der Mauss-Biograf Peter Schumacher behauptete 1997 unter Berufung auf eine Zeitung, auf den Namen Werner Mauss gebe es im zuständigen Finanzamt seit 1978 weder Steuerakte noch Steuernummer. Auf eine Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung 1997, die Gelder, die Mauss vom BND bekommen habe, seien „an Hand pauschalierter Sätze versteuert“ worden. Also: Pi mal Daumen.

 

Die Süddeutsche Zeitung  berichtet sehr tendenziös. Nirgendwo wird klargestellt, dass eine exakte Versteuerung verwalteter Gelder und daraus erzielter eigener Einkünfte im Falle Mauss wegen der Geheimhaltungspflichten überhaupt nicht durchführbar ist. Pauschalisierte Sätze, von welcher Tarnidentität auch immer bezahlt, wären also völlig in Ordnung.

Werner Mauss verurteilte in einem offenen Brief von März 2017 die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung als eine mediale Vorverurteilung und sieht eigene Interessen der investigativen Journalisten Leyendecker und Mascolo als maßgebliche Motivation.

 

http://www.werner-mauss.de/offener-brief/

von Werner Mauss

  1. März 2017

Von 1992 bis 1998 arbeitete ich in Abstimmung mit dem deutschen Bundeskanzleramt (Anlage 1) an einem Friedensprozess zwischen der ELN-Guerilla und der Regierung Kolumbiens unter Präsident Ernesto Samper (Anlage 2). 1995 wurde die geheimgeschützte Operation nach Aussagen von Leyendecker durch einen BND-Beamten an ihn verraten. Leyendecker wollte damals offenbar ohne Rücksicht auf den Friedensprozess seine Erkenntnisse veröffentlichen. Dies hätte das Ende der bundesdeutschen Friedensbemühungen bedeutet.

In dieser Zwangslage kam es zu einer Vereinbarung zwischen Leyendecker, der damaligen SPIEGEL-Geschäftsleitung und mir, das SPIEGEL-Team in ein ELN-Camp mitzunehmen. Vertraglich abgesichert erklärten sie, auf Veröffentlichungen im Zusammenhang mit mir zu verzichten (Anlage 3). Auf besonderen Wunsch von Leyendecker nahmen diese auch an einer zweiten Operation, konkret der Befreiung von Geiseln der ELN, teil.

Die Reisekosten in Kolumbien – insbesondere Charterflüge, Schnellbootcharter, Übernachtungskosten, Sicherheitspersonal und Verpflegung in Höhe von damals mehr als 380.000 DM – für Leyendecker, Mascolo und ihr Team wurden aus dem jetzt beim Landgericht Bochum verhandelten Treuhandfonds finanziert...

Die Süddeutsche Zeitung schreibt in der Sache Werner Mauss möglicherweise im eigenen Interesse. Sie ist nicht (mehr) objektiver Berichterstatter. Wäre sie dies, würde sie in ihrer aktuellen Berichterstattung offenlegen, dass sich Werner Mauss bereits mit zahlreichen Ansprüchen gerichtlich durchgesetzt hat und die Süddeutsche Zeitung sogar ein gerichtliches Ordnungsgeld in immenser Höhe zahlen musste, weil sie sich an gerichtliche Entscheidungen nicht gebunden sieht…

Und ihre „investigativen Speerspitzen“ Leyendecker und Mascolo?

…  Denn Leyendecker und Mascolo hatten sich nicht einmal an die erzwungene Vereinbarung gehalten und Bildmaterial allein zum eigenen Vorteil veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass Ida und ich dafür mit zusätzlichen Monaten in rechtswidriger Haft in Kolumbien zahlten. Eine Haft, aus der wir lebend nicht entlassen werden sollten. Eine Haft, während derer unsere minderjährigen Kinder voll Angst um die Eltern zu Hause im Ungewissen warteten. Eine Haft, an der investigative Journalisten kräftig verdienten?…

 

Der mutmaßliche Verrat des Kolumbien-Auftrags durch einen BND-Beamten wirft ein Licht auf die Komplexität des Gegeneinanders und des Nebeneinanders in den Behörden. Der Einsatz von Mauss scheint in Sicherheitskreisen auch auf Widerstand gestoßen zu sein.

Die Panama-Papers wurden am 3. April 2016 weltweit veröffentlicht. Die Süddeutsche Zeitung, die die Daten zugespielt bekommen hatte, berichtete über Werner Mauss und seine Briefkasten-Firmen. Gleichzeitig wurde behauptet, dass bereits seit längerem durch die Staatsanwaltschaft Bochum gegen Mauss ermittelt würde. Auch hier muss ein Beamter – denkbar wäre die Steuerfahndung oder die  STA Bochum –  die Information an die Süddeutsche Zeitung durchgestochen haben. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde bewusst mit Füßen getreten, gegen Geld oder aufgrund der Überzeugung, dass ein sich dahin schleppendes Ermittlungsverfahren gegen den Geheimagenten endlich Anschub bekommen sollte. Diese Motivation wäre zwar verständlich, hat aber mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wenig zu tun.

Die bereits gegen Mauss laufenden Ermittlungen basierten auf einer vom Land NRW im Jahr 2012 durch die Steuerfahndung Wuppertal aus der Schweiz angekauften Steuer-CD, die Hinweise auf zwei Luxemburger Stiftungen enthielt.
Durch die Verbindung mit den Panama-Papers und das Bekanntwerden der Ermittlungen in anderer Sache wurde ein enormer öffentlicher Verfolgungsdruck aufgebaut. Die Vorwürfe von Mauss gegen die Süddeutsche Zeitung erscheinen mir daher als berechtigt.

 

https://www.n-tv.de/politik/Ex-Agent-klagt-gegen-Panama-Enthuellung-article17404261.html

Mittwoch, 06. April 2016

… Die von ihm in Panama angekauften Briefkastenfirmen hätten nicht der Steuerhinterziehung, sondern im Gegenteil „außergewöhnlichen humanitären Aktionen“ gedient, sagt Mauss. „Damit haben wir etwa Geisel-Befreiungen diskret abgewickelt. Danach sind diese Firmen in den Reißwolf gekommen.“ Mauss war über Jahrzehnte von der Bundesregierung und Geheimdiensten immer wieder mit geheimen Missionen beauftragt worden.

Seit 2000 berate er vornehmlich Menschenrechtsorganisationen, sagte Mauss. Wenn Mitarbeiter etwa von Hilfsorganisationen entführt werden, bemühe er sich „unter höchster Lebensgefahr“ um deren Freilassung. Auf diese Weise habe er bereits 43 Menschen das Leben gerettet. „Erst Ende März habe ich deswegen vier Tage auf einem Maulesel verbracht.“ Da kein Lösegeld gezahlt, sondern Medikamente und medizinisches Gerät zur Verfügung gestellt werde, würden die Firmenmäntel für die organisatorische Abwicklung benötigt. Er habe dafür seit 1985 bis zu zwölf dieser Offshore-Gesellschaften in Reserve gehalten, die meisten aber zwischen 2007 und 2013 aufgelöst. Die Veröffentlichungen drohten nun, diese Arbeit zu erschweren: „Jetzt zieht man mich durch den Schmutz.“

… In Bochum ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ bereits seit längerer Zeit gegen Mauss. Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Dazu sagte ein Behördensprecher auf Anfrage: „Kein Kommentar.“ Mauss kündigte rechtliche Schritte gegen die Zeitung an. Nach Angaben der „SZ“ führte oder führt Mauss mindestens zwölf Briefkasten-Firmen bei dem Dienstleister Mossack Fonseca. Die Firmen und Bankkonten liefen allesamt auf den Namen Claus M. Die Offshore-Firma Nolilane sei als Eigentümerin seines Anwesens in Rheinland-Pfalz ausgewiesen.

 

Mauss hat behauptet, seit 2000 vornehmlich Menschenrechtsorganisationen zu beraten. Deutschland soll in den angeblich nicht versteuerten Treuhandfond in Luxemburg nichts eingezahlt haben.

Warum aber wurden dann zwei Tarnidentitäten von Mauss weiter verlängert, der Ausweis auf den Namen Claus Möllner sogar noch im Jahr 2014, als das Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Bochum bereits lief?

 

https://www.tagesschau.de/ausland/panamapapers-159.html

Stand: 20.07.2016 15:59 Uhr

Von Jan Lukas Strozyk, NDR

… Ohne das Wissen der deutschen Behörden wäre das ein handfester Skandal. Es gibt Vorgaben dazu, wer in Rheinland-Pfalz einen Tarn-Ausweis bekommen kann: etwa Menschen, die im Zeugenschutzprogramm sind oder hauptamtliche Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz. Für den Verfassungsschutz arbeitet Mauss nicht – das ist eine der wenigen Fragen, die er unumwunden und klar beantwortet…

Das Bürgeramt erklärt auf Anfrage, man habe den neuen Pass ausgestellt, als Mauss – also Möllner – mit seinem alten Pass gekommen sei. Ein alltäglicher Vorgang. Einen Sperrvermerk, wie er sonst bei verfallenen Tarnidentitäten üblich ist, gab es demnach nicht. Den hätte zum Beispiel das Bundesinnenministerium veranlassen können. Dort mauert man, ein Sprecher lehnte einen Kommentar ab.

Immer  wieder gab es Gerüchte über Mauss und die Steuer. Mauss selbst sagt dazu, die seien von seinen Gegnern gestreut worden. Mehrmals, so sagt er, habe man ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Und bis heute sei er von keinem Gericht der Welt letztinstanzlich verurteilt worden – auch in anderer Angelegenheit nicht, nicht bloß in Steuerdingen. Auch den Reportern von NDR, WDR und SZ wirft er vor, instrumentalisiert zu sein: Gesteuert von einem Drogenkartell, sonst würde man solche Fragen ja nicht stellen.

 

Es würde mich nicht wundern, wenn die Verlängerung durch die Auftraggeber in den deutschen Sicherheitsbehörden oder  in Regierungsstellen veranlasst worden ist, für die Mauss nach 2000 noch gelegentlich tätig war, als freier Mitarbeiter wie üblich. Und diese Personen, deren Identität Mauss zu seiner Verteidigung wegen der Geheimhaltung nicht preisgeben darf, wussten wohlmöglich, dass aufgrund der besonderen Umstände kein reales Steuervergehen vorliegt.

Die Panama-Papers wurden später vom BKA angekauft. Mauss hatte noch im Juli 2017 behauptet, dass ein Gutachten des BKA ihn diesbezüglich entlasten könnte, aber das Gericht hatte eine weitere Zeitverzögerung für das Urteil abgelehnt, da es ja in der Anklage überhaupt nicht um den Inhalt der Panama-Enthüllungen ginge. Gleichzeitig beschuldigte Mauss einen ganz speziellen BKA-Beamten, den Mossad-Agenten von seiner Aussage vor Gericht abgehalten zu haben. Dieser Zeuge hätte den Fond und die Vereinbarungen über die Verwendung der Gelder wohlmöglich bestätigen können, was aber aus unbekannten Gründen nicht im Interesse der amtierenden Regierung zu liegen scheint. Vielleicht wurde befürchtet, dass so auch die Nutzung durch deutsche Stellen hätte bekannt werden können – oder die stille Zustimmung zu wohlmöglich nicht ganz legalen hierdurch finanzierten Einsätzen auf deutschem Boden, durch ausländische Geheimdienste in Auftrag gegeben.

Mauss sprach auch von mehreren Verwaltungsgerichtsverfahren des BKA gegen ihn, wegen seiner Scheinexistenzen und den zugehörigen offiziellen Ausweispapieren. Das sieht für mich danach aus, als ob einzelne Mitarbeiter im BKA oder in anderen Behörden wohlmöglich am Dienstweg vorbei die Arbeit von Mauss unterstütz haben könnten. Oder der Sperrvermerk für das Nicht-Verlängern der abgelaufenen Tarnpapiere wurde bewusst vom hierfür unter anderem zuständigen Bundesinnenministerium nicht veranlasst. Der „tiefe Staat“ kann sich schlecht outen und die Legalität der Papiere bestätigen. Das ist ein großes Dilemma.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerverfahren-ex-geheimagent-mauss-hofft-auf-hilfe-vom-bka-1.3581987

  1. Juli 2017

Das Verfahren, in dem Mauss sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzt, mehr als 16 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben, soll nach dem Willen seiner Verteidiger ausgesetzt werden. Grund: Die Panama Papers, die inzwischen beim Bundeskriminalamt liegen.

Weder das chinesische Geld noch die Panama-Firmen sind aber Gegenstand der Anklage…

Jetzt verlangt er, dass das Bundeskriminalamt, das die Panama-Daten angekauft und ihre Auswertung angekündigt hat, die Dokumente in seiner Sache prüft. Daraus soll ein Gutachten entstehen, das Mauss – da sind sich seine Anwälte sicher – entlasten werde…

Die Staatsanwaltschaft weist den Antrag als unbegründet, weil irrelevant zurück – für sie seien die Panama Papers im laufenden Verfahren gar kein Thema…

 Die Verteidigung erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen das Bundeskriminalamt: Das BKA habe eine Anfrage beim Mossad, die lediglich die Identität des geheimnisvollen Zeugen absichern sollte, dazu genutzt, den Zeugen vorsätzlich so zu verunsichern, dass der jetzt von seiner Aussage in Deutschland absehe. Das BKA habe „Adam“ damit gedroht, ihn in Deutschland „festzusetzen“, wenn er aussagen würde. „

Als Hintergrund nannte die Mauss-Seite einen „persönlichen Feldzug“ eines bestimmten BKA-Beamten gegen Mauss und dessen Familie; außerdem befinde sich die Behörde in mehreren Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Mauss, dort geht es angeblich um seine noch immer existierenden Scheinexistenzen und die entsprechenden offiziellen Ausweispapiere dazu. Aus diesen Verfahren lieferte Mauss ein Konvolut an Schreiben dieses bestimmten BKA-Beamten, die dessen Befangenheit und Voreingenommenheit ihm gegenüber dokumentieren sollen…

 

Nur gut zwei Monate nach Veröffentlichung der Panama-Papers, am 9. Juni 2016, bekam die Wirtschaftsstrafkammer Bochum die Anklage gegen Mauss eingereicht.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerbetrug-anklage-gegen-geheimagent-werner-mauss-1.3077463

  1. Juli 2016, 18:02 Uhr

Werner Mauss nennt sich selbst „erster deutscher Undercoveragent“.

 (Foto: Ulrich Baumgarten/Getty Images)

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo, Bochum

… So weit ist es aber noch lange nicht. Erst am 9. Juni hat die Wirtschaftsstrafkammer die Anklage bekommen. Die Erklärungsfrist für die Anwälte von Mauss beträgt vier Wochen. Das ist knapp. Ein bisschen wird es also noch dauern, aber Insider gehen davon aus, dass noch in diesem Monat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werden wird. Aber bis zu einem Urteil kann es dauern. Es ist wieder mal ein Fall, in dem die Wuppertaler Steuerfahndung eine wichtige Rolle spielt. Das ist jene Fahndung, welche die Steuerfesten in Liechtenstein und in der Schweiz ins Wanken gebracht hat.

Vor vier Jahren hatte Nordrhein-Westfalen eine CD mit Stiftungen der UBS-Bank gekauft, und bei den Ermittlungen stießen die Steuerfahnder auch auf Mauss…

 

http://www.bild.de/politik/ausland/schwere-steuerhinterziehung/spionmauss-46799988.bild.html

14.07.2016

… Der Ex-Agent zu BILD: „Ich gehe davon aus, dass das Gericht die erhobenen Vorwürfe aufklärt. Das Geld ist mir nicht zuzuordnen. Da es nicht mein Geld ist, kann ich auch nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Ich verwalte dieses Geld nur und habe nichts hinterzogen. Die vor Jahren von Bochum angekaufte Daten CD hat nichts mit Panama Papers zu tun. Meine privaten Offshore-Firmen sind dem Finanzamt seit Jahren bekannt bzw. offengelegt.“

Mauss erklärt weiter: „Bereits 1996 wurde ich zu Unrecht in Kolumbien inhaftiert. Es wurde öffentlich erklärt ich würde 70 Jahre ins Gefängnis kommen. Am 20. Mai 1998 wurde ich von allen Vorwürfen freigesprochen. Das Gericht hatte festgestellt, dass meine Festnahme illegal war und das ich niemals gegen kolumbianisches Recht verstoßen habe.“

Die neue Anklage gegen den Geheimagenten liegt dem Landgericht Bochum vor, ist aber noch nicht zugelassen. Wird sie das, soll es Verhandlungen im September geben…

 

Mitte Juli war die Anklage noch nicht zugelassen, aber dann ging alles bemerkenswert schnell.

Ende September 2016 begann bereits der Prozess vor dem Landgericht Bochum. Nach den Angaben auf sueddeutsche.de vom 26. September 2016 fand der Prozess in Bochum statt, weil Mauss dort bereits am 21.Dezember 2012 festgenommen und gegen eine Kaution von einer Million Euro wieder freigelassen worden sein soll.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-gegen-werner-mauss-phantom-vor-gericht-1.3179596

  1. September 2016

… Der erste Verhandlungstag in einem der größten Steuerprozesse der Bundesrepublik dauert nur gut zwei Stunden. Die Anklage wird verlesen, dann versuchen die Anwälte von Mauss, den Gerichtsort Bochum auszuhebeln. Gegen Mauss müsse, argumentieren sie, entweder an seinem Wohnort oder in Essen, dem Sitz des Finanzamts und damit dem „Tatort“, verhandelt werden. In Bochum findet der Prozess statt, weil Mauss dort am 21. Dezember 2012 festgenommen (und gegen Kaution von einer Million Euro wieder freigelassen) worden war…

 

Es wundert schon, dass erst vier Jahre nach Ankauf der Steuer-CD Anklage erhoben wurde.
Der dann überstürzt anberaumte Prozess hat in diesem Kontext wohl eher nichts mit einer Abstrafung des Geheimagenten durch unzufriedene ehemalige Auftraggeber als „Strippenzieher“ zu tun, sondern hat sich als zwingend erforderlich ergeben, um den Verdacht nicht zu erhärten, Mauss werde vor Strafverfolgung geschützt. Die Steuerfahndung gehört nicht zum „tiefen Staat“, die machen gewöhnlich ihren Job. Per Weisung die Anklageerhebung zu unterbinden, hätte nach der Veröffentlichung in der SZ für ungünstige Gerüchte gesorgt, die es um die Kontakte von Mauss zu Politikern schon zuvor gegeben hatte.

Man kann den widersprüchlichen Aussagen des Geheimagenten nicht unbedingt glauben. Dennoch sieht es für mich danach aus, als ob Mauss in sämtlichen Sicherheitsbehörden und in Regierungskreisen Freunde als auch Feinde hat. Seine ehemaligen Auftraggeber werden das ihnen Mögliche getan haben, um eine langjährige Haftstrafe für Mauss zu verhindern – wie es aussieht bislang mit Erfolg. Der Prozess in Bochum musste trotz alledem stattfinden, da sich seine Unterstützer und „Arbeitgeber“ sonst hätten outen müssen. Hätten hierdurch windige Aktionen öffentlich werden können, die Mauss oder von ihm hierzu beauftragte Personen ab dem Jahr 2000 bis in die Gegenwart hinein auf deutschem Boden ausgeführt haben, etwa im Auftrag des BKA oder der Regierung?  Eine Antwort auf diese Frage wird sich nicht finden lassen.

Vielleicht wurde die Medien-Hetze gegen Mauss von seinen Gegnern als persönlicher Rachefeldzug angeschoben, wie von Mauss angenommen, oder aber um das Aufdecken eines angenommenen tiefen Staates zu erzwingen – ohne Erfolg.

 

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