Warum der Islamische Staat keine terroristische Vereinigung sein kann

Deutschland braucht keine neuen Gesetze, um islamistische Gefährder verhaften und verurteilen zu können. Wir benötigen keine komplette Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, die Terroristen ohnehin nicht  abzuschrecken vermag.  Es würde genügen, geltendes Recht auf alle Arten von Tätern anzuwenden, also auch auf selbst erklärte Dschihadisten. Jeder, der sich zum IS bekennt, jeder der zum Dschihad aufruft müsste umgehend verhaftet werden. Ein Mordaufruf von Rechtsextremen gegen Flüchtlinge wird ohne Zögern dahingehend geahndet. Sammeln Mitglieder oder Unterstützer der türkisch-kurdischen Terrororganisationen DHKP-C oder  PKK Gelder in Deutschland, so ist dies für deutsche Behörden selbstverständlich ein Haftgrund. Hier genügen Behauptungen von Verfassungsschützern, die auf Informationen des türkischen Geheimdienstes beruhen. Beweise müssen nicht einmal über die Höhe der angeblich transferierten Gelder erbracht werden. Diese Geldsammler haben größtenteils keinerlei anderweitige Straftaten begangen und sind für die deutsche Bevölkerung keine Gefahr.  Trotzdem werden sie teilweise ein bis zwei Jahre in Untersuchungshaft gehalten, um dann in einem Verfahren ohne Beweise – allerdings auf verständlichen Wunsch der Türkei hin- zu Haftstrafen bis zu zehn Jahren verurteilt zu werden. Doch einem islamistischen Gefährder wie Anis Amri, der sich bei einer Vertrauensperson der Polizei nach Waffen erkundigt, im Internet nach Bombenbauplänen recherchiert und sich sogar dem Islamischen Staat als Selbstmordattentäter angeboten haben soll kann angeblich keine Straftat nachgewiesen werden, die eine Verhaftung rechtfertigen würde.

Diese Problematik unseres wehrhaften Rechtsstaates diskutierten die zahnlosen Tiger im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin gleich sieben verschiedene Sitzungen lang.

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Wer bin ich und was darf ich tun?

 

Ich verstehe, warum sich die Islamisten über uns lustig machen, warum sie jeglichen Respekt vor unserem Rechtsstaat längst verloren haben. Möglicherweise hat Anis Amri seine Waffenbeschaffung und seine Selbstausbildung im Bombenbau nur deshalb nicht fortgesetzt, weil er sich der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden bewusst geworden ist. Das Interesse eines V-Mannes an der eigenen Person sowie die Arbeit eines Observationsteams können intuitiv veranlagten Menschen mit guter Beobachtungsgabe selbst dann auffallen, wenn die Informationsbeschaffer bzw. die Beschatter eine ausgezeichnete Arbeit leisten. Dass die Sache mit dem Bombenbau nicht so einfach ist, wenn ein Dschihadist weder über die Kenntnisse noch die experimentellen Möglichkeiten hierzu verfügt, kann einem nicht ganz verblödeten oder durch Staatsschützer zum Handeln angehaltenen Terroristen durchaus auch selber zu Bewusstsein kommen.

 

Was ist falsch in unserem Land? Ist der Terror gegen die deutsche Bevölkerung etwa gewollt? Warum sind deutsche Terroropfer Opfer zweiter Klasse?

Die Diskussion über möglicherweise wegen der LKW-Attacke nicht zu zahlende Entschädigungen ist beschämend. Warum gibt es keine Bilder von Kanzlerin Merkel mit den Angehörigen der Terror-Opfer oder den Überlebenden des Berliner Terroranschlags in den Krankenhäusern? Warum ruft niemand zur Unterstützung und zu Spenden für diese Terror-Opfer auf, von denen einige vielleicht nie wieder arbeitsfähig werden könnten? Warum erfährt man in deutschen Medien nicht einmal, um was für Menschen es sich bei den Toten und Verletzten überhaupt handelt? Sollen deutsche Terror-Opfer möglichst „anonym verscharrt“ werden, um die Empathie zu minimieren?

 

Warum wird der IS in Deutschland nicht wie eine terroristische Vereinigung behandelt, warum wird ein Aufruf zum Dschihad nicht einem Mordaufruf gleichgesetzt?  

Wer einer terroristischen Vereinigung angehört oder sich zu dieser bekennt kann als Terrorist verurteilt werden, auch ohne dass eine individuelle Straftat nachgewiesen werden muss. Wer öffentlich zu Straftaten aufruft, muss laut Gesetz mit hohen Haftstrafen rechnen, wenn dieser Aufruf erfolgreich ist. Eine Verurteilung jedoch ist alleine für den Aufruf schon zulässig, auch wenn die Aufforderung nachweislich folgenlos geblieben ist.

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

 

Bei angeblichem Rechtsterror hat die Bundesanwaltschaft kein Problem damit, den Fall an sich zu reißen. Hier müssen die konkreten Tatvorbereitungen nicht einmal abwartet werden.

 

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:uRJnTd6oRsYJ:www.ovb-online.de/bayern/vier-mitglieder-oss-terrorgruppe-haft-4982472.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

08.05.15

Andreas H. (mit Kappe) bei der Festnahme. Foto: Hildenbrand/dpa© OVB

nach Razzia gegen Rechtsextremisten . München/Augsburg – Im Internet werden sie schon als „dümmste Terrorgruppe Deutschlands“ bezeichnet – doch die Behörden stuften die Mitglieder der rechtsradikalen Gruppe Oldschool Society (OSS) als extrem gefährlich ein.

Am Mittwoch wurden wie berichtet der so genannte „Präsident“ der Gruppe, Andreas H. (56) aus Augsburg, sowie der 47-jährige Olaf O. aus Bochum verhaftet. Ein Ermittlungsrichter ordnete gegen die beiden Männer Untersuchungshaft an, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Zwei weitere OSS-Mitglieder wurden gestern ebenfalls in Karlsruhe verhört und in Untersuchungshaft genommen. Dabei handelt es sich um den 39-jährigen Markus W., der sich als „Vizepräsident“ der Organisation bezeichnete, sowie die 22 Jahre alte Denise Vanessa G. Die Frau soll in Borna (Landkreis Leipzig) in Sachsen festgenommen worden sein, W. in Mühldorf, wo er sich auf Montage befand. Selbst die örtliche Polizei erfuhr erst im Nachhinein von der Festnahme durch die Spezialkräfte.

Im Gegensatz etwa zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) agierten die Rechtsextremisten sehr offen. Sie hatten sogar eine eigene Facebook-Seite, die martialisch mit Totenköpfen und der Devise „Eine Kugel reicht nicht“ verunziert war. Dort wurden ausländerfeindliche Sprüche zuhauf geklopft – Parolen wie „Dreckspack“ oder „Schädelabhauen“. Die OSS gab es spätestens seit November 2014. Neben den vier Verhafteten gibt es weitere fünf Personen, gegen die ermittelt wird. Der Schlag der Polizei in fünf Bundesländern erfolgte, weil die bisher nicht bekannte Gruppe Anschläge auf Salafisten, Moscheen und Asylbewerberheime geplant haben soll. Bei der Durchsuchung wurde pyrotechnische Gegenstände „mit großer Sprengkraft“ sichergestellt, erklärt die Bundesanwaltschaft. „Wir hatten wegen ihrer Gewaltfantasien Sorge, dass sie völlig durchdrehen“, sagte der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Feier, gegenüber der „WAZ“. Er fügte allerdings an: „Es handelt sich bei ihnen um Personen, die nicht über eine hohe Intelligenz verfügen, sondern eher dumpf sind.“…

 

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2016/05/15/muenchner-terrorprozess-groteske-oss-peinlich/

… Es gibt kein Verbrechen. Die „Terrorgruppe mit Facebook-Fanpage, Klarnamen und Handy-Kontaktnummer“ hat kein einziges Verbrechen begangen….

Warum stehen die eigentlich vor Gericht, und das als „Terroristische Vereinigung“? Sind die NSU 3.0? Ohne einen einzigen Anschlag?…

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oldschool-society-prozess-zwei-angeklagte-berichten-aus-ihrem-leben-a-1089589.html

Mittwoch, 27.04.2016

… Die Ermittler kamen der OSS durch den Hinweis eines Nachrichtendienstes auf die Spur. Am 6. Mai 2015 – kurz vor einem vom 8. bis 10. Mai in Borna geplanten OSS-Treffen – schlugen sie zu und nahmen die Angeklagten fest. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft, gegen weitere Personen wird noch ermittelt. Bei anschließenden Durchsuchungen seien in unmittelbarer Nähe zu den Sprengkörpern Nägel sichergestellt worden, sagt Oberstaatsanwalt Hauschild am Mittwoch…

 

Gefunden wurden  nur Polenböller und Nägel, die wofür auch immer gedacht gewesen sein können. Eine konkrete Anschlagsplanung lag nicht vor, dafür aber eine öffentlich nachlesbare Prahlerei und ein Austausch von Fantasie –Terrorgespinsten. Bei der „Terrorgruppe“ handelt es sich wohl eher um Maulhelden. Man hat das geplante OSS-Treffen sicherheitshalber nicht abgewartet. Vielleicht hätte man dann nur ein fröhliches Polen-Böller-Spektakel im Wald erlebt, so wie es „Hobby-Sprengstoffchemiker“ schon mal gerne veranstalten. Wenn man den Besitz von Polenböllern zwingend als konkrete Anschlagvorbereitung zu werten hätte benötigten wir eine Verdoppelung der Haftplätze in Deutschland, um alle Besitzer dieser „Bomben“ aus dem Verkehr ziehen zu können. Aber immerhin sind „Mordgeschichten“ auf einer rechten Plattform ein Haftgrund, wohingegen Aufforderungen zum Dschihad den strengen in Deutschland geltenden Maßstäben noch nicht genügen. Dabei interessiert es niemanden, dass Islamisten bereits erfolgreich Anschläge verübt haben, und spätestens seit Nizza sollte jedem noch so großen Ignoranten klar geworden sein, dass für Terroranschläge weder Schusswaffen noch Sprengstoff benötigt werden. Eigentlich braucht man die Frage nicht zu stellen, warum IS-Terroristen keine Polenböller und Nägel einkaufen, um mehr oder weniger uneffektive „Bombenanschläge“ zu begehen. Einige unter ihnen haben mittlerweile sicherlich gelernt, dass Bestellaktivitäten schnell auffallen und der Besitz dieser Böller einen Vorwand für eine Terroranklage liefern könnte, während ein „normales“ Verhalten mit Moschee-Besuch, Salafisten-Treffs, Dschihad-Sympathiebekundungen und Mordaufrufen maximal eine begleitende Aufmerksamkeit deutscher Sicherheitsbehörden nach sich zieht. Die sanfte Beschäftigung zahlreicher Einschätzer der Gefährdungslage bringt Dschihadisten sogar Vorteile. Sie können folgenlos andere Straftaten zwecks Finanzierung ihrer Vorhaben begehen wie Sozialbetrug und Drogendelikte. Ansonsten leben sie dschihadistisch unauffällig, kontaktieren also keine den Behörden bekannten IS-Kontaktmänner per Telefon und schreiben keine verschlüsselten E-Mails mit dem genauen Datum und dem Modus Operandi des geplanten Anschlags. Kurz vor der Tatausführung tauchen sie dann unter, nachdem die Behörden ihre Observationsbemühungen merklich reduziert oder entnervt eingestellt haben. Man hat ja einen langen Atem und Zeit, denn der deutsche Staat darf gefährdete Gefährder schließlich nicht so einfach in ihre Heimatländer abschieben. In Deutschland kommt Täterschutz vor Opferschutz, man amüsiert sich und macht seelenruhig weiter…

 

Und wie sieht es beim OSS-Prozess in München aus?

Ein BKA-Beamter sorgte als Spitzel für ein Anheizen der Diskussion im verschlüsselten Gruppenchat. Eine Angeklagte behauptet, sie habe keine der von ihr vorgeschlagenen Gewaltaktionen gegen Asylsuchende wirklich durchführen wollen, doch der universell einsetzbare psychologische Terrorgutachter der Bundesanwaltschaft Nobert Leygraf hat auftragsgemäß ihre volle Einsichts- und Steuerungsfähigkeit festgestellt. Da steht der Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe nichts mehr im Weg, unsere „Schutzsuchenden“ brauchen sich vor der „Terrorlady“ nicht mehr zu fürchten…

 

https://www.jungewelt.de/2016/12-29/070.php

Aus: Ausgabe vom 29.12.2016, Seite 4 / Inland

Von Sebastian Lipp

Die geplante Zeugenvernehmung eines verdeckten Ermittlers im Münchner Prozess gegen die neofaschistische »Oldschool Society« (OSS) hat in der Vorweihnachtswoche das Bundesinnenministerium auf den Plan gerufen. Mit einer schriftlichen Sperrverfügung wollte es verhindern, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) in die mutmaßliche Terrorgruppe geschleuste »Rudi« öffentlich befragt wird… 

Allerdings hatte das Ministerium darauf bestanden, dass »Rudi« per audiovisueller Liveschaltung von einem »geheimen Ort« aus befragt werde. Außerdem wurde sein Gesicht durch eine Milchglasscheibe unkenntlich gemacht und seine Stimme verzerrt. Ein BKA-Beamter bestätigte die Identität des Zeugen mit »Rudi Lampert«. Er sei 45 Jahre alt.

»Rudi« verlas zunächst eine vorbereitete Einlassung: Sein Einsatz habe am 30. März 2015 mit der Kontaktaufnahme zum »Vizepräsidenten« der Gruppe, Markus Wilms, via Facebook begonnen. Der habe ihn sofort in den verschlüsselten Gruppenchat aufgenommen. Er habe sich gerade so passiv verhalten, dass er nicht wegen mangelnder Beteiligung rausflog, aber zur gezielten Informationsabschöpfung gerade so viel nachgefragt, dass er nicht auffiel. Chatprotokolle legen allerdings nahe, dass »Rudi« verdächtigt wurde, ein Spitzel zu sein… Die Ladung des Zeugen geht auf einen Beweisantrag von Rechtsanwalt Jan Pinkes zurück. Der Verteidiger des Angeklagten Wilms bezweifelt, dass der Zeuge in der Kommunikation mit der Gruppe die nötige Zurückhaltung gezeigt hat. Zum Beispiel hat »Rudi« im Gruppenchat auf eine Äußerung der als »Schriftführerin« der OSS angeklagten Denise G. bezüglich eines Feuerwerkes, bei dem sie »dachte hier fliegen Bomben auf den Block«, geantwortet: »Solange es der richtige Block ist«. Im Zeugenstand stellte »Rudi« auf den Vorhalt der Passage einen Bezug zu »Asylanten« her, meint aber, er habe da »keine Gedanken gehabt«. Zudem sei die Aussage sie »absolut wertfrei« gemeint. Auch beim Verfassen anderer Passagen habe er wenig nachgedacht. Warum Teile seiner Äußerungen aus den Überwachungsprotokollen entfernt wurden, konnte »Rudi« selbst nicht erklären. Sämtliche Verteidiger zweifelten am Wahrheitsgehalt der Aussagen. Das Gericht lehnte einen Antrag auf Vereidigung aber ab.

Die Angeklagte Denise Grüneberg selbst hatte am Mittwoch vergangener Woche erstmals eine Einlassung zu den Tatvorwürfen verlesen: Sie habe sich nur virtuell als »Terrorlady« präsentieren wollen, um ihrem Lebensgefährten Wilms und anderen zu gefallen. Keine der von ihr vorgeschlagenen Gewaltaktionen gegen Asylsuchende, politisch Andersdenkende oder Menschen mit Behinderung habe sie umsetzen wollen. Tatsächlich sei sie schüchtern gewesen und habe sich als Versagerin gesehen. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf widersprach dieser Darstellung. Seiner Ansicht nach ist die 24jährige Angeklagte einsichts- und steuerungsfähig.

 

 

Und was unternehmen deutsche Sicherheitsbehörden gegen den nächsten Gefährder, der wohlmöglich schon bald Ungläubige ins Jenseits befördern wird?

Der tunesische „Kontaktmann“ Nr. 1 ist wieder auf freiem Fuß, genaueres erfahren wir nicht. Eine terroristische IS-Vereinigung  scheint es nicht zu geben, also gibt es auch keine Haftgründe gegen das Unterstützer-Umfeld von IS-Tätern. Das juristische Problem muss wohl darin liegen, dass der IS gewissermaßen aus tausenden nicht miteinander in Verbindung stehenden Einzeltätern besteht. Schließlich wird ja jeder radikale Moslem zu individuellen Anschlägen gegen Ungläubige aufgefordert, und die sogenannte Selbstradikalisierung erfüllt nicht die strengen Maßstäbe einer terroristischen Vereinigung.

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/attentat-in-berlin-verdacht-gegen-mutmasslichen-kontaktmann-nicht-bestaetigt-a-1127932.html

Donnerstag, 29.12.2016   15:19 Uhr

…Der im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt vorläufig festgenommene Tunesier ist wieder auf freiem Fuß. Bei dem 40-Jährigen habe es sich nicht um die mögliche Kontaktperson des Attentäters Anis Amri gehandelt, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft habe gegen den 40-Jährigen keinen Haftbefehl erwirkt.

Das Video, in dem der Attentäter von Berlin sich zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) bekennt, ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft authentisch. Amri sei den Ermittlungen zufolge darin zu sehen….

 

Der tunesische „Kontaktmann“ Nr. 2 befindet sich in Haft, wir können aufatmen. Es fragt sich nur wie lange, da dem „IS-Sympathisanten“ lediglich der unrechtmäßigen Bezug von 2500 € vorgeworfen wird.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/fahndungserfolg-kontaktmann-von-anis-amri-als-gefaehrder-eingestuft-1.3320826

  1. Januar 2017

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Der Tunesier Bilel A., der als enger Kontaktmann des Attentäters Anis Amri gilt, ist in Berlin festgenommen worden. Er soll am Vorabend des Terroranschlags vom 19. Dezember mit Amri in einem Restaurant in Berlin-Gesundbrunnen zu Abend gegessen haben und wird der radikal-salafistischen Szene zugeordnet. Der 26-Jährige ist nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR nach dem Anschlag von den Behörden als „Gefährder“ eingestuft worden.

Gegen ihn wird von der Bundesanwaltschaft wegen Verdachts der Beteiligung an dem Anschlag, bei dem zwölf Menschen starben, ermittelt. Die Strafverfolger prüfen, ob er Amri bei der Tat geholfen hat. Für einen Haftbefehl reicht dieser Verdacht bislang nicht…

Wie auch Amri wurde Bilel A. von Fahndern observiert. Er hielt sich in Berlin und in Leipzig auf. Angeblich soll er in Leipzig anderen Flüchtlingen gesagt haben, dass er nach Syrien gehen wolle. Angeblich soll er auch angedeutet haben, sich eine Schusswaffe besorgen zu wollen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen ihn wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, stellte das Verfahren aber ein...

Der Tunesier, der nach Angaben der Ermittler unter mindestens zwei Aliasnamen auftrat, soll von April 2015 bis November 2015 in Leipzig, Mettmann und Berlin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 2500 Euro wissentlich zu Unrecht bezogen haben. Am Mittwoch erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen ihn einen Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Leistungsbetrugs...

 

Terroristische Vereinigungen gibt es nur dort, wo dies politisch gewollt ist. Beweise werden nur dort benötigt, wo niemand verhaftet werden soll. Es darf schließlich kein Generalverdacht ausgesprochen werden gegen Gefährder, die im Namen des IS oder anderer Terrororganisationen den Ungläubigen in Deutschland den Krieg  erklärt haben. Das mangelnde Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen IS-Anhänger als institutionalisiertes Behördenversagen zu bezeichnen, ist daher falsch. Den Behörden sind die Hände gebunden, und auch das ist offensichtlich politisch gewollt.

Unseren „Rechtsstaat“ muss man nicht verstehen können. Das Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung soll nicht zwangsläufig eine Straftat sein, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

 

http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-129-a-abs-5-unterstuetzer-einer-terroristischen-vereinigung-nicht-schon-bei-werben-um-mitglieder.html

BGH, Beschl. vom 16.05.2007 – AK 6/07 und StB 3/07 – 

…LS: Eine Tathandlung, die sich als Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung darstellt, ist grundsätzlich keine Unterstützung dieser Vereinigung…

  1. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis ist im Sinne eines dringenden Tatverdachts von folgendem Geschehen auszugehen: Der Beschuldigte verbreitete in der Zeit vom 24. September 2005 bis zum 4. Oktober 2006 von seinem Wohnsitz über eine Kommunikationssoftware in einem islamistisch ausgerichteten Chatroom Audio- und Videobot­schaften von Rädelsführern oder Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al-Qaeda und Al-Qaeda im Zweistromland. Er spielte entweder die Audiodateien in Echtzeit in dem Chatroom ab, stellte sie in Einzel­fällen in den so genannten Textchat ein oder machte diese Dateien über Links den Teilnehmern zugänglich. In min­destens 40 Fällen verbreitete der Beschuldigte auf diese Weise Texte, in denen im wesentlichen durch die Rädelsfüh­rer Bin Laden, Al-Zarqawi und Al-Zawahiri zur Teilnahme am Djihad sowie zur Tötung von Gegnern aufgerufen wurde oder bereits begangene terroristische Anschläge gerechtfertigt wurden… 

 

Also irgendwie scheint der Aufruf zur Tötung von „Gegnern“ schon strafbar zu sein, zumindest so lange es sich um Aufrufe von Al-Qaida handelt, einer Terror-Organisation, die die Sicherheit in Deutschland nie wirklich bedroht hat.  Juristische Begründungs-Wortschwalle waren noch nie mein Ding, mit so etwas muss ich mich nicht im Detail beschäftigen. Fakt ist, dass die Sicherheitsbehörden sich selber ausbremsen. Bei der geheimdienstlich gesteuerten Sauerlandgruppe wurde 2007 die gute Arbeit der Staatsschützer gefeiert, die uns vor einem 9/11 bewahrt haben soll. Man konnte den fortgesetzten „Krieg gegen den Terror“ in Afghanistan rechtfertigen, genauso wie eine Verschärfung der Anti-Terror- und Überwachungsgesetze. Doch die neu geschaffenen Gesetze scheinen vorzugsweise gegen die eigene Bevölkerung Einsatz zu finden, mit Vorliebe gegen Gegner aus dem rechten Spektrum.

In Deutschland gibt es keine Gesinnungshaft für Gefährder, sondern ausschließlich für „Volksverhetzer“. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Volksverhetzung gegen die „neue Rechte“, gegen die AfD, gegen „Ungläubige“ sowie gegen Frauen mit westlichem Lebensstil.

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft…

 

Im Prinzip… 

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/terrorangst-in-deutschland-gefahren-und-gefaehrder-14602056.html

03.01.2017, von REINHARD MÜLLER

… Doch ist es Zeit, dass auch das öffentliche Bekenntnis zu einem „Heiligen Krieg“, der sich gegen „Teile der Bevölkerung“ richtet, wie es das Strafgesetzbuch voraussetzt, hart bestraft wird. Oder sollte es ein Problem sein, dass in diesem Fall Angehörige der Mehrheitsbevölkerung die Opfer sind und noch dazu vor allem dem christlichen Glauben angehören? Wer Gewalt predigt, der kann das weder unter dem Schutz der Meinungsfreiheit noch der Religionsfreiheit tun.

Er muss strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn er Schutz vor Verfolgung behauptet. Das rechtsstaatliche Vorgehen gegen „Gefährder“ ist eine Form der Grenzsicherung. Die ist in Deutschland nicht gewollt, jedenfalls nicht mit letzter Konsequenz. Auch das ist eine Gefahr.

 

Wir können nicht nur nicht alle Gefährder ausreichend beobachten, sondern wir können genauso wenig alle Islamisten vor Gericht stellen, die uns mit dem Tode drohen, werden sie sagen.  Noch weniger sei eine Strafverfolgung sämtlicher Verleumdungen und Aufrufe zu Übergriffen gegen Frauen  mit „westlichem Lebensstil“ möglich.

Die Behörden und die Justiz werden zur Kapitulation gedrängt und schaffen so einen rechtsfreien Raum, der die Gesellschaft weiter spaltet und in dem unsere Freiheiten und Grundrechte nach und nach beerdigen werden.

 

Die Unverantwortlichkeit ist die Schwester der Schuld.

Unbekannt

 

Wer Feuer sieht und es verschweigt, hilft mit, den Brand zu legen.

© Stephan Sarek

 

Der Mensch ist kein Mensch, wenn er aufgibt zu kämpfen.

Unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Kommentar zu „Warum der Islamische Staat keine terroristische Vereinigung sein kann

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