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Wem Beamte verpflichtet sind – der Umgang mit gesetzwidrigen Weisungen

Wann ist eine Weisung eindeutig gesetzwidrig?
Was geschieht, wenn gesetzwidrige Weisungen, die von ganz oben kommen, verweigert werden?

 

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Weisungsgebundenheit_des_Beamten-d165720.html

Das Nichtbefolgen einer dienstlichen Anweisung oder Richtlinie kann ein Dienstvergehen darstellen, das ggf. mit einer disziplinarrechtlichen Maßregelung nach dem Bundesdisziplinargesetz (für Bundesbeamte) bzw. nach den Landesdisziplinarordnungen (für die Beamten der Länder) geahndet wird.

Jedoch darf der Beamte nicht jede dienstliche Anweisung befolgen. Da er für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen grds. die volle persönliche Verantwortung trägt, muss er seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungen unverzüglich gegenüber seinem Vorgesetzten und – für den Fall, dass dieser die Anordnung aufrechterhält – gegenüber dem nächsthöheren Vorgesetzten äußern. Selbst wenn die Anordnung durch den nächsthöheren Beamten bestätigt wird, kann er wegen des ihm aufgetragenen Verhaltens zur Verantwortung gezogen werden, nämlich dann, wenn er zuvor erkannt hatte, dass dieses Verhalten einen Straftatbestand erfüllen, eine Ordnungswidrigkeit darstellen oder einen Verstoß gegen die Würde des Menschen zur Folge haben würde (vgl. § 62 BBG).

 

Wenn Weisungen nicht befolgt werden, ist dies ein Dienstvergehen, sofern nicht ein Staatsanwalt Anklage gegen den die Weisung erteilenden Dienstvorgesetzten  erhebt und ein Gericht die Gesetzwidrigkeit dieser Weisung bestätigt. Da die Staatsanwälte weisungsgebunden sind kann die Regierung, wenn sie selbst für die rechtswidrigen Weisungen verantwortlich ist, Ermittlungen und die Anklageerhebung wirkungsvoll verhindern und die zuständigen Disziplinarstellen können den rechtmäßig handelnden Beamten mit Schadensersatzforderungen zur Verantwortung ziehen und sogar gegeben falls aus dem Dienst entfernen lassen.

Regierungen können geltendes Recht daher problemlos außer Kraft setzen, solange nicht eine geschlossenen Mehrheit in den Sicherheitsbehörden diese gesetzwidrigen Weisungen verweigert und die für härtere Disziplinarstrafen zuständigen Verwaltungsgerichte eine Verurteilung der Weisungsverweigerer ablehnen.

Die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland müsste ganz eindeutig durch die Bundespolizei verhindert werden.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148008903/Sicherheitsbeamte-warten-sehnsuechtig-auf-Merkels-Go.html

Dabei sei der juristische Sachverhalt glasklar, argumentiert ein hochrangiger Beamter. Der erfahrene Jurist hat ein Papier verfasst, das im Bundesinnenministerium kursiert. Darin heißt es: „Für Ausländer, die gegenüber der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, gilt folgendes: Nach Paragraf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG ist einem Ausländer durch die Grenzbehörde die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“

Und es kommt noch dicker: „Sofern Grenzkontrollen bestehen, ist die Grenzbehörde verpflichtet, diese Personen zurückzuweisen. Entgegenstehende Weisungen sind rechtswidrig und führen zur Strafbarkeit nach Paragraf 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b iVm Paragrafen 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG wg Anstiftung oder Beihilfe zur illegalen Einreise von Ausländern im Wiederholungsfall (Einschleusen von Ausländern).“

Tatsächlich plante die Bundespolizei bereits Mitte Juli, entsprechenden Asylbewerbern die Einreise zu verweigern – was auf Anweisung von oben verboten wurde. In Anbetracht der immer weiter steigenden Migrantenzahlen wird es jeden Tag schwieriger, die eindeutige Gesetzeslage auch umzusetzen.

 

 Der geschasste ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range machte deutlich, wie wenig es Staatsanwaltschaften in Deutschland möglich ist, nach Recht und Gesetz zu ermitteln, wenn dies politischen Interessen entgegensteht.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article144979267/Range-raeumte-mit-einem-Maerchen-auf.html

Die Botschaft lautete: Ich würde gern nach Recht und Gesetz ermitteln. Aber ich darf nicht. Der Justizminister will es nicht. Dann startete der oberste Ankläger der Republik eine Frontalattacke auf Maas: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“

Für Range war die Rebellion gegen den Minister das Ende seiner Karriere, ein paar Stunden später wurde er von Maas in den vorzeitigen Ruhestand versetzt… 

Jeder Jurastudent weiß, dass die Strafverfolger in Wahrheit nicht unabhängig sind. Anders als die Richter, denen niemand in ihre Arbeit hineinreden darf, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das steht im Gerichtsverfassungsgesetz, seit 1879: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Sie sind Teil der Exekutive, nachgeordnete Beamte, die parieren müssen. Eine Art verlängerter Arm der Politik. So weit die Rechtslage.

Und doch tun die Justizminister so, als gäbe es kein Weisungsrecht. Es wird allseits betont, dass auf staatsanwaltliche Ermittlungen kein politischer Einfluss genommen wird. Tatsächlich gibt es keine Statistiken über die Zahl der externen Weisungen. Offiziell kommen sie im Justizalltag nämlich nicht vor. Auch Heiko Maas betont stets, er halte nichts davon, die Bundesanwaltschaft anzuweisen. Das gehöre zu seinen Prinzipien.

Eigentlich sind politisch unabhängige Anklagebehörden längst Standard in fast allen westlichen Demokratien. Würde Deutschland heute einen EU-Aufnahmeantrag stellen, betont Frank, bekäme es vor diesem Hintergrund „große Probleme mit Brüssel“. Selbst das zentralistisch aufgebaute und streng hierarchisch organisierte Frankreich habe im vergangenen Jahr das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten abgeschafft

In Italien können die Staatsanwälte seit einer Justizreform Ende der 80er-Jahre nahezu völlig eigenständig agieren. Dadurch konnten sie in den 90er-Jahren überhaupt erst Tausende Mammutverfahren gegen die Mafia führen, die tief in Politik und Wirtschaft eingedrungen war…

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet im BfV-Newsletter vom 23.12.2015 unter anderem die Reaktionen von Rechtsextremisten auf die Anschläge in Paris.  Die Ausführungen eines NPD-nahen Rechtsanwalts zum Widerstandsrecht der Deutschen werden so interpretiert, dass sich angeblich nur  „diejenigen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst bekämpfen, auf ein Widerstandsrecht zur Verteidigung der vermeintlich gefährdeten Grundordnung berufen wollen.“ Ergänzend wird die Befürchtung verbreitet, es sei „nicht auszuschließen, dass sich hieraus auch eine generelle Debatte um die Legitimität politisch motivierter Gewalt entwickelt, die über das rechtsextremistische Lager hinaus Resonanz finden könnte.“ Der in der neonazistischen Publikation „National Journal“ (NJ)  der Regierung vorgeworfene systematische, massenhafte und offene Rechtsbruch ist Fakt und wird auch von CSU-Politikern und Staatsrechtlern als solcher benannt. Die Bundesregierung stört das wenig, dann wird halt das Grundgesetz so uminterpretiert, dass hierdurch geltendes deutsches wie europäisches Recht als unwirksam erklärt wird. Paragrafen lassen sich bekannter weise bis zur Unkenntlichkeit verbiegen und dehnen, wenn man die Macht hierzu besitzt. Das Recht definieren die Mächtigen.

 

http://www.mdr.de/mdr-info/seehofer-bayern-asylkonzept-reaktionen102_cpage-2_zc-d55335d9_zs-5d851339.html

  1. Oktober 2015

Die Bundesregierung reagiert gelassen auf die Drohung Bayerns, wegen der Flüchtlingspolitik vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Flüchtlingskoordinator und Kanzleramtsminister Peter Altmaier sagte der ARD, die Bundesregierung sei überzeugt, auf dem Boden des Grundgesetzes zu handeln. Gerade das Grundgesetz verpflichte den deutschen Staat, Menschen in Not zu helfen. Deshalb gebe es überhaupt keinen Anlass, sich Gedanken zu machen. Bundesjustizminister Heiko Maas nannte die Drohung Bayerns „heiße Luft“. Der Bund habe keine Zeit, sich mit solchen Verbalattacken auseinanderzusetzen.

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußert in seiner Bewertung die Gefahr einer Zunahme rechter Gewalt, ohne gleichzeitig die Aspekte der tatsächlichen Rechtswidrigkeit der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel zu thematisieren.

 

BfV-Newsletter Nr. 4/2015

3. „National Journal“ ruft unter Berufung auf das Widerstandsrecht zum Sturz der Bundesregierung auf

Die neonazistische Publikation „National Journal“ (NJ) ruft in einem auf ihrer Internetseite veröffentlichten Beitrag vom 3. November 2015 – unter Bezugnahme auf eine angebliche Vernichtung des deutschen Volkes durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen – Polizei und Bundeswehr zum Sturz der Bundesregierung auf. Wörtlich heißt es dort:

„Alle Deutschen sind jetzt vom Grundgesetz (Art. 20, IV) in die Pflicht genommen, die verbrecherische Regierung von Merkel und Konsorten zum Schutz der deutschen Nation und ihrer Demokratie zu stürzen. Wer sich dem Sturz des kriminellen Regimes verweigert, macht sich mitschuldig. Das Bürgertum selbst kann diese notwendige politische Veränderung mangels Macht (fehlende Bewaffnung) nicht ausführen, weshalb diese Schutzpflicht für das deutsche Volk nun der Polizei und der Bundeswehr zukommt, da diese Einrichtungen allein das Gewaltmonopol besitzen.“

Der verbal äußerst aggressive und von verschwörungstheoretischen Aspekten geprägte Beitrag wurde von verschiedenen rechtsextremistischen Internetseiten – unter anderem von der Internetplattform „Altermedia Deutschland“ – übernommen…

Ausführungen zum „politischen Widerstandsrecht der Deutschen“

In Ergänzung zu dem Aufruf zur gewaltsamen Beseitigung der Bundesregierung verweist der Beitrag auf Ausführungen eines Rechtsanwalts, der vormals als Vorsitzender des ehemaligen Studentenverbands „Nationaldemokratischer Hochschulbund“ (NHB) der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) fungierte. In der 35-seitigen „juristischen Orientierungshilfe“ unter dem Titel „Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen“ behauptet dieser, Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes sei auf die aktuelle politische Situation anwendbar. Angesichts der „Flüchtlingskrise“ habe die Regierung durch systematischen, massenhaften und offenen Rechtsbruch einen „vorsätzlichen Staatsstreich gegen das Volk, einen Putsch von oben“ begangen, gegen den das grundgesetzlich verbriefte Widerstandsrecht grundsätzlich zulässig sei. Dabei müsse allerdings vor allem die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit von Widerstandshandlungen beachtet werden. Der Autor lehnt gewaltsame Handlungen gegen Personen kategorisch als Eingriff in absolut geschützte Rechtsgüter ab, bezeichnet jedoch Akte zivilen Ungehorsams wie Blockaden von Zufahrtswegen oder die Unterbrechung der Strom- und Wärmezufuhr in Asylbewerberunterkünften in bestimmten Fällen als zulässig. Zudem sei passiver Widerstand im Sinne eines Ungehorsams gegen rechtswidriges Regierungshandeln legitim. Hierunter falle neben der Verweigerung der Zahlung eines sogenannten Flüchtlings-Soli auch die Verweigerung von Rundfunkbeiträgen, unterstützten die Medien doch „nachweisbar das verfassungs- und rechtswidrige Treiben der Staatsspitze“ und verharmlosten beziehungsweise leugneten das Ausmaß der „schweren Verfassungs- und Rechtsbrüche durch die Regierung“. Unter den aktuellen Umständen ließe sich hier nicht nur das Recht, sondern „möglicherweise sogar auch eine Pflicht des Bürgers zum Widerstand gegen seine verfassungswidrig und rechtsbrecherisch handelnde Regierung“ herleiten. Die Bundesregierung verdiene keinen Gehorsam, sondern „den entschlossenen Widerstand des freien Bürgers“.

Bewertung

In den Ausführungen des „National Journal“ (NJ) wird deutlich, dass sich hier gerade diejenigen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst bekämpfen, auf ein Widerstandsrecht zur Verteidigung der vermeintlich gefährdeten Grundordnung berufen wollen.

Während das NJ eine aggressive Haltung vertritt, die ohnehin jegliche Form des Widerstands gegen das demokratische System einschließt, wird selbst in gemäßigteren Kreisen die Debatte zunehmend auch um die Frage geführt, ob aktionsorientierter Widerstand unter Begehung von Gesetzesverstößen und mit physischen Mitteln – zum Beispiel in Form von Sachbeschädigungen oder Blockaden – geführt werden dürfe.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus auch eine generelle Debatte um die Legitimität politisch motivierter Gewalt entwickelt, die über das rechtsextremistische Lager hinaus Resonanz finden könnte. Abhandlungen wie die des Rechtsanwalts zum „politischen Widerstandsrecht der Deutschen“ richten sich mit ihrer vorgeblich verfassungsrechtlichen Argumentation – ungeachtet ihrer äußerst fragwürdigen Schlussfolgerungen – an ein asylkritisches Spektrum von Bürgern, das mit klassischen rechtsextremistischen Begründungsmustern bisher nicht zu erreichen war. Insgesamt resultiert hieraus die Gefahr der Zunahme einer Grauzone zwischen Rechtsextremisten, Rechtsintellektuellen und Protestbürgern, die ein erhebliches Protest-, Radikalisierungs- und Gewaltpotenzial in sich bergen könnte.

 

Auch Jürgen Elsässer, Chef des Compact-Magazins,  ruft Polizei und Bundeswehr auf, gesetzwidrige Befehle zu verweigern.

https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/11/01/elsaessers-rede-an-soldaten-und-polizisten-ignoriert-gesetzwidrige-befehle-von-oben/

In einem bemerkenswerten Gespräch mit Michael Friedrich Vogt äußert sich Helmut Roewer, von 1994 bis 2000 Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, zum Verschwinden des Rechtsstaats und dem Versagen der politischen Elite.

Dr. jur. Helmut Roewer im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Der deutsche Staatsapparat gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Und zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben…

Hochgeladen am 14.12.2015

 

Nachtrag vom 01.11.2016: Das Video vom 14.12.2015 existiert nicht mehr, das Interview „Helmut Roewer:  Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite“ wurde am 02.05.2016 neu bei YouTube hochgeladen.

 

Roewers zentralen Aussagen sind folgende:

Bei den Grenzverletzungen durch die Flüchtlingskrise wird Strafvereitlung im Amt betrieben. Es sei ein Erdrutsch innerhalb der Rechtsordnung, dass auf Regierungsweisung Gesetze außer Kraft gesetzt  würden.

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Regeln erlassen werden, die für alle gelten.

Die Einreise aus sicheren Drittstaaten ist illegal, und wer das nicht verhindert muss als Schlepper verfolgt werden. Deswegen möchte Merkel die Gesetze so abändern, dass die Masseneinwanderung legal wird.

Wenn das Volk nicht mehr zur Wahl geht ist das System am Ende, dann wählen die Politiker sich gewissermaßen selbst.

Das Gesetz zur Volksverhetzung als Ersatz für die Majestätsbeleidigung ist ein Ausdruck mangelnder Souveränität, wenn man Irre nicht Irres reden lässt.

Die Disziplinierung über Sprech- und Denkverbote bezüglich der Gender-Ideologie, der Frühsexualisierung und der Masseneinwanderung gehen Hand in Hand mit einer Ehrlosstellung des Bürgers.

Schlimmste Beleidigungen sind erlaubt. So wird es als Meinungsäußerung gewertet, jemanden als wahnsinnig zu beschimpfen. Der ehrlose Bürger darf sich jedoch nicht zu Ausländern und unterschiedlichen Rassen äußern.

Zur Zeit erleben wir das Verschwinden eines sicheren Landes und das Kaputtsparen eines Sicherheitsapparates (Bundeswehr).

Wie begegnet man am besten der öffentlichen Diffamierung?

Helmut Roewer berichtet, dass er selbst es zunächst mit einer Richtigstellung der Lügen versucht hat, dann  ist er dem Vorgehen der Medien mittels Ignorieren begegnet, um letztendlich zu dem Schluss zu kommen, dass man die Gelegenheit wahrnehmen sollte, den Verantwortlichen zu schaden, wenn immer sich eine Möglichkeit hierzu ergibt.

Einen Welteinheitsmenschen wird es nicht geben.

Was kann ein Verfassungsschutz machen, wenn die Verfassungsfeinde in der Regierung sitzen?

Auf diese Frage antwortet Roewer nur indirekt. Ehemalige Kollegen seien vorsichtig, wenn sie mit ihm reden. Es sei ausreichend, die Tatsachen zu schildern, das Volk bilde sich seine Meinung selbst. Es könnte der Moment kommen, wo man die Beamten fragt: War das nicht alles Strafvereitlung im Amt?

Eine Bruchlinie, an der bereits die DDR gescheitert sei, wäre der Befehl an Polizei-Beamte, das eigene Volk zu bekämpfen. Dies könne zum Umsturz der Regierung führen, weil sich die Sicherheitsdienste nicht missbrauchen ließen, um gegen das eigene Volk vorzugehen – hofft Roewer…

Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun, sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.

Albert Einstein

 

Jeder einzelne trägt die Verantwortung für sein Handeln.

Die Hoffnung liegt bei denjenigen, die den Mut zum Widerstand aufbringen können, sich der Meinungsdiktatur nicht beugen und den Drohkulissen der Mächtigen Aufrichtigkeit, Anstand und Entschlossenheit entgegenzusetzen wagen, im Einsatz für die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Verhältnissen.

Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen…
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

Albert Einstein