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Verfolgung von Meinungsverbrechen – wie die WAZ für die Bezirksregierung Arnsberg Meinungsbildung betreibt

Siegen ist nicht das Schwerste. Den Sieg festhalten: darin liegt die Schwierigkeit.

Lü Buwei

 

Darf ein verbeamteter Lehrer einen „Sieg der Meinungsfreiheit“ verkünden?

Die Frage zeigt in sich schon den Widerspruch. Für Beamte gilt nur eine äußerst eingeschränkte Meinungsfreiheit und wer öffentlich einen Sieg gegen eine Bezirksregierung als oberste Dienstaufsicht  verkündet, der verstößt sowohl gegen die Wohlverhaltenspflicht als auch gegen die Treuepflicht der Beamten. Nennt er Details zum Disziplinarverfahren, so könnte er auch noch gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Daniel Krause hofft nach einer gut einjährigen Suspendierung auf einen Wiedereinstieg als Lehrer.

https://staatsunrecht.wordpress.com/2015/12/28/die-bezirksregierung-arnsberg-und-die-verfolgung-von-meinungsverbrechen/

Gleichzeitig möchte er in dem Online-Magazin gaystream.info weiter für Meinungsvielfalt kämpfen.

December 29, 2015

 Mit der starken Zunahme der Besucherzahlen von gaystream.info wächst zu Beginn des kommenden Jahres auch die Redaktion des Online-Magazins. Der streitbare promovierte Gymnasiallehrer und Islamkritiker Daniel Krause übernimmt zum 1. Januar 2016 das Amt des Stellvertretenden Chefredakteurs. Geboren 1980, ist Krause mehrfacher Buchautor und Gymnasiallehrer in NRW. Er publiziert vor allem als Religionskritiker, sein Doktorvater war der weltweit bekannte Kirchenkritiker Prof. Horst Herrmann. Krause hat bereits mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile zugunsten der Meinungsfreiheit von Lehrern erstritten. Er polarisierte hierbei auch mit seiner Haltung als radikaler Veganer. Krause ist darüber hinaus ein großer Freund des Staates Israel und mit einem Mann aus Tel Aviv verpartnert. Gaystream steht für Meinungsfreiheit – auch für schwule Männer

„Mit Krauses Aufnahme in die gaystream-Redaktion zeigen wir weiterhin Mut zur Meinungsvielfalt, der heute dringender denn je gebraucht wird und in der queeren Medienwelt Deutschlands tatsächlich ein Unikum darstellt“ so Berger. Seit der Gründung von gaystream.info im Februar sei das Profil des Online-Magazins immer schärfer geworden. Gerade dies werde von den Lesern dankbar angenommen.

 

Siege, aber triumphiere nicht.
Marie von Ebner-Eschenbach

 

Wer öffentlich Siege über den Staat feiert, der wird systematisch medial wie beruflich zersetzt. Und  Herr Krause hat leider vergessen, dass ein Sieg erst Bestand hat, wenn er von höchster Instanz bestätigt wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg ist selbstverständlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Berufung gegangen und nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Die Berichterstattung in der WAZ ist einseitig und tendenziös. Der Hinweis in der WAZ-Print-Ausgabe vom 20. November, man habe Daniel Krause um eine Stellungnahme gebeten, aber auf die Anfrage keine Reaktion erhalten, ändert nichts an dieser Tatsache. Es ist ohnehin anzunehmen, dass die Bezirksregierung Herrn Krausse jegliche weitere öffentliche Stellungnahme untersagt hat, mit Hinweis auf die Verschwiegenheitsflicht und im eigenen Interesse, falls er vor dem Oberverwaltungsgericht eine Chance haben möchte.  Auf seinem Facebook-Profil liest man jedenfalls nichts mehr zum Stand des Verfahrens und der nun angeordneten Heimarbeit.

https://de-de.facebook.com/danielkrause.autor

Ziel der Bezirksregierung ist es sicherlich, Herrn Krauses Verhalten dauerhaft zu verändern, eine Rufschädigung der Behörde also zukünftig zu unterbinden. Außerdem möchte man als Sieger aus der Konfrontation hervorgehen, und dieser Sieg über die Rebellion eines Beamten wird durch die WAZ medial vorbereitet mit einem großen Artikel unter der Rubrik „Politik“.

Die Darstellung des Falles wirft Fragen auf, die in dem Zeitungsartikel weder gestellt noch beantwortet werden.

 

http://www.derwesten.de/politik/der-paedagoge-der-vielen-peinlich-ist-aimp-id11582535.html

 Der Pädagoge, der vielen peinlich ist
20.02.2016

 

Schon der Titel lässt jegliche Neutralität in der Berichterstattung vermissen.


Unna/Arnsberg. Niemand möchte ihn mehr auf die Schüler loslassen, jetzt arbeitet ein Lehrer, der die Judenvernichtung in Auschwitz öffentlich verharmloste, bei vollen Bezügen in Heimarbeit. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Verwendung für ihn. Rauswerfen kann sie den Mann nicht.

Herr Krause hat die Judenvernichtung keineswegs verharmlost, das ist eine gerichtlich widerlegte Unterstellung. Er hat sein persönliches Empfinden lediglich mit einem ganz und gar unpassenden Vergleich untermauert. Dass die Bezirksregierung Arnsberg keine Verwendung für den Lehrer haben will, muss einen bei dem jetzigen Lehrermangel aufgrund der Flüchtlingskrise mehr als verwundern.  Man möchte wohl damit ausdrücken, dass man auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hofft, um den kritischen Lehrer doch noch aus dem Schuldienst entfernen lassen zu können. Vorher schafft man Fakten, indem man ihn nicht mehr unterrichten lässt.

 

Daniel K. ist Pädagoge, Sekundarstufe II, verbeamtet. Unter anderem unterrichtet er das Fach Politik. Der 35-Jährige bezeichnet sich selbst als linksliberal, islamkritisch, radikal vegan, homosexuell – und als Kämpfer für die Meinungsfreiheit. „Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. (…) Mir geht sogar emotional viel näher die Massentierhaltung als Auschwitz“, sagte der Lehrer vor etwas mehr als einem Jahr am Holocaust-Gedenktag live in einer WDR-Radiosendung. Grund genug für den Dienstherrn, die Arnsberger Bezirksregierung, den Lehrer, der an einem Berufskolleg in Unna tätig war, zu suspendieren. K. klagte – und gewann. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beurteilte die Auschwitz-Aussage Ende 2015 zwar als Pflichtverletzung und die Suspendierung anfangs noch als gerechtfertigt. Die Richter kritisierten aber die Dauer des Verfahrens als unverhältnismäßig. Das Fehlverhalten sei nicht so gravierend, dass man ihn aus dem Dienst entfernen könne. Arnsberg musste K. weiter beschäftigen.
Nicht die erste Niederlage: K. war zuvor schon einmal suspendiert worden, weil er sich öffentlich auf einer Kundgebung der rechtsextremen Partei „Pro NRW“ geäußert hatte. Den anschließenden Prozess gewann er, weil das Gericht die Meinungsäußerung als privat einstufte. Der Lehrer hat seit mehr als einem Jahr keine Schule mehr dienstlich von innen gesehen. Sein Gehalt bekommt er trotzdem. Alle bisherigen Urteile feiert er als „Sieg der Meinungsfreiheit“. Während seiner Freistellung reiste er Medienberichten zufolge für mehrere Monate nach Israel; Daniel K. bezeichnet sich als Fan des jüdischen Landes. Die Bezirksregierung möchte ihn gern in einem Berufskolleg unterbringen, damit er seine kruden Ideen nicht jüngeren Schülern vermitteln kann. Er selbst würde gern in ein Gymnasium. Eigentlich, so heißt es unter der Hand in Arnsberg, sollte er besser gar nicht mehr unterrichten. Im Januar scheiterte der Versuch, ihn erneut an einem Kolleg unterzubringen am Widerstand der Schule.

 

Wie kann es sein, dass solch ein Versuch scheitert, wo doch auch ein Schulleiter weisungsgebunden ist? Warum hat man nur eine einzige Schule für den „Wiedereingliederungsversuch“ ausgewählt und dann sofort lächelnd und zufrieden das Handtuch geworfen? Oder hat man der Schule mit dem Zuweisungsvorschlag gleich die Rechtsmittelbelehrung geschickt, wonach eine Ablehnung  eines Lehrers, den niemand mehr auf Schüler loslassen will, legitim sei und daher akzeptiert würde? Hat man zugleich einen alternativen viel weniger problematischen Besetzungsvorschlag für die Stelle unterbreitet? Die WAZ macht es sich einfach, man übernimmt die Behauptungen der Bezirksregierung ohne selbst zu recherchieren und zu hinterfragen, sozusagen als Sprachrohr der Behörde.

 

Daniel K. ist mittlerweile überall bekannt. Also ist er jetzt zuhause tätig, er wohnt im Rheinland. „Die Lehrkraft bearbeitet bis aus weiteres Projekte in Heimarbeit“, sagt Christian Chmel-Menges, Sprecher der Bezirksregierung. Er werde dabei von einem schulfachlichen Dezernenten betreut. Um welche Projekte es sich handelt, möchte die Behörde aus „Gründen des Datenschutzes“ nicht mitteilen. Auch nicht die konkreten Arbeitszeiten. „Es ist davon auszugehen, dass er in ähnlichem Maß arbeitet, als wäre er in einer Schule beschäftigt“, sagt Chmel-Menges.

Arnsberg ist das ganze Thema ziemlich peinlich. Dass das Online-Magazin „Gaystream.info“ Daniel K. jüngst als neuen stellvertretenden Chefredakteur vorstellte, ist der Bezirksregierung bekannt. Ob es sich dabei um eine genehmigte Nebentätigkeit handelt, möchte sie nicht erläutern: Datenschutz.

 

Eine Nebentätigkeit kann nur vorliegen, wenn dafür eine Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Bei einem stellvertretenden „Chefredakteur“ eines kleinen Online-Magazins, das nicht kostenpflichtig ist, erscheint mir dies als eher unwahrscheinlich. Hier macht die WAZ Andeutungen, ohne irgendwelche Belege zu liefern.

 

Daniel K., dessen Doktortitel die Uni Münster wegen wissenschaftlicher Mängel wieder einkassierte, sieht den Datenschutz übrigens nicht so eng. Seine beiden Facebook-Profile – mit zahlreichen politischen Äußerungen – sind öffentlich zugänglich. Dort sind auch Fotos zu sehen, auf denen er ein NPD-Plakat verbrennt. Und nun? Arnsberg würde die Lehrkraft gern in den Regierungsbezirk Köln versetzen, hatte diesen Prozess sogar schon eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kassierte den Beschluss aber im Zusammenhang mit seinem Urteil, Arnsberg ging in die Berufung. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Wie lange das dauert, ist unklar.

 

Der Sprecher der Bezirksregierung scheint es mit der Weitergabe von kompromittierenden Informationen nicht allzu genau zu nehmen, die mangelnde Vollständigkeit der gestreuten Informationen begründet er strategisch geschickt mit dem Argument Datenschutz.



In dem Zeitungsartikel der Printausgabe findet man folgende Ergänzung:

Daniel K. darf erst einmal weiter Heimarbeit leisten. Verliert die Bezirksregierung vor dem Oberverwaltungsgericht, muss er weiter beschäftigt werden.

Das Vorgehen der Bezirksregierung macht deutlich, dass nicht einmal eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Suspendierung  zur Folge hat, dass die oberste Dienstaufsicht einen zur Entfernung aus dem Dienst bestimmten Lehrer wieder wie vorgesehen unterrichten lässt. Die Richter sind nicht weisungsgebunden, aber was nutzt es, wenn man zwar Recht bekommt aber dem Recht keine Geltung verschaffen kann.

Sollte das Oberverwaltungsgericht für Herrn Krause entscheiden, wird dieser Sieg keinen Grund zum Feiern mehr liefern können.

 

 

 

 

Die Bezirksregierung Arnsberg und die Verfolgung von „Meinungsverbrechen“

„Gesprochenes Wort, geworfener Stein, sind sie entflohen, sammelt niemand mehr ein.“

Das klingt theatralisch, trifft aber den Kern des Problems, besonders was die freie Meinungsäußerung von Beamten betrifft.

Ein falsches Wort und du bist raus!

So wünscht sich das die Bezirksregierung Arnsberg allem Anschein nach. Doch trotz großer Machtbefugnisse gelingt es der Behörde nicht immer, in letzer Instanz auch die Staatsanwaltschaften  und die Verwaltungsgerichte für ihr Vorhaben zu gewinnen. Die Richter sind nun mal nicht weisungsgebunden, und auch die Politik schafft es nicht ausnahmslos, nur die politisch korrekten Verfolger Andersdenkender ins Richteramt zu befördern.

Was waren das für Äußerungen des Lehrers Dr. Daniel Krause, die gleich zweimal eine sofortige Suspendierung vom Dienst zur Folge hatten nebst Einleitung eines Disziplinarverfahrens zwecks Entfernung aus dem Dienst?

 

„Ich bin eigentlich Vertreter des linken Lagers…

Als bekennender Homosexueller habe ich mehr Angst in Deutschland vor Islamisten als z.B. vor Nazis. Ich bin so oft von Islamisten bedroht worden, islamistische Eltern wollen Schulunterricht beeinflussen in den Schulen, als Lehrer kann ich das auch so sagen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Islamismus die größere Gefahr ist und dass der Rechtsextremismus das ist, was alle einfach blind bekämpfen ohne zu reflektieren…“  

(auf der Kundgebung von Pro NRW am 09.06.2012 in Köln)

 

„Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. Ich beschäftige mich lieber mit dem IS-Terrorismus, mit dem Islamismus. Mir geht sogar emotional die Massentierhaltung viel näher als Auschwitz. Alle paar Minuten sterben sechs Millionen Tiere, das geht mir emotional viel näher!“

(Dienstag, 27.01.2015  in der WDR 5-Sendung „Tagesgespräch“)

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/themadestages/lehrerauschwitz100.html

 

Ist in der Bezirksregierung niemand auf den Gedanken gekommen, den homosexuellen Lehrer zu schützen und den Bedrohungen von Islamisten nachzugehen?

Zur Kritik an der Massentierhaltung muss man ergänzen, dass Herr Krause als Tierrechtler  aktiv gegen die Massentierhaltung engagiert ist. Und er scheint wohl mit seiner Äußerung zum Holocaustgedenktag ausdrücken zu wollen, dass das Unrecht der Gegenwart ihm näher geht als das Unrecht der Vergangenheit, das nun mal unabänderlich Teil der Geschichte ist.

 

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/themadestages/lehrerauschwitz100.html

Nach Verharmlosung von Auschwitz: Lehrer vom Dienst suspendiert

Von Franz Altrogge und Sonja Wißmann

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am Donnerstag (29.01.2015) einen Politiklehrer vom Dienst suspendiert. Er hatte in einer WDR-Radiosendung gesagt, die Massentierhaltung berühre ihn mehr als die Judenvernichtung in Auschwitz…

Daniel Krause ist kein Unbekannter. Der Lehrer für Politik, Deutsch und Pädagogik war vor zweieinhalb Jahren auf einer Kundgebung von „Pro NRW“ in Köln ans Megafon getreten und hatte gegen Moslems gewettert und deren homophobe Haltung angeprangert. Islamisten machten ihm mehr Angst als Nazis. Das war nicht seine erste Entgleisung. Kurze Zeit später suspendierte ihn die Bezirksregierung Arnsberg vom Dienst. Dagegen setzte er sich zur Wehr und bekam schließlich im Mai 2014 vor dem Verwaltungsgericht in Münster Recht. Dort sah man seine Äußerungen als privat an und nahm die Disziplinarmaßnahmen gegen ihn zurück. Er durfte wieder unterrichten. Auch seine Bezüge für die 16-monatige Suspendierung wurden nachgezahlt…

Regierungspräsident Gerd Bollermann distanzierte sich von der Äußerung des Lehrers: „Ich bin entsetzt über die geschmacklosen und menschenverletzenden Äußerungen.“ Seine Behörde dulde es nicht, dass ein Lehrer das Andenken von Juden relativiert und verunglimpft. Der Lehrer arbeitet am Weiterbildungskolleg in Unna…

„Wir überprüfen, ob Herr Dr. Krause fachlich dazu geeignet ist, Politik zu unterrichten“, sagt Susanne Blasberg-Bense. Sie leitet die Schulabteilung in der Bezirksregierung Arnsberg…

Ob die Äußerungen des Pädagogen diesmal Konsequenzen haben werden, ist noch unklar. Mehrere Gerichtsprozesse hat er schon gewonnen. Aber bei der Bezirksregierung in Arnsberg liegt ein Versetzungsantrag. Darin bittet er um eine neue Stelle in Köln – aus privaten Gründen. „Die Akten reisen mit“, sagt Susanne Blasberg-Bense.

 

Schuldeingeständnisse gegenüber der Disziplinarstelle sind genauso überflüssig wie sinnlos. Sie ändern nichts an dem unerbittlichen „Strafverfolgungswillen“ der Bezirksregierung, ganz im Gegenteil, sie erhöhen sogar noch deren Eifer und Ausdauer.

 

http://www.pi-news.net/2012/06/suspendierter-politiklehrer-ich-widerrufe/

Was früher die heilige Inquisition und die Streckbank waren, sind heute die Medien und die Drohung mit der Vernichtung der beruflichen und sozialen Existenz. Zumindest wenn es darum geht, die Einhaltung der ungeschriebenen Gesetze der Political Correctness zu überwachen und durchzusetzen, Abweichler wieder auf Kurs zu bringen und alle übrigen erst gar nicht auf dumme Ideen kommen zu lassen…

Wer wollte es da einem menschlich nachtragen, schwach zu werden? Dr. Daniel Krause hat dem Druck auf jeden Fall nicht mehr länger standgehalten und nun öffentlichwirksam abgeschworen. Ob ihm das freilich weitere Tage auf der medialen und staatlichen Streckbank erspart, bleibt abzuwarten.

 

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/beurlaubter-lehrer-aus-dortmund-bedauert-spontanen-auftritt-bei-pro-nrw-id6761373.html

Dortmund.   Nachdem der Dortmunder Gymnasiallehrer nach seinem Auftritt bei Pro NRW vom Unterricht entbunden worden war, äußerte er sich zu den Ereignissen. Er lehne die Partei ab, seine Rede sei spontan entstanden, und er habe sich blenden lassen. Trotz seines Fehlers hofft er auf eine Wiedereinstellung…

Die Suspendierung ist die Konsequenz, die ich aus meiner Fahrlässigkeit ziehen muss. Die Rücknahme dieser Suspendierung halte ich für durchaus wahrscheinlich, da ich treu zum Grundgesetz stehe und dieses auch glaubhaft machen werde. Eine Weiterbeschäftigung am Stadtgymnasium ist eher ­unwahr­scheinlich…

Unterdessen hat sich auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaften (GEW) positioniert. Für den GEW-Vorsitzenden Volker Maibaum steht fest: Egal ob Angestellter oder Beamter, „Lehrer sind verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen“; eines der Bildungsziele sei: Toleranz. Und: Lehrer dürfen keinen Anlass geben, dass man an dieser Einstellung zweifeln kann.“…

Erschwerend sieht die GEW ein „Problem der Illoyalität“ zwischen dem Gymnasiallehrer und seinem Dienstvorgesetzten, dem Regierungspräsidenten Gerd Bollermann. Wenn Bollermann Schulen aufrufe, sich gegen Rechts, Rassismus und Intoleranz zu stellen, dürfte ein solches Verhalten wenig willkommen sein.

Haben die Äußerungen des Lehrers gegen dienst- und beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen? Steht ein Disziplinarverfahren an? Arnsberg prüft beides. Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung habe die Schulleitung den Lehrer vom Unterricht entbunden.

 

Eine Rücknahme der Suspendierung erfolgte jedoch nicht. Auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Juni 2013 zu deren Aufhebung konnte an dem Fortbestehen der  Suspendierung zunächst nichts ändern.

Und sie wissen, was sie tun…

Die Verantwortlichen in Arnsberg scheinen zu keiner Einsicht fähig zu sein, wie folgende Aussagen des Pressesprechers zeigen:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2013/06/137_13/index.php

27.06.2013

Dienstverbot für einen Dortmunder Lehrer

Arnsberg schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten aus

Die Bezirksregierung Arnsberg bleibt dabei: Gegenüber ausländer- und islamfeindlichen Äußerungen von Lehrkräften darf es keine Toleranz geben. Deshalb wird die Bezirksregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das ausgesprochene Dienstverbot für einen Dortmunder Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten.

Zudem stellt Arnsberg klar: Dem Politiklehrer bleibt zunächst weiter verboten, seine Dienstgeschäfte auszuführen – solange das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht endgültig rechtskräftig wird. Er wird nicht an das Stadtgymnasium Dortmund zurückkehren.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Mittwoch (26.06.) entschieden, dass das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte aus formalen Gründen aufgehoben werden müsse. Das Gericht hat dabei im Wesentlichen die Auffassung vertreten, aus dem vorliegenden Verfahren würden keine neuen Erkenntnisse erwachsen, die die erfolgte Aussetzung des Disziplinarverfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Zwangsbeurlaubung rechtfertigen würden.

Hierzu vertritt die Bezirksregierung Arnsberg nach wie vor eine gegenteilige Rechtsauffassung und verweist insbesondere auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom Mai 2013 (Az. 2 K 2803/12)….

Vielmehr erwartet die Bezirksregierung aus dem Verfahren weitere Erkenntnisse zu den genauen Begleitumständen der Äußerungen des Lehrers auf einer Kundgebung von Pro NRW im Juni 2012 in Köln.

Grundsätzlich betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann: „Für uns steht eindeutig fest, dass wir keine Äußerungen von Lehrkräften dulden, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben insbesondere von Schülerinnen und Schülern verschiedenster Konfession an unseren Schulen empfindlich zu stören. Unsere Kinder müssen vor unqualifizierten Äußerungen in diesem sensiblen Themenfeld geschützt werden.“

Die Bezirksregierung Arnsberg wird daher nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die ausgesprochene Zwangsbeurlaubung des Dortmunder Gymnasiallehrers weiter aufrechtzuerhalten.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg aus der Sicht des beschuldigtem Lehrers

Dr. Krause wurde zweimal vom Dienst suspendiert und zweimal durch das Verwaltungsgericht rehabilitiert. Nach seinem ersten Sieg fand er scharfe Worte in Bezug auf  die Bezirksregierung Arnsberg.

https://gegenislam.wordpress.com/2015/01/26/2824/

 

 

“Bezirksregierung Arnsberg agierte rechtswidrig und angsteinflößend”

  1. Januar 2015 von wolfgangschreifels in Bildungssystem und Islam

… Die Zeit von Mitte 2012 bis Anfang 2015 war die schlimmste meines Lebens. Grund hierfür war ausschließlich das eklatant rechtswidrige Fehlverhalten der Bezirksregierung Arnsberg. Mein gesamter Start ins Berufsleben wurde durch das inkompetente und menschenfeindliche Verhalten der zuständigen Dezernenten zu einem kaum vorstellbaren “Albtraum”. Der geradezu “perverse” Angriff der Behörde auf mein Recht auf freie Meinungsäußerungen war da nur der Gipfel…

Die Behörde hat sich auf die Seite von homophoben Eltern gestellt, die ihre Kinder offenbar keinem schwulen Pädagogen anvertrauen wollten. Das verantwortliche Dezernat hatte sich bestimmten Meinungen dieser Eltern angeschlossen und ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, welches man getrost als “menschenfeindlich” bezeichnen darf. Erschwerend kam hinzu, dass dieses Verfahren rechtswidrig verschleppt und somit in die Länge gezogen worden war. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass die mangelnde Rückendeckung der Bezirksregierung mich zutiefst verletzt und verunsichert hat…

Ich finde es geradezu “pervers”, wenn Pädagogen aufgrund ihres demokratischen Engagements  vom Dienstherrn skrupellos schikaniert und drangsaliert werden. Das Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg ist geeignet, den Ansehen Deutschlands in der Welt massiv zu schaden.

…Sowohl beim Regierungspräsidenten wie auch in der Schulabteilung wie auch in der Zentralen Disziplinarstelle konnten die Gerichte erhebliches Fehlverhalten feststellen. Dieses spricht ganz klar dagegen, dass es sich nur um die Makel einzelner Dezernenten handelt. Einem aufrichtigen Demokraten wie mir kommt hierbei das Grauen hoch, um den Zustand unseres Rechtsstaates kann einem schon Angst und Bange werden….

Berufs- und Dienstverbote sowie Disziplinarmaßnahmen gegen demokratisch gesinnte Beamte waren schon im NS-Regime weit verbreitet, später auch in der DDR.

 

Nur einen Tag nach Erscheinen dieses Beitrags im Internet fielen Herrn Krauses öffentliche Äußerungen zum Holocaustgedenktag im WDR, was seine zweite Suspendierung zur Folge hatte.

Das Verfahren wegen Volksverhetzung wurde bereits Ende April 2015 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil definitiv keine Holocaustleugnung vorlag.

 

0001 (1)

 

Letztendlich hat die Bezirksregierung auch in diesem Fall verloren, der Lehrer muss das zweite Mal nach langer rechtswidriger Suspendierung wieder im Schuldienst eingesetzt werden.

http://www.huffingtonpost.de/david-berger/antisemitismus-anklage-daniel-krause_b_8470860.html?utm_hp_ref=germany

05/11/2015

Einer der bekanntesten und umstrittensten Lehrer der Bundesrepublik, Daniel Krause gewinnt erneut einen Prozess gegen seine Suspendierung vom Schuldienst. Vorgeworfen wurde dem schwulen Islamkritiker Volksverhetzung und Relativierung von Auschwitz.

Daniel Krause ist Gymnasiallehrer in Nordrhein Westfalen. Aber in die Schublade des seriösen, stets politisch korrekten Studienrats will er nicht so recht passen: Als homosexueller Mann, der mit einem Israeli verheiratet ist; als linksliberaler, promovierter Religionskritiker auf einer Demonstration der rechtspopulistischen Vereinigung Pro-NRW gegen den Islamismus auftrat. Und der als radikaler Veganer zuletzt von sich in der Öffentlichkeit reden machte, als er in einem Gespräch mit dem WDR gestand, die Massentierhaltung gehe „ihm emotional näher als Auschwitz“…

Alle Medien von der Bildzeitung bis zum WDR waren sich einig: Der Skandallehrer und Holocaustverharmloser Krause muss weg! Lokalpolitiker und engagierte Bürger zeigten sich entrüstet, Beschwerden gingen beim Dienstherrn Krauses, der Bezirksregierung Arnsberg, ein – die ihm daraufhin sofort beurlaubte. Gleichzeitig stellte das Schuldezernat Strafanzeige gegen den Lehrer…

Die Zuversicht, die er bereits einige Tage zuvor im Gespräch mit Journalisten ausstrahlte, hat sich nun bestätigt. Das Gericht hat eindeutig klar gestellt, dass Krause sein Amt im aktiven Schuldienst wieder aufnehmen darf, dass die Suspendierung über solch einen langen Zeitraum eindeutig rechtswidrig war.

Hauptursache für diesen eindeutigen Freispruch Krauses war eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft Köln vom Mai dieses Jahres, auf die sich das Gelsenkirchener Gericht heute berufen hat. Diese hatte das Verfahren gegen Krause schon wegen „Fehlen eines Anfangsverdachts“ eingestellt. Ein Freispruch wie er deutlicher nicht ausfallen könnte.

 

Ich wünsche Herrn Krause, dass er in Zukunft von Disziplinarverfahren verschont bleiben wird. Die Behörden geben ungerne Fehler zu. Stattdessen verfahren sie entweder nach dem Motto „Wer suchet, der findet!“ oder, wenn partout nichts zu finden ist, was die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zwingend erforderlich macht, provozieren die Schulleitungen  Anscheins-Disziplinarvergehen entweder mittels  Mobbing  der Lehrkraft oder durch das gezielte Motivieren von mit den Noten unzufriedenen Schülern oder Eltern. Das  funktioniert fast  immer entweder auf die eine oder eben auf die andere Weise und  findet in abgewandelter für die Behörde erschwerter Form auch bei angestellten Lehrern Anwendung.

Wenn Gesetze gemacht werden,
um den Menschen die Freiheit zu nehmen,
ist der einzige Weg, um frei zu bleiben,
diese Gesetze zu brechen. 

Vandana Shiva