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Verfolgung von Meinungsverbrechen – wie die WAZ für die Bezirksregierung Arnsberg Meinungsbildung betreibt

Siegen ist nicht das Schwerste. Den Sieg festhalten: darin liegt die Schwierigkeit.

Lü Buwei

 

Darf ein verbeamteter Lehrer einen „Sieg der Meinungsfreiheit“ verkünden?

Die Frage zeigt in sich schon den Widerspruch. Für Beamte gilt nur eine äußerst eingeschränkte Meinungsfreiheit und wer öffentlich einen Sieg gegen eine Bezirksregierung als oberste Dienstaufsicht  verkündet, der verstößt sowohl gegen die Wohlverhaltenspflicht als auch gegen die Treuepflicht der Beamten. Nennt er Details zum Disziplinarverfahren, so könnte er auch noch gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Daniel Krause hofft nach einer gut einjährigen Suspendierung auf einen Wiedereinstieg als Lehrer.

https://staatsunrecht.wordpress.com/2015/12/28/die-bezirksregierung-arnsberg-und-die-verfolgung-von-meinungsverbrechen/

Gleichzeitig möchte er in dem Online-Magazin gaystream.info weiter für Meinungsvielfalt kämpfen.

December 29, 2015

 Mit der starken Zunahme der Besucherzahlen von gaystream.info wächst zu Beginn des kommenden Jahres auch die Redaktion des Online-Magazins. Der streitbare promovierte Gymnasiallehrer und Islamkritiker Daniel Krause übernimmt zum 1. Januar 2016 das Amt des Stellvertretenden Chefredakteurs. Geboren 1980, ist Krause mehrfacher Buchautor und Gymnasiallehrer in NRW. Er publiziert vor allem als Religionskritiker, sein Doktorvater war der weltweit bekannte Kirchenkritiker Prof. Horst Herrmann. Krause hat bereits mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile zugunsten der Meinungsfreiheit von Lehrern erstritten. Er polarisierte hierbei auch mit seiner Haltung als radikaler Veganer. Krause ist darüber hinaus ein großer Freund des Staates Israel und mit einem Mann aus Tel Aviv verpartnert. Gaystream steht für Meinungsfreiheit – auch für schwule Männer

„Mit Krauses Aufnahme in die gaystream-Redaktion zeigen wir weiterhin Mut zur Meinungsvielfalt, der heute dringender denn je gebraucht wird und in der queeren Medienwelt Deutschlands tatsächlich ein Unikum darstellt“ so Berger. Seit der Gründung von gaystream.info im Februar sei das Profil des Online-Magazins immer schärfer geworden. Gerade dies werde von den Lesern dankbar angenommen.

 

Siege, aber triumphiere nicht.
Marie von Ebner-Eschenbach

 

Wer öffentlich Siege über den Staat feiert, der wird systematisch medial wie beruflich zersetzt. Und  Herr Krause hat leider vergessen, dass ein Sieg erst Bestand hat, wenn er von höchster Instanz bestätigt wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg ist selbstverständlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Berufung gegangen und nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Die Berichterstattung in der WAZ ist einseitig und tendenziös. Der Hinweis in der WAZ-Print-Ausgabe vom 20. November, man habe Daniel Krause um eine Stellungnahme gebeten, aber auf die Anfrage keine Reaktion erhalten, ändert nichts an dieser Tatsache. Es ist ohnehin anzunehmen, dass die Bezirksregierung Herrn Krausse jegliche weitere öffentliche Stellungnahme untersagt hat, mit Hinweis auf die Verschwiegenheitsflicht und im eigenen Interesse, falls er vor dem Oberverwaltungsgericht eine Chance haben möchte.  Auf seinem Facebook-Profil liest man jedenfalls nichts mehr zum Stand des Verfahrens und der nun angeordneten Heimarbeit.

https://de-de.facebook.com/danielkrause.autor

Ziel der Bezirksregierung ist es sicherlich, Herrn Krauses Verhalten dauerhaft zu verändern, eine Rufschädigung der Behörde also zukünftig zu unterbinden. Außerdem möchte man als Sieger aus der Konfrontation hervorgehen, und dieser Sieg über die Rebellion eines Beamten wird durch die WAZ medial vorbereitet mit einem großen Artikel unter der Rubrik „Politik“.

Die Darstellung des Falles wirft Fragen auf, die in dem Zeitungsartikel weder gestellt noch beantwortet werden.

 

http://www.derwesten.de/politik/der-paedagoge-der-vielen-peinlich-ist-aimp-id11582535.html

 Der Pädagoge, der vielen peinlich ist
20.02.2016

 

Schon der Titel lässt jegliche Neutralität in der Berichterstattung vermissen.


Unna/Arnsberg. Niemand möchte ihn mehr auf die Schüler loslassen, jetzt arbeitet ein Lehrer, der die Judenvernichtung in Auschwitz öffentlich verharmloste, bei vollen Bezügen in Heimarbeit. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Verwendung für ihn. Rauswerfen kann sie den Mann nicht.

Herr Krause hat die Judenvernichtung keineswegs verharmlost, das ist eine gerichtlich widerlegte Unterstellung. Er hat sein persönliches Empfinden lediglich mit einem ganz und gar unpassenden Vergleich untermauert. Dass die Bezirksregierung Arnsberg keine Verwendung für den Lehrer haben will, muss einen bei dem jetzigen Lehrermangel aufgrund der Flüchtlingskrise mehr als verwundern.  Man möchte wohl damit ausdrücken, dass man auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hofft, um den kritischen Lehrer doch noch aus dem Schuldienst entfernen lassen zu können. Vorher schafft man Fakten, indem man ihn nicht mehr unterrichten lässt.

 

Daniel K. ist Pädagoge, Sekundarstufe II, verbeamtet. Unter anderem unterrichtet er das Fach Politik. Der 35-Jährige bezeichnet sich selbst als linksliberal, islamkritisch, radikal vegan, homosexuell – und als Kämpfer für die Meinungsfreiheit. „Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. (…) Mir geht sogar emotional viel näher die Massentierhaltung als Auschwitz“, sagte der Lehrer vor etwas mehr als einem Jahr am Holocaust-Gedenktag live in einer WDR-Radiosendung. Grund genug für den Dienstherrn, die Arnsberger Bezirksregierung, den Lehrer, der an einem Berufskolleg in Unna tätig war, zu suspendieren. K. klagte – und gewann. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beurteilte die Auschwitz-Aussage Ende 2015 zwar als Pflichtverletzung und die Suspendierung anfangs noch als gerechtfertigt. Die Richter kritisierten aber die Dauer des Verfahrens als unverhältnismäßig. Das Fehlverhalten sei nicht so gravierend, dass man ihn aus dem Dienst entfernen könne. Arnsberg musste K. weiter beschäftigen.
Nicht die erste Niederlage: K. war zuvor schon einmal suspendiert worden, weil er sich öffentlich auf einer Kundgebung der rechtsextremen Partei „Pro NRW“ geäußert hatte. Den anschließenden Prozess gewann er, weil das Gericht die Meinungsäußerung als privat einstufte. Der Lehrer hat seit mehr als einem Jahr keine Schule mehr dienstlich von innen gesehen. Sein Gehalt bekommt er trotzdem. Alle bisherigen Urteile feiert er als „Sieg der Meinungsfreiheit“. Während seiner Freistellung reiste er Medienberichten zufolge für mehrere Monate nach Israel; Daniel K. bezeichnet sich als Fan des jüdischen Landes. Die Bezirksregierung möchte ihn gern in einem Berufskolleg unterbringen, damit er seine kruden Ideen nicht jüngeren Schülern vermitteln kann. Er selbst würde gern in ein Gymnasium. Eigentlich, so heißt es unter der Hand in Arnsberg, sollte er besser gar nicht mehr unterrichten. Im Januar scheiterte der Versuch, ihn erneut an einem Kolleg unterzubringen am Widerstand der Schule.

 

Wie kann es sein, dass solch ein Versuch scheitert, wo doch auch ein Schulleiter weisungsgebunden ist? Warum hat man nur eine einzige Schule für den „Wiedereingliederungsversuch“ ausgewählt und dann sofort lächelnd und zufrieden das Handtuch geworfen? Oder hat man der Schule mit dem Zuweisungsvorschlag gleich die Rechtsmittelbelehrung geschickt, wonach eine Ablehnung  eines Lehrers, den niemand mehr auf Schüler loslassen will, legitim sei und daher akzeptiert würde? Hat man zugleich einen alternativen viel weniger problematischen Besetzungsvorschlag für die Stelle unterbreitet? Die WAZ macht es sich einfach, man übernimmt die Behauptungen der Bezirksregierung ohne selbst zu recherchieren und zu hinterfragen, sozusagen als Sprachrohr der Behörde.

 

Daniel K. ist mittlerweile überall bekannt. Also ist er jetzt zuhause tätig, er wohnt im Rheinland. „Die Lehrkraft bearbeitet bis aus weiteres Projekte in Heimarbeit“, sagt Christian Chmel-Menges, Sprecher der Bezirksregierung. Er werde dabei von einem schulfachlichen Dezernenten betreut. Um welche Projekte es sich handelt, möchte die Behörde aus „Gründen des Datenschutzes“ nicht mitteilen. Auch nicht die konkreten Arbeitszeiten. „Es ist davon auszugehen, dass er in ähnlichem Maß arbeitet, als wäre er in einer Schule beschäftigt“, sagt Chmel-Menges.

Arnsberg ist das ganze Thema ziemlich peinlich. Dass das Online-Magazin „Gaystream.info“ Daniel K. jüngst als neuen stellvertretenden Chefredakteur vorstellte, ist der Bezirksregierung bekannt. Ob es sich dabei um eine genehmigte Nebentätigkeit handelt, möchte sie nicht erläutern: Datenschutz.

 

Eine Nebentätigkeit kann nur vorliegen, wenn dafür eine Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Bei einem stellvertretenden „Chefredakteur“ eines kleinen Online-Magazins, das nicht kostenpflichtig ist, erscheint mir dies als eher unwahrscheinlich. Hier macht die WAZ Andeutungen, ohne irgendwelche Belege zu liefern.

 

Daniel K., dessen Doktortitel die Uni Münster wegen wissenschaftlicher Mängel wieder einkassierte, sieht den Datenschutz übrigens nicht so eng. Seine beiden Facebook-Profile – mit zahlreichen politischen Äußerungen – sind öffentlich zugänglich. Dort sind auch Fotos zu sehen, auf denen er ein NPD-Plakat verbrennt. Und nun? Arnsberg würde die Lehrkraft gern in den Regierungsbezirk Köln versetzen, hatte diesen Prozess sogar schon eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kassierte den Beschluss aber im Zusammenhang mit seinem Urteil, Arnsberg ging in die Berufung. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Wie lange das dauert, ist unklar.

 

Der Sprecher der Bezirksregierung scheint es mit der Weitergabe von kompromittierenden Informationen nicht allzu genau zu nehmen, die mangelnde Vollständigkeit der gestreuten Informationen begründet er strategisch geschickt mit dem Argument Datenschutz.



In dem Zeitungsartikel der Printausgabe findet man folgende Ergänzung:

Daniel K. darf erst einmal weiter Heimarbeit leisten. Verliert die Bezirksregierung vor dem Oberverwaltungsgericht, muss er weiter beschäftigt werden.

Das Vorgehen der Bezirksregierung macht deutlich, dass nicht einmal eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Suspendierung  zur Folge hat, dass die oberste Dienstaufsicht einen zur Entfernung aus dem Dienst bestimmten Lehrer wieder wie vorgesehen unterrichten lässt. Die Richter sind nicht weisungsgebunden, aber was nutzt es, wenn man zwar Recht bekommt aber dem Recht keine Geltung verschaffen kann.

Sollte das Oberverwaltungsgericht für Herrn Krause entscheiden, wird dieser Sieg keinen Grund zum Feiern mehr liefern können.

 

 

 

 

Demokratieverständnis im Beamtenrecht –„Wahl“ eines Schulleiters

So geht Demokratie bei der Bezirksregierung Arnsberg:

Die „Wahl“ des neuen Schulleiters des Berufskollegs in Hüsten 2011 ist ein Lehrstück für das Demokratieverständnis und die Ansichten der Bezirksregierung Arnsberg in Bezug auf Schulleiter-Führungsqualitäten.

 

http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/schulkonferenz-lehnt-neuen-chef-ab-id4214541.html


28.01.2011 | 06:00 Uhr
Hüsten. Die erweiterte Schulkonferenz des im Sommer organisatorisch zusammengeführten Berufskollegs am Berliner Platz in Hüsten hat den externen Wunschkandidaten der Bezirksregierung für die Schulleiterstelle mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

„Das ist jetzt eine unbefriedigende Situation“, räumt Sprecher Christoph Söbbeler von der Bezirksregierung Arnsberg ein, „das müssen jetzt alle Beteiligten erst einmal sacken lassen“.

KOMMENTAR
Gremium hatte keine Wahl
Die Sache ist juristisch pikant und nicht alltäglich: Ein nach allen Regeln des bundesweiten Beamtenrechts ausgewählter Kandidat für eine Schulleiterstelle wird von der Schulkonferenz abgelehnt. Das Landesschulgesetz schreibt dem „obersten Mitwirkungsgremium der Schule“ ausdrücklich das Recht der „Wahl des Schulleiters“ (§61, Absatz 1 und 2) ins Buch. Es ist ein starkes Gremium – und das ist gut so.
Der Haken: Vorgestellt werden durfte aufgrund des formalen Leistungsprinzips nur der beste Bewerber – es sei denn, es hätte nach den angesetzten Kriterien mehrere gleichwertige Anwärter gegeben. Eine echte Wahl hatte das Gremium so aber nicht.
Lehnt die Schulkonferenz nun den einen von der Bezirksregierung vorgesehenen „neuen Chef“ ab, gibt es ein Problem – unabhängig davon, welche Gründe es dafür gab.
Was tun? Einen im Bewerbungsverfahren schwächer beurteilten Bewerber vorzuziehen, wäre juristisch anfechtbar. Wird nun aber ein vermeintlich am höchsten befähigter Kandidat nach dem Motto „Bundesrecht bricht Landesrecht“ durchgedrückt, wird das Votum der Schulkonferenz zur Farce. Deren klares „Nein“ steht im Raum.


Der externe Bewerber, der derzeit beruflich im Raum Dortmund/Unna wirkt, hatte sich in einem Bewerbungsverfahren mit Assessment-Center durchgesetzt und war als offenbar am höchsten befähigter Anwärter der Schulkonferenz präsentiert worden. Vor delegierten Lehrer-, Schüler-, Eltern- und Wirtschaftsvertretern hatte sich der Kandidat vorgestellt – und fiel in geheimer Abstimmung mit überaus eindeutigem Ergebnis durch. Auch Landrat Dr. Karl Schneider vom Hochsauerlandkreis als Schulträger war bei der Sitzung anwesend und stimmberechtigt. Im Gefolge waren Berater aus Schulverwaltung und auch Vertreter des Kreisschulausschusses…
Die Bezirksregierung und der Schulträger haben nun ein juristisches Problem: Das Verfahren, nach dem der externe Bewerber ausgesucht worden war, entspricht dem bundesweiten Beamtenrecht. Der Kandidat mit der vermeintlich besten Eignung muss demnach die Stelle besetzen dürfen. Das Schulrecht des Landes NRW räumt der Schulkonferenz aber das Mitwirkungsrecht ein. Da Bundesrecht das Landesrecht bricht, könnte der Bewerber nun auch gegen den Widerstand der Schulgemeinde „durchgedrückt“ werden. Theoretisch hätte dann auch noch der Hochsauerlandkreis als Schulträger ein Vetorecht, müsste sich am Ende aber wohl ebenfalls dem vorrangigen Beamtenrecht beugen…

Man möge sich fragen, warum das NRW-Landesschulgesetz ein Mitbestimmungsrecht der Schulen bei der Schulleiterwahl eingeführt hat, wenn dies nur bei einer Zustimmung zu dem von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten Gültigkeit erlangen kann.

http://www.schiebener.net/wordpress/fuhrungsqualitaten-offizier-wird-schulleiter-am-berufskolleg/

Führungsqualitäten: Offizier wird Schulleiter am Berufskolleg
  1. Februar 2011/1 Kommentar / Reinhard

Meschede. (rlo) Heute tagte der Kreisausschuss. Die Sitzung war um zwei Tage vorgezogen worden. Das Hauptthema war die Bestätigung des neuen Schulleiters des Berufskollegs Arnsberg-Hüsten. Die Sitzungsunterlagen sind hier Anlage 1 und hier  Anlage 2 zu finden.

Bezirksregierung und Kreistag gegen Schulkonferenz
Den von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten hatte die Schulkonferenz mit sehr großer Mehrheit (2 Ja- und 14 Nein-Stimmen) abgelehnt. Trotzdem schlug die Bezirksregierung diesen Kandidaten vom Berufskolleg Unna weiterhin vor und nicht den anderen Bewerber, den die Schulkonferenz bevorzugt hätte. Der Kreisausschuß hätte die Möglichkeit gehabt, den Vorschlag der Bezirksregierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abzulehnen.

Kandidat mit Problemen
Nach einer sehr knappen Vorstellung hatte der Kandidat große Probleme, die an ihn gestellten Fragen zu antworten. Einige vergaß er, einige beantwortete er anders als sie gestellt worden waren. Eindeutig war nur seine Antwort auf die Frage nach seiner Führungserfahrung: Er hätte an der Bundeswehrhochschule studiert, sei 15 Jahre bei der Bundeswehr gewesen und käme aus der Offizierslaufbahn.

Keine Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen waren den Kreisausschussmitgliedern übrigens nicht vorgelegt worden und wurden von den Ausschussmitgliedern auch nicht angefordert.

Das Ergebnis
Das nicht überraschende Ergebnis: In geheimer Abstimmung votierte der Kreisausschuß mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für den Kandidaten.

Zweiter Schlag gegen das Berufskolleg
Damit trifft das Berufskolleg binnen kurzer Zeit der zweite heftige Schlag. Erst vor etwas mehr als einem halben Jahr wurden zwei vorher selbstständige Berufskollegs gegen ihren Willen zu einer Schule zusammengelegt, nun bekommt die neue große Schule einen nicht erwünschten Schulleiter vorgesetzt.

Vielleicht hängt ja das eine mit dem anderen zusammen?

Ernennung Schulleiter 1

Ernennung Schulleiter 2 bDieses Vorgehen der Bezirksregierung ähnelt Wahlen in totalitären Regimen. Man hat einen vorbestimmten Kandidaten zur Auswahl, den man wählen oder ablehnen kann. Wählt man ihn, wird er ernannt, wähl man ihn nicht, wird er ebenfalls ernannt.

http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/berufskolleg-huesten-will-schwerpunkte-vertiefen-id4609554.html

Interview
Berufskolleg Hüsten will Schwerpunkte vertiefen
04.05.2011

Arnsberg. Seit fast zwei Monaten leitet Günter Schmidt das im Sommer 2010 fusionierte Berufskolleg am Berliner Platz. Die WAZ-Mediengruppe sprach mit dem Oberstudiendirektor.

Schmidt war von der Bezirksregierung und dem Hochsauerland-Kreis als Schulträger gegen das Votum der Schulkonferenz eingesetzt worden…

ZUR PERSON
Dienstgrad: Hauptmann
– Günter Schmidt wurde vor 51 Jahren in Köln geboren, wo er 1979 sein Abitur machte.
– 15 Jahre Offizierstätigkeit bei der Bundeswehr. Dienstgrad: Hauptmann.
– Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften in Hamburg an Helmut-Schmidt-Uni der Bundeswehr.
– Ab 1993 im Schuldienst am Hansa-Berufskolleg Unna; dort Sprecher der schulischen Steuerungsgruppe und Leiter der Projektgruppe Gebäudesanierung. Ab 2009 zudem in halber Stelle im Bildungsbüro des Kreises Unna im Bereich Schule+Beruf.
– Seit März Schulleiter am Berufskolleg am Berliner Platz in Hüsten.
– wohnhaft mit Familie, zwei Söhne in Ense…

Ehemalige Bundeswehr-Offiziere eignen sich sicherlich besonders gut für die Durchsetzung überflüssiger Reformen, die in der Regel besonders die Lehrer ohne Beförderungsstellen überdurchschnittlich stark belasten. Außerdem lassen ehemalige Bundeswehrangehörige als Dienstvorgesetzte keinen Zweifel daran aufkommen, dass den  Weisungen des Schulleiters absoluter kritikloser Gehorsam entgegenzubringen ist.

Erst vier Jahr später verlässt der unerwünschte Schulleiter das Berufskolleg.

http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/schulleiter-guenter-schmidt-verlaesst-berufskolleg-berliner-platz

  1. MÄRZ 2015 VON RED

Schulleiter Günter Schmidt (r.) bei seiner Verabschiedung mit seinen Lehrkräften. / Foto: BK Berliner Platz

Hüsten/HSK. Günter Schmidt, Schulleiter des Berufskollegs Berliner Platz in Hüsten, wechselt an das Hansa-Berufskolleg in Unna, wo er früher schon als Lehrer tätig war. ..

 

Bereits 2009 wurde Kritik an der pro-forma-Zustimmung der Schulen geäußert.

http://www.renate-hendricks.de/index.php?nr=17953&menu=1

Schulleiterwahl ohne Zustimmung der Schulen – Mitwirkung der Schulen nur pro forma

Seit 2006 sind in nordrhein-westfälischen Schulen Schulleitungsstellen nicht besetzt, weil das im Schulgesetz festgeschriebene Verfahren nicht rechtssicher ist. Ab dem 01.08.2006 wählt in NRW die Schulkonferenz einer Schule den oder die neue Schulleiter/in. Diese faktisch vorhandene Entscheidungsfreiheit scheitert jedoch sehr häufig in der Realität. Nach Aussage der Landesregierung gab es bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen wegen der „Verweigerung der Zustimmung durch den Schulträger.“ Diesem wird die Möglichkeit eingeräumt, einem von der Schulkonferenz gewählten Bewerber die Zustimmung zu verweigern und diesen von einem erneuten Bewerbungsverfahren auszuschließen. Oftmals kollidiert in solchen Fällen das Wahlrecht der Schulkonferenz mit dem Beamtenrecht, wonach immer der Kandidat mit der Bestnote genommen werden müsse.

Die Bezirksregierungen versuchen deshalb teilweise durch Klage ihre/n Wunsch-kandidaten bzw. Wunschkandidatin durchzusetzen. Die Landtagsabgeordnete Renate Hendricks äußert sich kritisch zu derlei Vorgängen: „Es ist schwer vorstellbar, dass zwischen Kandidaten/innen, die von der Schulkonferenz abgelehnt wurden, und dem Kollegium bzw. der Schulgemeinde eine gedeihliche Zusammenarbeit entsteht.“

Mehrfach wurden in der vergangenen Ratsperiode von der Bezirksregierung vorgeschlagene Schulleitungen von Schulkonferenzen abgelehnt, und vom Schulausschuss ein Veto bei der Bezirksregierung eingelegt. Die Bonner haben ihr Recht auf Wahl also wahr gemacht. Die Bezirksregierung droht nun mit Nichtbesetzung der Direktoren/ Rektorenstellen bis hin zu zwei Jahren. „Dieses „Lehrstück“ Demokratie in der Schule verschreckt die bei Schulkonferenzen anwesenden Schüler in „demokratischen“ Gremien mitzuwirken“, kommentiert die schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion in Bonn Gieslint Grenz…

Hendricks erscheint es hinsichtlich dieser Lücken im Gesetz dringend notwendig, „dass die Landesregierung nachsteuert und den Schulen nicht nur auf dem Papier mehr Demokratie verspricht, sondern das Schulgesetz so gestaltet, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten auch den Praxistest bestehen.“

 Veröffentlicht am 23.03.2009

Der Versuch, die Schulleiter-Bestellung zu demokratisieren, war wohl nie ernsthaft erwünscht. Die Schulleiter haben in den letzten Jahren immer mehr Rechte als Dienstvorgesetze zugesprochen bekommen. Eine Scheinwahl als demokratische Legitimierung dieser Machtbefugnisse erschien als sinnvoll, um kritische Stimmen zu unterdrücken.  Die Idee, Schulen die Möglichkeit zu geben, überhaupt nicht passende Schulleiter abzulehnen, wurde bereits durch den absoluten Vorrang des Leistungsprinzips unterlaufen.  Ab 2016 ist die Wahl durch die Schulkonferenz nun endgültig Geschichte. Wenn es nicht allzu sehr eilt haben Schulkonferenz und Schulträger noch ein Vorschlagsrecht zur von der Schulaufsicht, also der zuständigen Bezirksregierung, getroffenen Vorauswahl. Was für ein Fortschritt in Sachen Demokratie das ist, die Bezirksregierung muss ihre Auswahl sogar begründen und die eingereichten Vorschläge hierbei „würdigen“.  Mein Vorschlag: es würde sehr viel schneller gehen, weniger Personalkosten verursachen und dabei trotzdem zum selben Ergebnis führen, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde dieses vollkommen überflüssige Scheinmitbestimmungs-Theater  einfach abschaffen würde …

http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=5645

Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW – Verfahren ab 2016

 2. Bisheriges Verfahren

2.1 Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters

Nach dem bisherigen Verfahren schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus, prüft die eingegangenen Bewerbungen und benennt die geeigneten Personen der Schulkonferenz zur Wahl. Gemäß § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) erfolgt die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters durch die Schulkonferenz. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied, welches der Schulträger entsendet, erweitert…

 2.2 Zustimmungsrecht

Gemäß § 61 Abs. 4 SchulG holt die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein. Der Schulträger kann die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des nach der Hauptsatzung zuständigen Gremiums verweigern.

 3.Neues Verfahren

 Mit den ab dem 02.01.2016 anzuwendenden Regelungen entfällt das bisherige Wahlverfahren der Schulleiterin/des Schulleiters durch die Schulkonferenz…

Nach § 61 Abs. 1 SchulG schreibt  – wie bisher – die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus, prüft die eingegangenen Bewerbungen und benennt der Schulkonferenz und dem Schulträger die geeigneten Bewerberinnen/Bewerber.

Neu ist, dass die Schulkonferenz und der Schulträger diese Bewerberinnen/Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen können.

Gemäß § 61 Abs. 2 SchulG können nach der neuen Regelung die Schulkonferenz als auch der Schulträger gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Besetzungsvorschlag abgeben; er soll begründet werden. Die obere Schulaufsichts-behörde trifft dann die Auswahlentscheidung. Sie würdigt dabei die Vorschläge von Schulkonferenz und Schulträger und teilt ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe der Schulkonferenz und dem Schulträger mit.

Aus dringenden dienstlichen Gründen kann die Schulaufsichtsbehörde Stellen für Schulleiterinnen/Schulleiter in Anspruch nehmen. Der Schulträger erhält dann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen; das vorgenannte Vorschlagsrecht für Bewerberinnen/Bewerber seitens der Schulkonferenz und des Schulträgers besteht in diesen Fällen nicht.

 

 

 

 

Die Bezirksregierung Arnsberg und die Verfolgung von „Meinungsverbrechen“

„Gesprochenes Wort, geworfener Stein, sind sie entflohen, sammelt niemand mehr ein.“

Das klingt theatralisch, trifft aber den Kern des Problems, besonders was die freie Meinungsäußerung von Beamten betrifft.

Ein falsches Wort und du bist raus!

So wünscht sich das die Bezirksregierung Arnsberg allem Anschein nach. Doch trotz großer Machtbefugnisse gelingt es der Behörde nicht immer, in letzer Instanz auch die Staatsanwaltschaften  und die Verwaltungsgerichte für ihr Vorhaben zu gewinnen. Die Richter sind nun mal nicht weisungsgebunden, und auch die Politik schafft es nicht ausnahmslos, nur die politisch korrekten Verfolger Andersdenkender ins Richteramt zu befördern.

Was waren das für Äußerungen des Lehrers Dr. Daniel Krause, die gleich zweimal eine sofortige Suspendierung vom Dienst zur Folge hatten nebst Einleitung eines Disziplinarverfahrens zwecks Entfernung aus dem Dienst?

 

„Ich bin eigentlich Vertreter des linken Lagers…

Als bekennender Homosexueller habe ich mehr Angst in Deutschland vor Islamisten als z.B. vor Nazis. Ich bin so oft von Islamisten bedroht worden, islamistische Eltern wollen Schulunterricht beeinflussen in den Schulen, als Lehrer kann ich das auch so sagen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Islamismus die größere Gefahr ist und dass der Rechtsextremismus das ist, was alle einfach blind bekämpfen ohne zu reflektieren…“  

(auf der Kundgebung von Pro NRW am 09.06.2012 in Köln)

 

„Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. Ich beschäftige mich lieber mit dem IS-Terrorismus, mit dem Islamismus. Mir geht sogar emotional die Massentierhaltung viel näher als Auschwitz. Alle paar Minuten sterben sechs Millionen Tiere, das geht mir emotional viel näher!“

(Dienstag, 27.01.2015  in der WDR 5-Sendung „Tagesgespräch“)

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/themadestages/lehrerauschwitz100.html

 

Ist in der Bezirksregierung niemand auf den Gedanken gekommen, den homosexuellen Lehrer zu schützen und den Bedrohungen von Islamisten nachzugehen?

Zur Kritik an der Massentierhaltung muss man ergänzen, dass Herr Krause als Tierrechtler  aktiv gegen die Massentierhaltung engagiert ist. Und er scheint wohl mit seiner Äußerung zum Holocaustgedenktag ausdrücken zu wollen, dass das Unrecht der Gegenwart ihm näher geht als das Unrecht der Vergangenheit, das nun mal unabänderlich Teil der Geschichte ist.

 

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/themadestages/lehrerauschwitz100.html

Nach Verharmlosung von Auschwitz: Lehrer vom Dienst suspendiert

Von Franz Altrogge und Sonja Wißmann

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am Donnerstag (29.01.2015) einen Politiklehrer vom Dienst suspendiert. Er hatte in einer WDR-Radiosendung gesagt, die Massentierhaltung berühre ihn mehr als die Judenvernichtung in Auschwitz…

Daniel Krause ist kein Unbekannter. Der Lehrer für Politik, Deutsch und Pädagogik war vor zweieinhalb Jahren auf einer Kundgebung von „Pro NRW“ in Köln ans Megafon getreten und hatte gegen Moslems gewettert und deren homophobe Haltung angeprangert. Islamisten machten ihm mehr Angst als Nazis. Das war nicht seine erste Entgleisung. Kurze Zeit später suspendierte ihn die Bezirksregierung Arnsberg vom Dienst. Dagegen setzte er sich zur Wehr und bekam schließlich im Mai 2014 vor dem Verwaltungsgericht in Münster Recht. Dort sah man seine Äußerungen als privat an und nahm die Disziplinarmaßnahmen gegen ihn zurück. Er durfte wieder unterrichten. Auch seine Bezüge für die 16-monatige Suspendierung wurden nachgezahlt…

Regierungspräsident Gerd Bollermann distanzierte sich von der Äußerung des Lehrers: „Ich bin entsetzt über die geschmacklosen und menschenverletzenden Äußerungen.“ Seine Behörde dulde es nicht, dass ein Lehrer das Andenken von Juden relativiert und verunglimpft. Der Lehrer arbeitet am Weiterbildungskolleg in Unna…

„Wir überprüfen, ob Herr Dr. Krause fachlich dazu geeignet ist, Politik zu unterrichten“, sagt Susanne Blasberg-Bense. Sie leitet die Schulabteilung in der Bezirksregierung Arnsberg…

Ob die Äußerungen des Pädagogen diesmal Konsequenzen haben werden, ist noch unklar. Mehrere Gerichtsprozesse hat er schon gewonnen. Aber bei der Bezirksregierung in Arnsberg liegt ein Versetzungsantrag. Darin bittet er um eine neue Stelle in Köln – aus privaten Gründen. „Die Akten reisen mit“, sagt Susanne Blasberg-Bense.

 

Schuldeingeständnisse gegenüber der Disziplinarstelle sind genauso überflüssig wie sinnlos. Sie ändern nichts an dem unerbittlichen „Strafverfolgungswillen“ der Bezirksregierung, ganz im Gegenteil, sie erhöhen sogar noch deren Eifer und Ausdauer.

 

http://www.pi-news.net/2012/06/suspendierter-politiklehrer-ich-widerrufe/

Was früher die heilige Inquisition und die Streckbank waren, sind heute die Medien und die Drohung mit der Vernichtung der beruflichen und sozialen Existenz. Zumindest wenn es darum geht, die Einhaltung der ungeschriebenen Gesetze der Political Correctness zu überwachen und durchzusetzen, Abweichler wieder auf Kurs zu bringen und alle übrigen erst gar nicht auf dumme Ideen kommen zu lassen…

Wer wollte es da einem menschlich nachtragen, schwach zu werden? Dr. Daniel Krause hat dem Druck auf jeden Fall nicht mehr länger standgehalten und nun öffentlichwirksam abgeschworen. Ob ihm das freilich weitere Tage auf der medialen und staatlichen Streckbank erspart, bleibt abzuwarten.

 

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/beurlaubter-lehrer-aus-dortmund-bedauert-spontanen-auftritt-bei-pro-nrw-id6761373.html

Dortmund.   Nachdem der Dortmunder Gymnasiallehrer nach seinem Auftritt bei Pro NRW vom Unterricht entbunden worden war, äußerte er sich zu den Ereignissen. Er lehne die Partei ab, seine Rede sei spontan entstanden, und er habe sich blenden lassen. Trotz seines Fehlers hofft er auf eine Wiedereinstellung…

Die Suspendierung ist die Konsequenz, die ich aus meiner Fahrlässigkeit ziehen muss. Die Rücknahme dieser Suspendierung halte ich für durchaus wahrscheinlich, da ich treu zum Grundgesetz stehe und dieses auch glaubhaft machen werde. Eine Weiterbeschäftigung am Stadtgymnasium ist eher ­unwahr­scheinlich…

Unterdessen hat sich auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaften (GEW) positioniert. Für den GEW-Vorsitzenden Volker Maibaum steht fest: Egal ob Angestellter oder Beamter, „Lehrer sind verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen“; eines der Bildungsziele sei: Toleranz. Und: Lehrer dürfen keinen Anlass geben, dass man an dieser Einstellung zweifeln kann.“…

Erschwerend sieht die GEW ein „Problem der Illoyalität“ zwischen dem Gymnasiallehrer und seinem Dienstvorgesetzten, dem Regierungspräsidenten Gerd Bollermann. Wenn Bollermann Schulen aufrufe, sich gegen Rechts, Rassismus und Intoleranz zu stellen, dürfte ein solches Verhalten wenig willkommen sein.

Haben die Äußerungen des Lehrers gegen dienst- und beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen? Steht ein Disziplinarverfahren an? Arnsberg prüft beides. Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung habe die Schulleitung den Lehrer vom Unterricht entbunden.

 

Eine Rücknahme der Suspendierung erfolgte jedoch nicht. Auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Juni 2013 zu deren Aufhebung konnte an dem Fortbestehen der  Suspendierung zunächst nichts ändern.

Und sie wissen, was sie tun…

Die Verantwortlichen in Arnsberg scheinen zu keiner Einsicht fähig zu sein, wie folgende Aussagen des Pressesprechers zeigen:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2013/06/137_13/index.php

27.06.2013

Dienstverbot für einen Dortmunder Lehrer

Arnsberg schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten aus

Die Bezirksregierung Arnsberg bleibt dabei: Gegenüber ausländer- und islamfeindlichen Äußerungen von Lehrkräften darf es keine Toleranz geben. Deshalb wird die Bezirksregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das ausgesprochene Dienstverbot für einen Dortmunder Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten.

Zudem stellt Arnsberg klar: Dem Politiklehrer bleibt zunächst weiter verboten, seine Dienstgeschäfte auszuführen – solange das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht endgültig rechtskräftig wird. Er wird nicht an das Stadtgymnasium Dortmund zurückkehren.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Mittwoch (26.06.) entschieden, dass das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte aus formalen Gründen aufgehoben werden müsse. Das Gericht hat dabei im Wesentlichen die Auffassung vertreten, aus dem vorliegenden Verfahren würden keine neuen Erkenntnisse erwachsen, die die erfolgte Aussetzung des Disziplinarverfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Zwangsbeurlaubung rechtfertigen würden.

Hierzu vertritt die Bezirksregierung Arnsberg nach wie vor eine gegenteilige Rechtsauffassung und verweist insbesondere auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom Mai 2013 (Az. 2 K 2803/12)….

Vielmehr erwartet die Bezirksregierung aus dem Verfahren weitere Erkenntnisse zu den genauen Begleitumständen der Äußerungen des Lehrers auf einer Kundgebung von Pro NRW im Juni 2012 in Köln.

Grundsätzlich betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann: „Für uns steht eindeutig fest, dass wir keine Äußerungen von Lehrkräften dulden, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben insbesondere von Schülerinnen und Schülern verschiedenster Konfession an unseren Schulen empfindlich zu stören. Unsere Kinder müssen vor unqualifizierten Äußerungen in diesem sensiblen Themenfeld geschützt werden.“

Die Bezirksregierung Arnsberg wird daher nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die ausgesprochene Zwangsbeurlaubung des Dortmunder Gymnasiallehrers weiter aufrechtzuerhalten.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg aus der Sicht des beschuldigtem Lehrers

Dr. Krause wurde zweimal vom Dienst suspendiert und zweimal durch das Verwaltungsgericht rehabilitiert. Nach seinem ersten Sieg fand er scharfe Worte in Bezug auf  die Bezirksregierung Arnsberg.

https://gegenislam.wordpress.com/2015/01/26/2824/

 

 

“Bezirksregierung Arnsberg agierte rechtswidrig und angsteinflößend”

  1. Januar 2015 von wolfgangschreifels in Bildungssystem und Islam

… Die Zeit von Mitte 2012 bis Anfang 2015 war die schlimmste meines Lebens. Grund hierfür war ausschließlich das eklatant rechtswidrige Fehlverhalten der Bezirksregierung Arnsberg. Mein gesamter Start ins Berufsleben wurde durch das inkompetente und menschenfeindliche Verhalten der zuständigen Dezernenten zu einem kaum vorstellbaren “Albtraum”. Der geradezu “perverse” Angriff der Behörde auf mein Recht auf freie Meinungsäußerungen war da nur der Gipfel…

Die Behörde hat sich auf die Seite von homophoben Eltern gestellt, die ihre Kinder offenbar keinem schwulen Pädagogen anvertrauen wollten. Das verantwortliche Dezernat hatte sich bestimmten Meinungen dieser Eltern angeschlossen und ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, welches man getrost als “menschenfeindlich” bezeichnen darf. Erschwerend kam hinzu, dass dieses Verfahren rechtswidrig verschleppt und somit in die Länge gezogen worden war. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass die mangelnde Rückendeckung der Bezirksregierung mich zutiefst verletzt und verunsichert hat…

Ich finde es geradezu “pervers”, wenn Pädagogen aufgrund ihres demokratischen Engagements  vom Dienstherrn skrupellos schikaniert und drangsaliert werden. Das Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg ist geeignet, den Ansehen Deutschlands in der Welt massiv zu schaden.

…Sowohl beim Regierungspräsidenten wie auch in der Schulabteilung wie auch in der Zentralen Disziplinarstelle konnten die Gerichte erhebliches Fehlverhalten feststellen. Dieses spricht ganz klar dagegen, dass es sich nur um die Makel einzelner Dezernenten handelt. Einem aufrichtigen Demokraten wie mir kommt hierbei das Grauen hoch, um den Zustand unseres Rechtsstaates kann einem schon Angst und Bange werden….

Berufs- und Dienstverbote sowie Disziplinarmaßnahmen gegen demokratisch gesinnte Beamte waren schon im NS-Regime weit verbreitet, später auch in der DDR.

 

Nur einen Tag nach Erscheinen dieses Beitrags im Internet fielen Herrn Krauses öffentliche Äußerungen zum Holocaustgedenktag im WDR, was seine zweite Suspendierung zur Folge hatte.

Das Verfahren wegen Volksverhetzung wurde bereits Ende April 2015 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil definitiv keine Holocaustleugnung vorlag.

 

0001 (1)

 

Letztendlich hat die Bezirksregierung auch in diesem Fall verloren, der Lehrer muss das zweite Mal nach langer rechtswidriger Suspendierung wieder im Schuldienst eingesetzt werden.

http://www.huffingtonpost.de/david-berger/antisemitismus-anklage-daniel-krause_b_8470860.html?utm_hp_ref=germany

05/11/2015

Einer der bekanntesten und umstrittensten Lehrer der Bundesrepublik, Daniel Krause gewinnt erneut einen Prozess gegen seine Suspendierung vom Schuldienst. Vorgeworfen wurde dem schwulen Islamkritiker Volksverhetzung und Relativierung von Auschwitz.

Daniel Krause ist Gymnasiallehrer in Nordrhein Westfalen. Aber in die Schublade des seriösen, stets politisch korrekten Studienrats will er nicht so recht passen: Als homosexueller Mann, der mit einem Israeli verheiratet ist; als linksliberaler, promovierter Religionskritiker auf einer Demonstration der rechtspopulistischen Vereinigung Pro-NRW gegen den Islamismus auftrat. Und der als radikaler Veganer zuletzt von sich in der Öffentlichkeit reden machte, als er in einem Gespräch mit dem WDR gestand, die Massentierhaltung gehe „ihm emotional näher als Auschwitz“…

Alle Medien von der Bildzeitung bis zum WDR waren sich einig: Der Skandallehrer und Holocaustverharmloser Krause muss weg! Lokalpolitiker und engagierte Bürger zeigten sich entrüstet, Beschwerden gingen beim Dienstherrn Krauses, der Bezirksregierung Arnsberg, ein – die ihm daraufhin sofort beurlaubte. Gleichzeitig stellte das Schuldezernat Strafanzeige gegen den Lehrer…

Die Zuversicht, die er bereits einige Tage zuvor im Gespräch mit Journalisten ausstrahlte, hat sich nun bestätigt. Das Gericht hat eindeutig klar gestellt, dass Krause sein Amt im aktiven Schuldienst wieder aufnehmen darf, dass die Suspendierung über solch einen langen Zeitraum eindeutig rechtswidrig war.

Hauptursache für diesen eindeutigen Freispruch Krauses war eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft Köln vom Mai dieses Jahres, auf die sich das Gelsenkirchener Gericht heute berufen hat. Diese hatte das Verfahren gegen Krause schon wegen „Fehlen eines Anfangsverdachts“ eingestellt. Ein Freispruch wie er deutlicher nicht ausfallen könnte.

 

Ich wünsche Herrn Krause, dass er in Zukunft von Disziplinarverfahren verschont bleiben wird. Die Behörden geben ungerne Fehler zu. Stattdessen verfahren sie entweder nach dem Motto „Wer suchet, der findet!“ oder, wenn partout nichts zu finden ist, was die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zwingend erforderlich macht, provozieren die Schulleitungen  Anscheins-Disziplinarvergehen entweder mittels  Mobbing  der Lehrkraft oder durch das gezielte Motivieren von mit den Noten unzufriedenen Schülern oder Eltern. Das  funktioniert fast  immer entweder auf die eine oder eben auf die andere Weise und  findet in abgewandelter für die Behörde erschwerter Form auch bei angestellten Lehrern Anwendung.

Wenn Gesetze gemacht werden,
um den Menschen die Freiheit zu nehmen,
ist der einzige Weg, um frei zu bleiben,
diese Gesetze zu brechen. 

Vandana Shiva

 

 

Die Bezirksregierung Arnsberg und die Verteilung der Flüchtlinge – Disziplinierung einer Behörde

Wenn die Verwaltung in einer Behörde zusammenzubrechen droht, weil immer mehr Mitarbeiter aller Dezernate für die Flüchtlingsverteilung abgeordnet werden, wenn die Flüchtlingsunterkünfte immer knapper und der Druck auf die Städte und Gemeinden immer größer werden muss, dann soll es schon mal vorkommen, dass der Behördenchef als politischer Beamter Kritik übt.

Die SPD-Landesregierung in Nordrheinwestfalen gehört zu den Verfechtern einer unbegrenzten Masseneinwanderung. „Wir müssen die Flüchtlingskrise als Chance begreifen und wir schaffen das!“ Das „wir“ wird nicht gefragt.

Also muss man sie disziplinieren, die Behörde am Rande des Kollapses.

Wie geht man vor?

Man demütigt den Behördenchef während seines Urlaubs und schickt einen Verfassungsschützer in Stellvertretung, gefühlte Überwachung, ideologische Einstimmung, und die Beamten parieren und sind motiviert bis zum Umfallen…

 

http://www1.wdr.de/studio/siegen/themadestages/bollermann-regierungspraesident-arnsberg-bezirksregierung-100.html
Wirbel um Arnsberger Regierungspräsident: Landesregierung schickt Bollermann-Vertreter

Die NRW-Regierung schickt für die Urlaubszeit des Arnsberger Regierungspräsidenten Gerd Bollermann (SPD) einen Vertreter. Begründet wird der Schritt mit der „angespannten Unterbringungslage der Flüchtlinge“…

Die Entscheidung traf das Innenministerium wenige Wochen vor dem Ruhestand des 66-jährigen Bollermann – während seines Urlaubs. Der SPD-Politiker ist noch bis Mitte Juli verreist. Gerade bei der herausragenden Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung dürfe aber kein Vakuum entstehen, heißt es aus dem Innenministerium. Deswegen reiche es auch nicht aus, wenn Vize-Regierungspräsident Volker Milk wie sonst üblich Bollermanns Aufgaben während dessen Urlaub übernehme. Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit für die Erstunterbringung und Verteilung von Asylbewerbern verantwortlich.

…Deshalb habe Innenminister Ralf Jäger (SPD) den stellvertretenden Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Schnieder, beauftragt, die Geschäfte des Regierungspräsidenten bis auf weiteres zu übernehmen – „für die urlaubsbedingte Abwesenheit des Regierungspräsidenten“.

Der neue kommisarische Behördenchef sei ein ausgewiesener Experte für Flüchtlingsfragen – er war im Innenministerium Leiter des Referats für Ausländerfragen. Es wird erwartet, dass Schnieder im Oktober die Zuständigkeit für Flüchtlingsfragen im Innenministerium übernimmt….

 

Soll Schnieder dann vom Verfassungsschutz zum Referat für Flüchtlingsfragen wechseln oder macht er das in Personalunion?

Einen Monat später musste Schnieder vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in NRW aussagen. Es ging wohl um einen Vermerk seiner damaligen Chefin Mathilde Koller (bis 2012) zur Ähnlichkeit eines Neonazi-V-Manns mit dem Phantombild des Bombenlegers in der Probsteigasse. Dies lässt vermuten, dass auch Herr Schnieder in die Schaffung der NSU-2.0-Version eingebunden war. Weil Beweise für die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt  fehlen, keine DNA, keine Fingerabdrücke, keine Zeugen, an keinem der Tatorte, produziert man Hinweise auf viele Helfer des NSU-Trios, überall in Deutschland. Der Neonazi Johann Helfer ist einer der sogenannten „Helfer“, wie passend…

Das NSU-Phantom wird genutzt, um der deutschen Bevölkerung Schuldgefühle einzureden. Deutschland habe den rechtsextremen Terror nicht erkannt, also sei man moralisch verantwortlich, alle Flüchtlinge dieser Welt ohne Obergrenze aufzunehmen um diesen armen traumatisierten illegalen Zuwanderern ein menschenwürdiges Dasein in Deutschland zu ermöglichen. Wer warnt oder Kritik übt ist ein Nazi und damit ein Verfassungsfeind.

NRW muss einen überproportional großen Anteil der Flüchtlinge unterbringen. Es ist daher zu erwarten, dass es auch das erste Bundesland sein wird, in dem bürgerkriegsähnliche Zustände in absehbarer Zeit das Tagesgeschehen bestimmen werden.

Die Flüchtlinge werden erkennen, dass die Notunterkünfte als Dauerunterkünfte dienen müssen, dass man die deutsche Sprache nicht mal eben lernt  und dass ein Job mit einer Bezahlung oberhalb des Existenzminimums ein unerreichbares Ziel bleibt wird. Wenn Langeweile  und Perspektivlosigkeit das Handeln und Denken bestimmen, wird aus Hoffnung Hass, aus dem gelobten Land der dekadente Westen und eine massenhafte Radikalisierung durch die Schläfer des Islamischen Staates zum leichten Spiel. Sie sind in der Flüchtlingswelle mit geschwommen, die IS-Kämpfer, und sie warten auf ihren Einsatz.

Die Terror-Warnung des französischen Geheimdienstes an den Verfassungsschutz bezüglich des Fußball-Länderspiels in Hannover war ein Fake. Die Angst soll auch in Deutschland um sich greifen, damit Deutschland an der Seite von Frankreich in den Kampf gegen den IS mit einsteigt.  Die IS-Kämpfer sind Militärstrategen. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Zeitpunkt warten, zu dem die öffentliche Ordnung in Deutschland zusammengebrochen sein wird, weil Polizei und Bundeswehr ausschließlich damit beschäftigt sein werden, in Flüchtlingsunterkünften verfeindete Gruppierungen und Nationalitäten auseinander zu halten. Aber wer Geld hat, kann ja privat für seine Sicherheit sorgen…

Und Arnsberg wird weiter Flüchtlinge verteilen, Hunderttausende bis Millionen allein in NRW,  zur Not auch über Zwangs-Einquartierungen. Sie werden gegen die Verfassung verstoßen im Namen des Verfassungsschutzes, der nicht unser Grundgesetz und unser Volk schützt, sondern die Regierenden, die den Beamtenapparat steuern…

 

http://nrw.nsu-watch.info/sitzungen-des-untersuchungsausschusses-im-august-2015/

20. August 2015
17 Uhr: Vernehmung Burkhard Schnieder

Der Zeuge war bis vor Kurzem stellvertretender Leiter der Abteilung 6/Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW. Er war auch 2012 der Stellvertreter von Mathilde Koller. Er wurde Anfang Juli 2015 beauftragt, die Leitung der Bezirksregierung Arnsberg zu übernehmen, die mit der Versorgung von Asylsuchenden betraut ist.

 

25. August 2015

ab 14.00 Uhr, Raum E 3 – D 01

14 Uhr: Vernehmung Mathilde Koller

Die Zeugin war ab 2009 Leiterin der Abteilung 6/Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW. Sie verfasste im Februar 2012 einen Vermerk, in dem sie auf die Ähnlichkeit des Neonazi-Aktivisten Johann H. mit dem Phantombild des Bombenlegers in der Probsteigasse hinwies. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ soll sie einige Tage später einen weiteren Vermerk verfasst haben, in dem sie mitteilte, dass H. seit 1989 ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei. Im Juni 2012 teilte das Innenministerium mit, dass Koller vorzeitig in den Ruhestand versetzt werde. In ihrer Berufslaufbahn war sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz und von 1992 bis 1996 als Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen tätig.

 

Hatte der für drei Wochen eingesetzte kommissarische Leiter der Bezirksregierung Arnsberg, der stellvertretende Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Schnieder den Aufrag, die Behörde auf Linie zu bringen und nach „verfassungs(schutz)feindlichen“ Beamten Ausschau zu halten?

Burkhard Schnieder, Ministerialrat beim Verfassungsschutz im NRW-Innenministerium,   7. Juni 2012

Immer diese Verschwörungstheoretiker!

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http://www.welt.de/regionales/nrw/article143833275/Darf-NRW-Fluechtlinge-auf-Friedhof-unterbringen.html

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte, dass das bevölkerungsreichste Bundesland auch deutlich mehr als vorgesehen zu leisten habe. „NRW wird dieses Jahr mehr Flüchtlinge aufnehmen als Frankreich“, sagte Jäger. Man erwartet etwa 100.000 neue Flüchtlinge. „Die Flüchtlingsströme sind nicht steuerbar“, sagt der kommissarische Leiter der federführenden Bezirksregierung Arnsberg, Burkhard Schnieder. Es kämen viel mehr Flüchtlinge hierher, als es nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel sein sollten.

Der Ende August in den Ruhestand verabschiedete Bollermann und der Regierungsvizepräsident Volker Milk wurden von Innenminister Jäger und seinem Verfassungsschutzvertrauten Schnieder erfolgreich „diszipliniert“. Am Ende seines Urlaub waren die Unstimmigkeiten zwischen Regierungspräsident Bollermann und NRW-Innenminister Ralf Jäger erwartungsgemäß verflogen und  man freute sich über die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschützer…

 

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/bollermann-bleibt-als-regierungspraesident-im-chefsessel-id10898795.html

Unstimmigkeiten ausgeräumt
Bollermann bleibt als Regierungspräsident im Chefsessel

20.07.2015 | 01:42 Uhr

Dortmund.  Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann hat nach seinem Urlaub seine „Dienstgeschäfte wieder aufgenommen“, so der 66-Jährige. Nach einem „konstruktiven Gespräch“ mit NRW-Innenminister Ralf Jäger über die Flüchtlingsunterbringung, so Bollermann, seien alle Unstimmigkeiten ausgeräumt…

Der Innenminister möge sich stattdessen verstärkt bemühen, die ungleiche Verteilung der Asylbewerber zwischen Westfalen, das immer mehr Zuweisungen bekomme, und dem Rheinland zu beseitigen. Auf diesen Umstand hatte auch Bollermann immer wieder hingewiesen.

Nun der Rückzieher von Jäger. Doch angesichts weiter steigender Flüchtlingszahlen (aktuell in NRW mehr als 5000 Neuankömmlinge pro Woche) begrüße er die Zusammenarbeit mit Schnieder, sagte Bollermann.

Schnieder werde künftig eine Projektgruppe des Innenministeriums vor Ort leiten, um die Neuorganisation der Zuständigkeiten für die Flüchtlingsunterbringung umzusetzen. Bislang war allein die Bezirksregierung in Arnsberg für die Erstunterbringung und Verteilung von Asylbewerbern verantwortlich, in Zukunft sind angesichts der besonderen Herausforderungen fünf Bezirksregierungen mit im Boot.

 

Seit Anfang September ist Diana Ewert Regierungspräsidentin in Arnsberg . Sie hat sich bereits als Polizeipräsidentin in Bochum durch eine besonders intensive Farblosigkeit ausgezeichnet.

„Die Situation ist schwer zu händeln, aber wir müssen es schaffen,“ sagte sie.

Wir bringen zwar keine Farbe in den Laden, aber wir wissen, dass wir das schaffen.

Ansonsten gilt: Unmögliches erledigen wir sofort, Wunder brauchen etwas länger.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft besucht den Krisenstab und stiftet Dank und Anerkennung. Was will ein Beamter mehr als ein Lob für seine grenzenlose Treue.

 

http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/ministerpraesidentin-besucht-krisenstab-bei-bezirksregierung

  1. SEPTEMBER 2015

Arnsberg. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat angesichts der dramatischen Zuspitzung der Flüchtlingslage am Montag den von Innenminister Jäger eingerichteten Krisenstab bei der Bezirksregierung Arnsberg besucht. Mehr als eine Stunde, weit länger als im engen Zeitplan vorgesehen, ließ sie sich an der Seibertzstraße von Krisenstabsleiter Thomas Sommer und seinem Team informieren. „Bayern ist in die Knie gegangen, NRW trägt jetzt die Hauptlast,“ sagte die Ministerpräsidentin im anschließenden Pressegespräch. Sie sei außerordentlich dankbar, dass sie hier in Arnsberg ein Team angetroffen habe, das anpacke und schnell reagiere, und das sich Feldbetten ins Büro gestellt habe.

Regierungspräsidentin Diana Ewert, gerade erst sechs Tage im Amt, sagte, der Krisenstab werde von der Entwicklung gehetzt und könne derzeit einfach nicht vor die Lage kommen, sondern nur reagieren. …

 „Die Mitarbeiter schauen nicht auf die Uhr,“ sagte Ewert. Denn in einer Behörde, die sonst wenig direkten Kundenkontakt habe, sei diese Arbeit von Menschen für Menschen besonders motivierend. „Die Kolleginnen und Kollegen gehen bis an die Grenzen der Belastbarkeit“, betonten der Personalratsvorsitzende Hans-Georg Schürenberg und sein Stellvertreter Günter Röder. Beide freuten sich über den Dank und die Anerkennung der Ministerpräsidentin.

 „Die Situation ist schwer zu händeln, aber wir müssen es schaffen,“ sagte sie.

…. Auch die Bundeswehr und das THW sitzen mit am Tisch, häufig auch RP-Vize Volker Milk oder die Chefin Diana Ewert. Inzwischen, so Chmel-Menges, arbeitet der Krisenstab im Schichtdienst und rund um die Uhr.

 

http://www.suedwestfalen-nachrichten.de/ministerpraesidentin-dankt-bezirksregierung-fuer-einsatz-20150908.html

Ministerpräsidentin dankt Bezirksregierung für Einsatz

  1. September 2015

Von links: Hans-Georg Schürenberg (Personalratsvorsitzender), Volker Milk (Regierungsvizepräsident), Hannelore Kraft (Ministerpräsidentin), Diana Ewert (Regierungspräsidentin) und Günter Röder (stellv. Personalratsvorsitzender) – Foto: Bezirksregierung Arnsberg.

 

 Nachtrag vom 22.12.15:

Der ehemalige stellvertretende Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Schnieder, hat inzwischen als Leiter der Abteilung 1 tatsächlich die Zuständigkeit für Flüchtlingsfragen im Innenministerium übernommen.

 

Schnieder 12.15

aus dem Organisationsplan des NRW-Innenministeriums Stand 12.2015

 

Aktualisierung vom 27.10.2017:

Herr Burkhard Schnieder scheint auch nach dem Einzug der neuen CDU-FDP-Landesregierung in NRW als Flüchtlingsexperte weiter hoch im Kurs zu stehen. Abteilung 1 des MIK wurde neu strukturiert. Man hat das Staatsangehörigkeitsrecht und die Ausländerangelegenheiten durch das Verwaltungsrecht ersetzt und eine eigene Abteilung für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten im neuen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) angesiedelt, deren Leiter selbstverständlich Herr Schnieder geworden ist. Es sollen schließlich noch hunderttausende weiterer Zuwanderer in NRW angesiedelt werden. Alles bleibt also beim alten, und die Vertuschung geht weiter, auch im Fall Anis Amri.

 

Screenshot vom Organisationsplan (Ausschnitt) des NRW-Innenministeriums Stand 10.2017

 

Screenshot vom Organisationsplan (Ausschnitt) des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) Stand Oktober 2017