„Siegen ist nicht das Schwerste. Den Sieg festhalten: darin liegt die Schwierigkeit.“
Darf ein verbeamteter Lehrer einen „Sieg der Meinungsfreiheit“ verkünden?
Die Frage zeigt in sich schon den Widerspruch. Für Beamte gilt nur eine äußerst eingeschränkte Meinungsfreiheit und wer öffentlich einen Sieg gegen eine Bezirksregierung als oberste Dienstaufsicht verkündet, der verstößt sowohl gegen die Wohlverhaltenspflicht als auch gegen die Treuepflicht der Beamten. Nennt er Details zum Disziplinarverfahren, so könnte er auch noch gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen.
Daniel Krause hofft nach einer gut einjährigen Suspendierung auf einen Wiedereinstieg als Lehrer.
Gleichzeitig möchte er in dem Online-Magazin gaystream.info weiter für Meinungsvielfalt kämpfen.
December 29, 2015
Mit der starken Zunahme der Besucherzahlen von gaystream.info wächst zu Beginn des kommenden Jahres auch die Redaktion des Online-Magazins. Der streitbare promovierte Gymnasiallehrer und Islamkritiker Daniel Krause übernimmt zum 1. Januar 2016 das Amt des Stellvertretenden Chefredakteurs. Geboren 1980, ist Krause mehrfacher Buchautor und Gymnasiallehrer in NRW. Er publiziert vor allem als Religionskritiker, sein Doktorvater war der weltweit bekannte Kirchenkritiker Prof. Horst Herrmann. Krause hat bereits mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile zugunsten der Meinungsfreiheit von Lehrern erstritten. Er polarisierte hierbei auch mit seiner Haltung als radikaler Veganer. Krause ist darüber hinaus ein großer Freund des Staates Israel und mit einem Mann aus Tel Aviv verpartnert. Gaystream steht für Meinungsfreiheit – auch für schwule Männer
„Mit Krauses Aufnahme in die gaystream-Redaktion zeigen wir weiterhin Mut zur Meinungsvielfalt, der heute dringender denn je gebraucht wird und in der queeren Medienwelt Deutschlands tatsächlich ein Unikum darstellt“ so Berger. Seit der Gründung von gaystream.info im Februar sei das Profil des Online-Magazins immer schärfer geworden. Gerade dies werde von den Lesern dankbar angenommen.
„Siege, aber triumphiere nicht.“
―Marie von Ebner-Eschenbach
Wer öffentlich Siege über den Staat feiert, der wird systematisch medial wie beruflich zersetzt. Und Herr Krause hat leider vergessen, dass ein Sieg erst Bestand hat, wenn er von höchster Instanz bestätigt wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg ist selbstverständlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Berufung gegangen und nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Die Berichterstattung in der WAZ ist einseitig und tendenziös. Der Hinweis in der WAZ-Print-Ausgabe vom 20. November, man habe Daniel Krause um eine Stellungnahme gebeten, aber auf die Anfrage keine Reaktion erhalten, ändert nichts an dieser Tatsache. Es ist ohnehin anzunehmen, dass die Bezirksregierung Herrn Krausse jegliche weitere öffentliche Stellungnahme untersagt hat, mit Hinweis auf die Verschwiegenheitsflicht und im eigenen Interesse, falls er vor dem Oberverwaltungsgericht eine Chance haben möchte. Auf seinem Facebook-Profil liest man jedenfalls nichts mehr zum Stand des Verfahrens und der nun angeordneten Heimarbeit.
https://de-de.facebook.com/danielkrause.autor
Ziel der Bezirksregierung ist es sicherlich, Herrn Krauses Verhalten dauerhaft zu verändern, eine Rufschädigung der Behörde also zukünftig zu unterbinden. Außerdem möchte man als Sieger aus der Konfrontation hervorgehen, und dieser Sieg über die Rebellion eines Beamten wird durch die WAZ medial vorbereitet mit einem großen Artikel unter der Rubrik „Politik“.
Die Darstellung des Falles wirft Fragen auf, die in dem Zeitungsartikel weder gestellt noch beantwortet werden.
http://www.derwesten.de/politik/der-paedagoge-der-vielen-peinlich-ist-aimp-id11582535.html
Der Pädagoge, der vielen peinlich ist
20.02.2016
Schon der Titel lässt jegliche Neutralität in der Berichterstattung vermissen.
Unna/Arnsberg. Niemand möchte ihn mehr auf die Schüler loslassen, jetzt arbeitet ein Lehrer, der die Judenvernichtung in Auschwitz öffentlich verharmloste, bei vollen Bezügen in Heimarbeit. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Verwendung für ihn. Rauswerfen kann sie den Mann nicht.
Herr Krause hat die Judenvernichtung keineswegs verharmlost, das ist eine gerichtlich widerlegte Unterstellung. Er hat sein persönliches Empfinden lediglich mit einem ganz und gar unpassenden Vergleich untermauert. Dass die Bezirksregierung Arnsberg keine Verwendung für den Lehrer haben will, muss einen bei dem jetzigen Lehrermangel aufgrund der Flüchtlingskrise mehr als verwundern. Man möchte wohl damit ausdrücken, dass man auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hofft, um den kritischen Lehrer doch noch aus dem Schuldienst entfernen lassen zu können. Vorher schafft man Fakten, indem man ihn nicht mehr unterrichten lässt.
Daniel K. ist Pädagoge, Sekundarstufe II, verbeamtet. Unter anderem unterrichtet er das Fach Politik. Der 35-Jährige bezeichnet sich selbst als linksliberal, islamkritisch, radikal vegan, homosexuell – und als Kämpfer für die Meinungsfreiheit. „Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. (…) Mir geht sogar emotional viel näher die Massentierhaltung als Auschwitz“, sagte der Lehrer vor etwas mehr als einem Jahr am Holocaust-Gedenktag live in einer WDR-Radiosendung. Grund genug für den Dienstherrn, die Arnsberger Bezirksregierung, den Lehrer, der an einem Berufskolleg in Unna tätig war, zu suspendieren. K. klagte – und gewann. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beurteilte die Auschwitz-Aussage Ende 2015 zwar als Pflichtverletzung und die Suspendierung anfangs noch als gerechtfertigt. Die Richter kritisierten aber die Dauer des Verfahrens als unverhältnismäßig. Das Fehlverhalten sei nicht so gravierend, dass man ihn aus dem Dienst entfernen könne. Arnsberg musste K. weiter beschäftigen.
Nicht die erste Niederlage: K. war zuvor schon einmal suspendiert worden, weil er sich öffentlich auf einer Kundgebung der rechtsextremen Partei „Pro NRW“ geäußert hatte. Den anschließenden Prozess gewann er, weil das Gericht die Meinungsäußerung als privat einstufte. Der Lehrer hat seit mehr als einem Jahr keine Schule mehr dienstlich von innen gesehen. Sein Gehalt bekommt er trotzdem. Alle bisherigen Urteile feiert er als „Sieg der Meinungsfreiheit“. Während seiner Freistellung reiste er Medienberichten zufolge für mehrere Monate nach Israel; Daniel K. bezeichnet sich als Fan des jüdischen Landes. Die Bezirksregierung möchte ihn gern in einem Berufskolleg unterbringen, damit er seine kruden Ideen nicht jüngeren Schülern vermitteln kann. Er selbst würde gern in ein Gymnasium. Eigentlich, so heißt es unter der Hand in Arnsberg, sollte er besser gar nicht mehr unterrichten. Im Januar scheiterte der Versuch, ihn erneut an einem Kolleg unterzubringen am Widerstand der Schule.
Wie kann es sein, dass solch ein Versuch scheitert, wo doch auch ein Schulleiter weisungsgebunden ist? Warum hat man nur eine einzige Schule für den „Wiedereingliederungsversuch“ ausgewählt und dann sofort lächelnd und zufrieden das Handtuch geworfen? Oder hat man der Schule mit dem Zuweisungsvorschlag gleich die Rechtsmittelbelehrung geschickt, wonach eine Ablehnung eines Lehrers, den niemand mehr auf Schüler loslassen will, legitim sei und daher akzeptiert würde? Hat man zugleich einen alternativen viel weniger problematischen Besetzungsvorschlag für die Stelle unterbreitet? Die WAZ macht es sich einfach, man übernimmt die Behauptungen der Bezirksregierung ohne selbst zu recherchieren und zu hinterfragen, sozusagen als Sprachrohr der Behörde.
Daniel K. ist mittlerweile überall bekannt. Also ist er jetzt zuhause tätig, er wohnt im Rheinland. „Die Lehrkraft bearbeitet bis aus weiteres Projekte in Heimarbeit“, sagt Christian Chmel-Menges, Sprecher der Bezirksregierung. Er werde dabei von einem schulfachlichen Dezernenten betreut. Um welche Projekte es sich handelt, möchte die Behörde aus „Gründen des Datenschutzes“ nicht mitteilen. Auch nicht die konkreten Arbeitszeiten. „Es ist davon auszugehen, dass er in ähnlichem Maß arbeitet, als wäre er in einer Schule beschäftigt“, sagt Chmel-Menges.
Arnsberg ist das ganze Thema ziemlich peinlich. Dass das Online-Magazin „Gaystream.info“ Daniel K. jüngst als neuen stellvertretenden Chefredakteur vorstellte, ist der Bezirksregierung bekannt. Ob es sich dabei um eine genehmigte Nebentätigkeit handelt, möchte sie nicht erläutern: Datenschutz.
Eine Nebentätigkeit kann nur vorliegen, wenn dafür eine Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Bei einem stellvertretenden „Chefredakteur“ eines kleinen Online-Magazins, das nicht kostenpflichtig ist, erscheint mir dies als eher unwahrscheinlich. Hier macht die WAZ Andeutungen, ohne irgendwelche Belege zu liefern.
Daniel K., dessen Doktortitel die Uni Münster wegen wissenschaftlicher Mängel wieder einkassierte, sieht den Datenschutz übrigens nicht so eng. Seine beiden Facebook-Profile – mit zahlreichen politischen Äußerungen – sind öffentlich zugänglich. Dort sind auch Fotos zu sehen, auf denen er ein NPD-Plakat verbrennt. Und nun? Arnsberg würde die Lehrkraft gern in den Regierungsbezirk Köln versetzen, hatte diesen Prozess sogar schon eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kassierte den Beschluss aber im Zusammenhang mit seinem Urteil, Arnsberg ging in die Berufung. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Wie lange das dauert, ist unklar.
Der Sprecher der Bezirksregierung scheint es mit der Weitergabe von kompromittierenden Informationen nicht allzu genau zu nehmen, die mangelnde Vollständigkeit der gestreuten Informationen begründet er strategisch geschickt mit dem Argument Datenschutz.
In dem Zeitungsartikel der Printausgabe findet man folgende Ergänzung:
Daniel K. darf erst einmal weiter Heimarbeit leisten. Verliert die Bezirksregierung vor dem Oberverwaltungsgericht, muss er weiter beschäftigt werden.
Das Vorgehen der Bezirksregierung macht deutlich, dass nicht einmal eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Suspendierung zur Folge hat, dass die oberste Dienstaufsicht einen zur Entfernung aus dem Dienst bestimmten Lehrer wieder wie vorgesehen unterrichten lässt. Die Richter sind nicht weisungsgebunden, aber was nutzt es, wenn man zwar Recht bekommt aber dem Recht keine Geltung verschaffen kann.
Sollte das Oberverwaltungsgericht für Herrn Krause entscheiden, wird dieser Sieg keinen Grund zum Feiern mehr liefern können.