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Die Treuepflicht für Beamte – wenn die Pflicht zur Unwahrheit zur Staatsraison wird

Warum werden von Beamten Statistiken gefälscht wie beispielsweise die Zahlen zur Flüchtlingskriminalität?

Warum werden von Beamten Beweismittel gefälscht wie im Fall der NSU-Ermittlungen massenhaft und von verschiedensten Stellen in den Sicherheitsbehörden?

Warum dringen solche Vorkommnisse in den meisten Fällen nicht nach außen?

Warum ist dieser Staat nicht mehr dazu in der Lage, deutsche Frauen vor massenhaften Übergriffen durch Flüchtlinge und Migranten zu schützen?

 

Beamte haben umzusetzen, was politisch gewollt ist. Sie haben alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates oder der betroffenen Behörde  schaden könnte. Wenn die Wahrheit gegen die Staatsraison verstößt, so sind Beamte der Lüge verpflichtet. Die Treuepflicht steht über allem, meint die Treue gegenüber der Regierung und den „Artgenossen“, nicht gegenüber dem Volk.

 

http://www.beamten-magazin.de/pflichten_des_beamten_beamten_magazin

Treuepflicht…
– sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
– bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der
Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,…

 

Die Treuepflicht müsste in Bezug auf das Grundgesetz und den Erhalt der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung definiert werden, ergänzt durch eine Widerstands- und Wahrheitspflicht.

 Treuepflicht (Änderungsvorschlag):

– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der
Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Demnach haben sie alles zu unterlassen, was gegen das Grundgesetz oder geltendes Recht verstößt. Sie sind dem Schutz der Bevölkerung und der Wahrheit verpflichtet und haben Widerstand zu leisten gegen rechtwidrige Weisungen und Gesetzesverstöße innerhalb der Behörden. Dies beinhaltet die Pflicht, Missstände und unrechtmäßiges Vorgehen öffentlich zu machen, wenn anders keine Abhilfe möglich ist.   

 

Es gibt immer wieder mutige Beamte, die den Schritt in die Öffentlichkeit wagen.

Eine Bochumer Polizistin hat ein Buch über die Integrationsproblematik geschrieben, fokussiert auf die zunehmende Respektlosigkeit, die wachsende Gewalt und die Schwierigkeiten im Umgang mit männlichen Migranten. Man lässt sie zunächst gewähren, betont, sie habe ihr Buch als Privatperson geschrieben, weil man ihr aufgrund ihrer griechischen Herkunft kaum eine rassistische ausländerfeindliche Nazi-Grundhaltung unterstellen kann.

Und man wartet ab, wartet geduldig auf die erste unglückliche Äußerung von Frau Kambouri, die ihr früher oder später herausrutschen muss…

 

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/polizistin-rudert-nach-faelschungsvorwurf-gegen-bka-zurueck-id11427464.html

04.01.2016 |

Bochum.  Die Bochumer Polizistin Tania Kambouri behauptete, das BKA fälsche Zahlen zur Flüchtlingskriminalität. Nun ruderte sie zurück – und kassiert Kritik.

Mit ihrer Behauptung, das BKA würde Zahlen zur Flüchtlingskriminalität fälschen, hatte die Bochumer Polizistin Tania Kambouri kurz vor Weihnachten für Aufregung gesorgt. Richtige Zahlen würden nicht veröffentlicht, weil sie „politisch nicht gewollt“ seien, sagte Kambouri in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung: „Ich könnte mir vorstellen, dass da etwas gefälscht oder beschönigt wurde, um keine Angst in der Bevölkerung zu schüren.“

Für ihre Behauptung konnte Kambouri allerdings keinerlei Belege vorlegen. Das BKA bestritt die Vorwürfe der 32-Jährigen schon kurz nach Veröffentlichung des Interviews.

Kambouri nennt Fälschungsvorwurf „unglücklich“
Im November hatte das BKA Statistiken veröffentlicht, wonach es durch Asylbewerber und Flüchtlinge keinen überproportionalen Anstieg der Kriminalität gebe. Die Statistik beruht auf Fallzahlen und Situationsschilderungen der Landespolizeien. Daten aus NRW flossen nicht in die Statistik ein. Die hiesige Polizei weist von Flüchtlingen begangene Straftaten erst seit Januar 2016 gesondert aus….

Mit ihren Fälschungsvorwürfen ist Kambouri nun aber offenbar einen Schritt zu weit gegangen. „Vertuschung von Statistiken gibt es nicht. Weder beim BKA noch bei uns in NRW“, sagt Arnold Plickert, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft GdP in Nordrhein-Westfalen. „Als GdP-Vorsitzender würde ich mich vor einer Aussage wie der von Frau Kambouri mit Zahlen absichern.“

Wesentlich deutlicher wird André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: „Wer steuert und instrumentalisiert die Kollegin eigentlich die ganze Zeit?“, fragt er sich in einem Facebook-Post: „Woher stammt eigentlich die Expertise der jungen Streifenbeamtin für ihre wenig fundierten Aussagen?“ Schulz fordert von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), Kambouri in die Schranken zu weisen: „Wann gibt es eigentlich das erste Disziplinarverfahren?“…

Ein solches wird es aber vorerst nicht geben, wie die Bochumer Polizei mitteilt. Kambouri habe ihr Buch als Privatperson geschrieben. Die Aussagen würden lediglich „ihre persönlichen Ansichten repräsentieren“.

Trotzdem musste die 32-Jährige offenbar zum Rapport: „Frau Kambouri wurde in einem vertrauensvollen Gespräch durch Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass sie sich künftig zu dienstlichen Themen zurückhaltender äußern soll. Nach diesem einvernehmlichen Gespräch sind keine dienstlichen Maßnahmen erforderlich“, teilt die Bochumer Polizei mit. Tania Kambouri selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

KOMMENTARE

Polizistin rudert nach Fälschungsvorwurf gegen BKA zurück
von vatz | #83
Glaubt hier wirklich jemand allen Ernstes, dass Frau Kambouri noch „vertrauensvolle Gespräche mit ihren Vorgesetzten“ führen würde, wenn sie sich nicht abgesichert hätte?
Solche „Nestbeschmutzer“ werden auf schnellstem Wege unter fadenscheinigen Gründen aus dem Dienst entfernt, wenn ihr oberster Dienstherr nicht Angst haben müsste, dass unschöne Wahrheiten das Tageslicht erblicken.
Mich hatte eher gewundert, wie lange Frau Kambouri ihre Behauptungen verbreiten konnte. Ihre Karrierre bei der Polizei kann sie auf jeden Fall knicken.
Danke für Ihren Mut, Frau Kambouri !

 

In dem Interview behauptete Frau Kambouri, das BKA würde keine richtigen Zahlen zur Flüchtlingskriminalität veröffentlichen, weil dies politisch nicht gewollt sei. Das BKA der Fälschung zu bezichtigen kommt einer „Majestätsbeleidung“ sehr nahe. Dabei ist es seit den Veröffentlichungen von BKA-Akten zum NSU-Prozess durch den Arbeitskreis NSU erwiesen, dass diese Behörde politisch gesteuert wird und ganz systematisch Akten und sicherlich auch Statistiken verfälscht, um das politisch gewünschte Bild zu erzeugen.

 

http://arbeitskreis-n.su/blog/

http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/362/original-akten-vom-server-putinland

 

Auch wenn Frau Kambouri ihre Behauptung nicht mit Zahlen belegt hat und nach Aussage des BKA die Daten aus NRW erst ab 2016 einfließen sollen, so kann sie doch davon ausgehen, dass ihre Erfahrungen als Streifenpolizistin sich eins zu eins auf die anderen Bundesländer übertragen lassen. Flüchtlinge dürfen Ladendiebstähle begehen und die Inhaber erstatten keine Anzeige und lassen nicht eingreifen, weil sie sonst als Rassisten und Nazis verunglimpft werden. Straftaten von Flüchtlingen dürfen nach geltender Weisung von den Pressestellen der Polizei nur dann öffentlich gemacht werden, wenn sie durch die Umstände der Tatbegehung längst öffentlich geworden sind, also entweder die Presse oder die sozialen Netzwerke Wind davon bekommen haben oder beweiskräftige Handy-Videos bereits im Internet kursieren. Zusammengefasst heißt das: man gibt nur zu, was nicht mehr zu leugnen ist.

Also warum soll Frau Kambouri etwas mit Zahlen belegen, zu denen sie übrigens gar keinen Zugang haben kann, wenn diese Fakten längst offenkundig sind?

 

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Fluechtlingskriminalitaet-Ist-die-Gewalt-Statistik-geschoent

19.11.2015 

Hannover

„Es gibt Anweisungen, unseren Interpretationsspielraum so zu nutzen, damit der zivile Frieden gewahrt bleibt“, sagt Schwarz. Der Beamte beklagt, dass er Fälle wie die blutige Schlägerei herunterspielen und verharmlosen soll. Bei zu vielen schlechten Nachrichten aus den Flüchtlingslagern könnte die Stimmung kippen. Die Befürchtung: Rechte Schreihälse warteten nur auf bestätigte Vorurteile und Futter für ihre ideologische Kurzatmigkeit. Lange hat Schwarz geschwiegen. Jetzt hält er es für seine Pflicht zu sprechen.

„Es wird nicht gelogen, nichts vertuscht, aber es werden ganz bewusst Dinge weggelassen. Das ist das Problem“, sagt Schwarz. „Ich musste das mal loswerden.“ Der Kriminalbeamte sitzt in einem Kneipensessel. Schwarz ist nicht sein richtiger Name. Zu seinem Schutz bleibt seine Identität geheim. Er ist halb so alt wie sein Minister. Er sieht graugesichtig, überarbeitet und entschlossen aus, wie de Maizière. Knapp zwei Stunden hat der Beamte seine Sicht der aufwühlenden Lage erzählt.

Schwarz ist kein Ausländerfeind. Hinter ihm liegt ein arbeitsreiches Wochenende als freiwilliger Helfer in einer Spendensammelstelle gleich hinterm Bahnhof…

Er klagt nicht über zu viel Arbeit. Er klagt darüber, dass er die Wahrheit verdrehen oder verschweigen soll.

Statistiken werden geschönt

Vor Kurzem hat Schwarz seinem Innenminister gegenübergesessen, sagt er. Es ging um die Vorarbeiten zur polizeilichen Kriminalitätsstatistik, um die Frage von auffälliger Straffälligkeit in und um Flüchtlingszentren. Man könne der Bevölkerung nicht zumuten, dass ein Ergebnis herauskomme, mit dem bestätigt werde, dass es eine Häufung von sexueller Gewalt, von schwerster Körperverletzung gebe. „Das wäre ein schlechtes Ergebnis“, so hat Schwarz den obersten Dienstherrn verstanden.

Das hat er so auch an seine Leute weitergegeben. Dann würden Statistikfilter ein wenig anders gesetzt, manche Zahlen würden verspätet geliefert, es würde kaschiert, weggedrückt und umbenannt. Das Wort „Ehrenmord“ kommt in den Protokollen nicht vor. Im Polizeideutsch lässt sich manches verpacken, nicht falsch, aber eben auch ohne Ecken und Kanten. „Wir nutzen den Interpretationsspielraum so, dass der zivile Frieden gewahrt bleibt“. Schwarz stürzt das häufig in enorme Gewissensbisse. „Man muss seinen Ermessensspielraum so ausnutzen, dass man nicht lügt, aber die Sensationsgeier kein Trittbrett erhalten.“ Aber die kalte Wahrheit der Statistik werde geschönt.

Keine Terrorkriminelle in Erstaufnahmelagern

Schwarz kennt aus seiner Praxis und aus den Schilderungen seiner Kollegen aus Sachsen, Bayern oder aus Nordrhein-Westfalen viele ungefilterte Fakten. Sex gegen Weiterreise sei für die kriegsbrutalisierten Schleuserbanden vom Balkan eine fast routinemäßige Zwangswährung. Pädophile erlebten gerade pralle Zeiten, weil Flüchtlingskinder für kinderpornografische Verbrechen missbraucht würden, das jüngste Alter der Opfer sei vom Teenageralter auf zwei bis sechs Jahre gesunken. Die einzig beruhigende Nachricht: Vermutungen, dass sich in Erstaufnahmelagern auch Terrorkriminelle befänden, hätten sich als Fehlinformationen erwiesen.

 BKA rechnet mit Gewalt gegen Flüchtlinge

Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von mehr Angriffen auf Flüchtlinge aus. Die Zuwanderung führe zu einer Mobilisierung in der rechtsextremen Szene, sagte BKA-Präsident Holger Münch am Mittwoch. Man müsse damit rechnen, dass sich gewalttätige Aktionen von Rechtsextremen zunehmend gegen Asylbewerber richten.

Bereits jetzt hat die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte das Niveau des Vorjahres überstiegen.
Die Mitarbeiter des BKA beobachteten die Szene, um Strukturen und Muster möglichst frühzeitig zu erkennen.

Straftaten von Einzeltätern könne aber kaum präventiv begegnet werden. „Wir wollen in Deutschland nicht noch einmal von einer Gruppe wie dem NSU überrascht werden“, betonte er. Der BKA-Präsident beklagte „gezielte Desinformationskampagnen“ zur Stimmungsmache gegen Flüchtlinge, bei denen behauptet werde, Flüchtlinge würden Sexualverbrechen begehen oder seien islamistische Kämpfer.

 

Wenn schon beim LKA Statistiken weisungsgemäß geschönt werden, was macht dann wohl erst das BKA aus diesen einfließenden Informationen?  Die halbe Wahrheit kann auch eine Lüge sein, und im Falle des Weglassens von Flüchtlingsstraftaten in einer hierzu erstellten Statistik sogar eine ziemlich schwerwiegende.

Am Ende des Artikels wird die Positionierung der Behörde mehr als deutlich. Man befürchtet beim BKA eine Zunahme der rechtsextremen Gewalt gegen Flüchtlinge. Man spricht von gezielten Desinformationskampagnen und wirft gleich mal wieder das Gespenst des  NSU-Phantoms ein, die Morde, bei denen die angeblichen Täter weder jemals gesehen wurden noch DNA-Spuren oder Fingerabdrücke an irgendeinem der Tatorte hinterlassen haben. Als einziger „Beweis“ soll nun die Einlassung von Beate Zschäpe herhalten, ein Deal mit einer Aussage, die sie nicht selbst getätigt hat und die an einigen Stellen erwiesenermaßen der Unwahrheit entspricht, weil der vorgelesene Ablauf wissenschaftlich unmöglich ist, wie beispielsweise bei der Brandstiftung in Zwickau.

 

http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/12/30/aeusserungen-des-brandgutachters-frank-d-stolt-aus-der-ard-doku-die-akte-zschaepe-gegenueber-dem-arbeitskreis-nsu/

 

Nachdem man nun endlich etwas Handfestes gegen die kritikfreudige wahrheitsliebende Streifenpolizistin und Buchautorin gefunden hat, wird sie diszipliniert und mundtot gemacht.

Arnold Plickert, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft GdP in Nordrhein-Westfalen, verneint schlechthin die Möglichkeit einer „Vertuschung von Statistiken“. Vertuscht werden die gefälschten Statistiken ja auch nicht, wo er Recht hat,  hat er Recht.

André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, fordert hingegen von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gleich ein Disziplinarverfahren. Das Innenministerium NRW entscheidet sich für einen Mittelweg.

„Frau Kambouri wurde in einem vertrauensvollen Gespräch durch Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass sie sich künftig zu dienstlichen Themen zurückhaltender äußern soll. Nach diesem einvernehmlichen Gespräch sind keine dienstlichen Maßnahmen erforderlich“, teilt die Bochumer Polizei mit.

Das heißt übersetzt, man hat ihr die Weisung erteilt, sich nicht mehr in Sachen Polizeiarbeit, auftretende Probleme und politische Vorgaben zu äußern, ansonsten werde man umgehend ein Disziplinarverfahren gegen sie einleiten.  Dies wird von der Pressestelle mitgeteilt, sodass auch den Medienvertretern und der Öffentlichkeit klar wird, dass diese dem Ansehen des Staates und der Behörden schadende Kritik der Beamtin in Zukunft nicht mehr geduldet wird.

Sollte Frau Kambouri sich nicht an die Absprachen halten, so ist damit zu rechnen, dass man bei ihr noch mehr „Dienstvergehen“ aufdeckt und sie  daraufhin aus dem Dienst entfernen lässt. Da ist dann auch die Polizeiführung in Bochum machtlos, möge sie auch sonst noch so entschieden  hinter ihrer mutigen Polizeibeamtin stehen.

Die Vorfälle in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof zeigen, wie dramatisch sich die Gewaltbereitschaft von Migranten/Flüchtlingen aus dem arabischen und afrikanischen Raum auswirken kann  und in Zukunft verstärkt deutschlandweit auswirken wird. Wenn der Frust wächst bei jungen Männer dieses Kulturkreises, denen mehrheitlich Gleichberechtigung und der Respekt vor Frauen vollkommen fremd sind, so sind massenhafte Übergriffe wie in Köln die zu erwartenden  Folgen.

 

http://www.focus.de/regional/koeln/wer-sind-die-taeter-wirklich-die-7-ungeklaerten-fragen-zur-gewalt-nacht-am-koelner-hauptbahnhof_id_5189655.html

Dienstag, 05.01.2016, 18:57

In der Silvesternacht versammelten sich auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz laut Polizei etwa 1000 Männer, die Frauen umzingelt, bedrängt und ausgeraubt haben sollen. Polizeipräsident Wolfgang Albers sprach am Montag von Sexualdelikten „in sehr massiver Form“ und einer Vergewaltigung. Am Dienstagmorgen sagte ein Polizeisprecher, dass inzwischen 90 Anzeigen eingegangen sind. Erst im Laufe der Silvesternacht und in den Folgetagen war das Ausmaß der Gewalt deutlich geworden, die von der Gruppe ausgegangen sein soll

 Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) reagierte scharf auf die Ereignisse. „Wir nehmen es nicht hin, dass sich nordafrikanische Männergruppen organisieren, um wehrlose Frauen mit dreisten sexuellen Attacken zu erniedrigen„, zitierten der Kölner „Express“ und der „Kölner Stadt-Anzeiger“ den Minister. „

 

In der ZDF-Spezial-Sendung vom 05.01.2016 wird von Polizeisprechern das Ausmaß der Problematik nach wie vor verharmlost. Es wird gesagt, man brauche Konzepte, wie man alleinstehende junge Männer integriert. Am besten wäre es wohl, den hunderttausenden und Millionen junger Männer unter den Flüchtlingen „Umsonst-Nutten“ zur Verfügung zu stellen, im Rahmen der „Willkommenskultur“…

Arnold Plickert, der Polizeigewerkschaftler, spricht von einer „Ektase“ der jungen Männer, die die Kontrolle über sich verloren hätten. Und Ansgar Heveling, CDU-Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, betont, dass es keine Rücksichtnahme auf kulturelle Hintergründe geben wird. Da sind wir aber erleichtert…

Man fragt sich, warum die Vorfälle an Silvester erst fünf Tage später bekannt geworden sind und wie es sein kann, dass die Polizei noch am 1. Januar von einer friedlichen Party am Kölner Hauptbahnhof sprach.

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3214905

POL-K: 160101-1-K/LEV Ausgelassene Stimmung – Feiern weitgehend friedlich

01.01.2016 – 08:57

Köln (ots) – Die Polizei Köln zieht Bilanz

… Kurz vor Mitternacht musste der Bahnhofsvorplatz im Bereich des Treppenaufgangs zum Dom durch Uniformierte geräumt werden. Um eine Massenpanik durch Zünden von pyrotechnischer Munition bei den circa 1000 Feiernden zu verhindern, begannen die Beamten kurzfristig die Platzfläche zu räumen. Trotz der ungeplanten Feierpause gestaltete sich die Einsatzlage entspannt auch weil die Polizei sich an neuralgischen Orten gut aufgestellt und präsent zeigte. (st)

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln, Pressestelle…

 

Die große Zahl an sexuellen Übergriffen war zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch nicht bekannt, aber alleine das gezielte Werfen von Feuerwerkskörpern in die Menschenmenge hinein ist als versuchte schwere Körperverletzung oder sogar als versuchter Totschlag zu werten und hat mit einer friedlicher Party nun wirklich überhaupt nichts zu tun.

Dass das Werfen von Böllern oder Bengalos von der Kölner Polizeiführung schon mal verschwiegen wird, wenn es um die Staatsraison geht, ist allerdings nichts Neues.

 

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/09/14/demo-gegen-den-verfassungsschutz-in-koeln-2012-als-der-staat-der-antifa-die-gewalt-erlaubte/

 

Da es sich bei den Werfern der „pyrotechnischen Munition“ offensichtlich ausschließlich um Migranten und vermutlich auch um Flüchtlinge handelte sollten  Festnahmen und  eine hieraus erforderliche Veröffentlichung der Vorfälle zwecks Vermeidung der Erzeugung von Fremdenfeindlichkeit unter keinen Umständen erfolgen. Und was ist denn auch so schlimm an einem Böller, wenn es nur ein paar Verletzte aber keine Toten zu beklagen gibt. Das muss ein deutscher „Willkommens-Mensch“ schon aushalten können, wenn kulturelle Hintergründe eine Silvester- Ekstase mit Wurfverhalten auslösen…

Erst das Bekanntwerden der massenhaften sexuellen Übergriffe verhinderte das angewiesene  Verschweigen der Gewalttaten dieses Mobs aus nordafrikanischen oder arabischen jungen Männern.

 

Zitat von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung (2008) 

„ … Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.“

 

Bereicherung für wen? Wer soll sich an wen anpassen, wir an die neuen Kulturen?!

 

Das Zitat stammt aus einer reichlich undifferenzierten Äußerung von Frau Böhmer aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem bei Umfragen festgestellten Gefühl vieler Türken, in Deutschland unerwünscht zu sein, weil die deutsche Gesellschaft nicht ausreichend  Rücksicht auf türkische Gewohnheiten nehme.

 

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-mehrzahl-der-tuerken-fuehlt-sich-in-deutschland-unerwuenscht-a-541136.html

12.03.2008

Der Umfrage zufolge glauben 78 Prozent der Deutschtürken nicht an Merkels Versprechen, sie sei auch ihre Kanzlerin. 58 Prozent fühlen sich in Deutschland unerwünscht – bei den Frauen sind es sogar 68 Prozent. 89 Prozent forderten, die deutsche Gesellschaft sollte stärker auf die Gewohnheiten der türkischen Einwanderer Rücksicht nehmen….

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), warb um mehr Vertrauen. Böhmer betonte: „Das in der Umfrage dargestellte Meinungsbild zeigt, dass wir noch mehr tun müssen, um das Zugehörigkeitsgefühl der türkeistämmigen Zugewanderten zu Deutschland zu stärken.“ Sie fügte hinzu: „Die 2,7 Millionen Menschen aus türkischen Familien, die in Deutschland leben, gehören zu uns, sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.“

Jörg Säuberlich, ddp

 

Vielleicht klappt es ja mit der „Integration“ der neuen Zuwanderer aus dem arabischen und nordafrikanischen Raum besser, wenn wir Frauen mehr Rücksichten auf die Bedürfnisse unserer „Bereicherer“ nehmen…

 

 

Bezirksregierung Köln- Suspendierung eines Beamten wegen Anstiftung zur Flucht in die Öffentlichkeit

Meinungsfreiheit und Beamtenstatus sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen. Das gilt auch für leitende Beamte, wie der Fall des im November 2013 vom Dienst suspendierten Schulamtsdirektors Norbert Greuel zeigt.

Nach Ansicht der Bezirksregierung Köln ist eine Anstiftung zur öffentlichen Kritik, möge sie auch noch so berechtigt sein, ein nicht zu behebender Vertrauensverlust in den Beamten. Dies rechtfertigt nach Beamtenrecht eine sofortige Suspendierung, die nur zulässig ist, wenn eine Entfernung aus dem Dienst angestrebt und wahrscheinlich ist.

Der „Tod der Meinungsfreiheit für Beamte“ wäre jedoch der falsche Titel für diesen Beitrag, was nie existiert hat, kann auch nicht sterben…

Wenn die Leitung der Bezirksregierung Köln den Personalmangel an Förderschulen ignoriert und der zuständige Schulamtsdirektor deswegen 20 Schulleiter dazu inspiriert, einen Brief an die Bürgermeister als Träger der Schulen zu schreiben, so ist dies nach Ansicht der Bezirksregierung ein sehr schweres Dienstvergehen. Wie sollen die Leitung der Behörde und die Landesregierung denn auch funktionieren können, wenn  Beamte Missstände einfach öffentlich machen, die den Verantwortlichen längst bekannt sind, aber deren Behebung in keinster Weise angestrebt wird?  Dabei möge man sich fragen, ob ein Hinweisen der Schulträger auf unhaltbare Zustände  bereits als „Flucht in die Öffentlichkeit“ anzusehen ist.

Ein treuer Beamter lässt Unrecht auf Regierungsebene geschehen und klatscht noch Beifall dazu.

„Meine Ehre heißt Treue“…, warum kommt es mir nur so vor, als ob dieser Wahlspruch für Beamte heute noch Gültigkeit habe?

„Treue“ war innerhalb der SS-Ideologie ein widerspruchsloser Gehorsam.

Ein Beamter ist nur dann als achtungswürdig anzusehen, wenn er sich einem bedingungslosen Gehorsam  unterwirft. Wer öffentliche Kritik an Missständen übt, darf gedemütigt werden, seine Existenz darf vernichtete werden, weil dieser Beamte Schande über das Beamtentum gebracht hat, dem Ansehen des Beamtentums  Schaden zufügt, wie das vornehmer ausgedrückt im Beamtenrecht festgeschrieben ist.

http://www.beamten-magazin.de/pflichten_des_beamten_beamten_magazin

Treuepflicht

Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht“. Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten…

So wird etwa aus der Treuepflicht die Verpflichtung abgeleitet, dass Beamte
– zu „steter Dienstleistung“ bereit sein müssen,
– sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
– bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der
Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,…

 

Die Bezirksregierung Köln machte es spannend und teilte zunächst nicht mit, aus welchen Gründen  der Schulamtsdirektors Norbert Greuel vom Dienst suspendiert wurde.

http://www.news4teachers.de/2013/11/schulrat-suspendiert-wegen-kritik-an-inklusion-verbaende-alarmiert/

  1. November 2013

Eine offizielle Begründung für die Freistellung des für die Förderschulen zuständigen Schulrats gebe es nicht, die Bezirksregierung „gibt über Personalangelegenheiten keine Auskünfte“, so zitiert das Blatt einen Sprecher. Gleichwohl will die Zeitung erfahren haben, dass offenbar ein Brief, den die Leiter der etwa 40 Förderschulen in der Städteregion an die Bürgermeister aller zehn Städte und Gemeinden geschrieben haben, Hintergrund der Suspendierung ist. In dem Schreiben machen die Schulleiter auf einen seit Jahren bestehenden Mangel an Förderschullehrern in der Region aufmerksam und äußern sich besorgt über Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts.

Vorwürfe enthält das Schreiben laut Bericht nicht. Ein Lehrer aus der Städteregion erklärte, der Brief an die Bürgermeister, die in der Regel Träger der Schulen in ihren Kommunen sind, sei als Beginn einer Kooperation gedacht gewesen, um dringende Probleme zu lösen. In der Städteregion Aachen arbeiten laut „Aachener Zeitung“ sieben Prozent weniger Lehrer als im Stellenplan vorgesehen. Das Problem sei nicht neu und der Bezirksregierung Köln schon seit Jahren bekannt. Geändert habe sich an der Situation aber nichts. Seit Beginn des laufenden Schuljahres müssten nun im Rahmen der Inklusion Förderschullehrer stunden- oder tageweise an weiterführende Schulen abgeordnet werden, was die Personalsituation weiter verschärfe. Der Frust in den Kollegien wachse.

Weil sich die Leiter der Förderschulen in der Städteregion durch das Versenden des Briefes eines Beamtenvergehens („Flucht in die Öffentlichkeit“) schuldig gemacht hätten, erhielten dem Bericht zufolge etwa ein Drittel der unterzeichnenden Schulleiter eine „sogenannte Missbilligung“, die nun in den jeweiligen Personalakten steht. Die übrigen Lehrer seien getadelt worden…

 

Schulministerin Löhrmann rechtfertigte das Vorgehen der Bezirksregierung und betonte, dass immerhin 14 von 20 Schulleitern ihr Fehlverhalten eingesehen hätten.  Aber die Meinungsfreiheit läge ihr sehr am Herzen, man solle doch Beispiele nennen, wo das nicht der Fall sei. Man möge sich wundern, warum kein betroffener Beamter aufgestanden ist und seinen Fall  umgehend öffentlich bekannt gemacht hat…

 

Reue ist oft nicht so sehr das Bedauern über das Böse, das wir getan haben, als die Furcht vor dem, was uns daraus erwachsen könnte.

François VI. Duc de La Rochefoucauld

 

Ein weiser Mann scheut das Bereuen. Er überlegt seine Handlung vorher.

Epicharmos Zitat

Wer das Richtige getan hat, hat nicht zu bereuen und sollte den Mut aufbringen, zu seinem Handeln und dessen Konsequenzen zu stehen.

 

http://www.ruhrbarone.de/inklusion-lehrer-unter-druck/70872

Inklusion: Lehrer unter Druck

Am 26. November 2013

Sylvia Löhrmann Foto: Privat/PR

Ein Schulamtsdirektor wurde von der Bezirksregierung Köln vom Dienst suspendiert. Er soll sich kritisch über den Lehrermangel in der Region Aachen geäußert haben.

Zu wenig Lehrer, die Bezirksregierung in Köln reagiere nicht auf ihre Klagen – dies teilten im Sommer Leiter von Förderschulen aus der Region Aachen den Bürgermeistern in einem Brief mit. Die Städte sind die Träger der Schulen – sie auf Probleme hinzuweisen, könnte man als Engagement oder Pflicht der Schulleiter  ansehen.

Nicht in NRW: Als Reaktion auf den Brief wurden Schulleiter zum Rapport bei der Bezirksregierung bestellt und der zuständige Schulamtsdirektor Norbert Greuel vom Dienst suspendiert, wie die Aachener Nachrichten berichteten…

Die Bezirksregierung habe in eigener Verantwortung entschieden, es ginge  nicht um ihre Einschätzung, wiederholte Löhrmann immer wieder. Aber immerhin, einige Lehrer hätten ja ihr Fehlverhalten eingesehen:   „Im Ergebnis“, sagte Löhrmann,  „haben 14 von 20 Betroffenen eingeräumt, mit dem nicht abgestimmten Schreiben an die Schulträger ihrer Pflichten zur Mäßigung, vertrauenswürdigem Verhalten und Amtsverschwiegenheit nicht sorgsam beachtet zu haben.“

Sicher, die Situation an den Schulen sei im öffentlichen Interesse, aber das gäbe den Beamten nicht das Recht, sich auch an die Öffentlichkeit zu wenden, sprang ein Mitarbeiter des Ministeriums  der Ministerin bei. Anders könne man eine Verwaltung nun einmal nicht ordentlich organisieren.

Löhrmann betonte, dass ihr Meinungsfreiheit am Herzen läge – und die zu ihrem Amtsverständnis gehören würde. Jeder solle Beispiele nennen, wo sie sich nicht an dieses Verständnis gehalten habe.

Yvonne Gebauer (FDP) wollte dies nicht tun: „Ich werde ihnen keine Beispiele nennen, weil ich genau weiß, was dann mit den Lehrern passiert.“ Und auch Monika Pieper von den Piraten, selbst Förderschullehrerin, bemängelte die Konsequenzen aus dem Vorgehen der Bezirksregierung: „Jetzt sagen sich die Lehrer doch endgültig „Wir sagen, nichts mehr, wir halten den Mund.““…

Bei den Pädagogen immerhin kam die Botschaft an: „Da wird eine Meinung geäußert und dann wird suspendiert“, sagt ein Kölner Förderschullehrer zu Welt am Sonntag, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will: „Jetzt ist man vorsichtiger.“…

 

Nur wegen anhaltender Proteste von Verbänden, Politikern und zahlreichen Bürgern wurde die Suspendierung von Greuel bereits Mitte Dezember wieder aufgehoben, ohne ihm jedoch eine Rückkehr in sein Amt zu gestatten.

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/suspendierung-gegen-schulrat-aufgehoben-1.720195

  1. Dezember 2013
    AACHEN. Die Suspendierung des Aachener Schulrates Norbert Greuel ist aufgehoben. Seine Arbeit wird Greuel allerdings nicht bei der Städteregion Aachen wieder aufnehmen, für deren Förderschulen er verantwortlich war, sondern an anderer Stelle…

    Mit dem Ende von Greuels Suspendierung, die nach dem Beamtenrecht auch weiter hätte aufrechterhalten werden können, endet eine für die Bezirksregierung hoch peinliche öffentliche Debatte darüber, wie das Land mit seinen Lehrern umgeht. Sogar im nordrhein-westfälischen Landtag hatte der Fall Greuel für emotionale Diskussionen gesorgt, die mit einer Heftigkeit geführt wurden, wie sie in deutschen Parlamenten nur selten zu erleben ist.

    Während eines Forums unserer Zeitung, an dem unter anderem auch Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) teilgenommen hatte, entrüsteten sich vergangene Woche diverse Leiter von Förder- und Regelschulen ebenso wie Verbandsvertreter über das Vorgehen der Bezirksregierung und sprachen sich einhellig für die Rückkehr Greuels in sein Amt aus. Die Schulministerin erklärte, sie nehme dies zur Kenntnis, ebenso wie die zahllosen empörten Leserbriefe in den Aachener Zeitungen. Schon zuvor war Löhrmann öffentlich von der Bezirksregierung abgerückt, aus den Reihen ihrer Fraktion im Landtag hieß, sie sei mit dem Vorgehen der Kölner Behörde überhaupt nicht glücklich. Während der vergangenen Tage nun trat die Wende im Fall Greuel ein.

    Nach Informationen unserer Zeitung wurde gegen Greuel zwar ein formelles Disziplinarverfahren eröffnet. Doch die aufgehobene Suspendierung ist wohl als Indiz dafür zu werten, dass die aus dem Verfahren entstehenden Konsequenzen für Greuel weit weniger drastisch werden dürften, als noch vor Wochen zu befürchten stand…

So attestierte erwartungsgemäß auch das zuständige Gericht der Bezirksregierung ein gesetzeskonformes Verhalten, und das berechtigterweise. Das Beamtenrecht ist nun mal totalitär und sieht entgegen Löhrmanns Beteuerungen definitiv keine Meinungsfreiheit für Beamte vor.

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/frueherer-aachener-schulrat-muss-neue-stelle-antreten-1.806891

Letzte Aktualisierung: 14. April 2014, 20:47 Uhr

 

Hat seine Klage gegen die Bezirksregierung Köln zurückgezogen und muss eine neue Stelle antreten: der frühere Aachener Schulrat Norbert Greuel. Foto: Archiv

AACHEN. Der Fall des vorübergehend suspendierten Aachener Schulrats Norbert Greuel ist vorläufig entschieden. Greuel, 62, soll als Fachberater für Inklusion für die Bezirksregierung Köln arbeiten.


WIE ES ÜBERHAUPT ZUM FALL GREUEL KAM
Bis Ende September war Norbert Greuel der für die Förderschulen in der Städteregion Aachen zuständige Schulrat. Er wurde in Zusammenhang mit einem Brief suspendiert, den 20 Förderschulleiter unterschrieben und an alle Bürgermeister der Städteregion geschickt hatten. In dem Brief baten sie um Unterstützung bei der Besetzung offener Lehrerstellen.

Weil der Brief den Eindruck erweckte, die für die Stellenbesetzung zuständige Bezirksregierung Köln würde das Problem nicht entschieden genug angehen, bestellte die Behörde alle Unterzeichner zum Dienstgespräch ein und ließ vereinzelt Missbilligungen in die Personalakte eintragen. Als der Bezirksregierung Beweise dafür zugetragen wurden, dass Greuel mit an diesem Brief gearbeitet hatte, Greuel dies jedoch zunächst leugnete, suspendierte sie ihn bis Anfang Dezember.

Die Bezirksregierung hatte den bis dahin für die Förderschulen in der Städteregion Aachen zuständigen Schulrat Ende September suspendiert, im Dezember war die Suspendierung wieder aufgehoben worden. Als Schulrat ließ die Bezirksregierung Greuel allerdings nicht wieder arbeiten. Gegen seine Abordnung Anfang des Jahres klagte Greuel vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

Ende März kam es zu einer nicht-öffentlichen Erörterung am Gericht, zu der neben Greuel und seinem Anwalt Alfred Bongard fünf Angestellte der Bezirksregierung erschienen. Der Vorsitzende der 1. Kammer, Vize-Gerichtspräsident Markus Lehmler, attestierte der Bezirksregierung, trotz der großen öffentlichen Empörung im Fall Greuel gesetzeskonform gehandelt zu haben. Allerdings sagte Greuels Anwalt, Lehmler habe auch erklärt, es sei fragwürdig gewesen, wie die Bezirksregierung mit einem kritischen Brief von 20 Förderschulleitern umgegangen ist, man hätte die Angelegenheit auch anders handhaben können.

Die Suspendierung Greuels hatte in Zusammenhang mit diesem Brief gestanden, sechs Schulleitern hatte die Bezirksregierung eine Missbilligung in die Personalakte eingetragen. Die Richter schlugen eine gütliche Einigung vor: Greuel solle seine Klage gegen die Abordnung auf die neue Stelle zurückziehen, die Bezirksregierung solle im Gegenzug das Disziplinarverfahren gegen Greuel einstellen. Während Greuel zustimmte, lehnte die Bezirksregierung den Einigungsvorschlag der Richter ab. Danach zog Greuel seine Klage zurück.

Das Disziplinarverfahren gegen Greuel läuft weiter und wird nach Auffassung seines Anwalts „mit unüblich hohem Tempo vorangetrieben“. Die Bezirksregierung bestreitet dies und verweist auf den klaren Sachverhalt. Seine neue Stelle hat Greuel noch nicht angetreten, er ist schon seit längerer Zeit krankgeschrieben. Die Abordnung für seine neue Stelle gilt bis Mitte Mai. Wenn die Bezirksregierung dann eine neue Abordnung verfügen würde, wäre es denkbar, dass Greuel erneut Klage einlegt.

 

Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Greuel und der Bezirksregierung Köln endeten mit Greuels Frühpensionierung Anfang 2015. Ob es eine Disziplinarstrafe gab, ist leider nicht zu erfahren. Ein Zurückrudern sieht anders aus, ein Happy-End ebenfalls. Aber das ist auch nicht zu erwarten, wenn ein Beamter durch eine selbstherrliche Behördenleitung diszipliniert werden soll. Man will schließlich mögliche Nachahmer abschrecken und hierbei gilt „Der Zweck heiligt die Mittel“.


http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/der-schulrat-und-die-zeit-nach-der-empoerung-1.1102206
Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2015, 20:49 Uhr

„Ich bin wieder zurück“: Nach einem Streit mit der Bezirksregierung Köln, der seine Suspendierung als Aachener Schulrat zur Folge hatte, ist Norbert Greuel seit Februar in vorzeitiger Pension. Das Foto zeigt ihn während seiner von ihm selbst organisierten Abschiedsfeier. Foto: Andreas Herrmann

AACHEN. Als der damalige Aachener Schulrat Norbert Greuel im September 2013 von der Bezirksregierung Köln suspendiert wurde, gab es einen Aufschrei in der Bevölkerung, wie die Region Aachen, Düren und Heinsberg ihn selten erlebt hat.


Unsere Redaktion erreichten mehr als 100 Leserzuschriften, Gewerkschaften empörten sich, und im nordrhein-westfälischen Landtag brach in aller Öffentlichkeit eine solch erhitzte Debatte aus, dass man Sorge haben musste, verschiedene Abgeordnete würden eine Schlägerei beginnen. Die öffentliche Empörung schlug derart hoch, dass NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) selbst nach Aachen kam, um bei einer Veranstaltung im Zeitungsverlag Aachen Leser, Lehrer, Eltern und Gewerkschafter zu beruhigen.

Greuel, 63, war wegen eines offenen Briefes suspendiert worden, in dem 20 Leiter von Förderschulen in der Städteregion Aachen im Sommer 2013 auf den anhaltenden Lehrermangel an ihren Schulen hingewiesen hatten. Als die Bezirksregierung erfuhr, dass Greuel entgegen seinen Beteuerungen zu den Initiatoren dieses Briefes gehört hatte, wurde er suspendiert. Mehrere juristische Auseinandersetzungen folgten, die mit seiner Pensionierung vergangenen Februar endeten.

Obwohl Greuel, als Schulrat damals verantwortlich für sämtliche Förderschulen in der Städteregion, keineswegs nur Freunde unter Lehrern und Kollegen hat, galt er doch als allseits respektierter Kämpfer für die Umsetzung der schulischen Inklusion in der Region. Verschiedene Schulleiter bezeichneten seine Suspendierung damals als „Katastrophe für die Inklusionsbemühungen im Aachener Raum“.

Der Streit mit seinen Vorgesetzten hat Greuel so etwas wie einen Heldenstatus eingetragen, wo er dieser Tage auftaucht, erhält er lang anhaltenden Applaus, zum Beispiel bei seiner kürzlichen Verabschiedung aus dem Dienst. Die dazugehörige Feier hatte Greuel privat ausgerichtet, er sagte, so könne er einladen, wen er wolle, und vor allem nicht einladen, wen er wolle. Er schreibt an einem Buch und kümmert sich im Rahmen einer Bürgerinitiative um jugendliche Flüchtlinge.

Am Donnerstag, als er eine Diskussion in Aachen moderierte, sagte Greuel: „Ich bin wieder zurück.“ Es gab Applaus, doch es klang, als habe Greuel noch verschiedene Rechnungen offen.


Treupflicht  der Beamten:

Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,…

 

Ansehen ist der gute Ruf, den man genießt, weil viele schweigen.

Philip Dormer Stanhope Lord Chesterfield

 

Demokratieverständnis im Beamtenrecht –„Wahl“ eines Schulleiters

So geht Demokratie bei der Bezirksregierung Arnsberg:

Die „Wahl“ des neuen Schulleiters des Berufskollegs in Hüsten 2011 ist ein Lehrstück für das Demokratieverständnis und die Ansichten der Bezirksregierung Arnsberg in Bezug auf Schulleiter-Führungsqualitäten.

 

http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/schulkonferenz-lehnt-neuen-chef-ab-id4214541.html


28.01.2011 | 06:00 Uhr
Hüsten. Die erweiterte Schulkonferenz des im Sommer organisatorisch zusammengeführten Berufskollegs am Berliner Platz in Hüsten hat den externen Wunschkandidaten der Bezirksregierung für die Schulleiterstelle mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

„Das ist jetzt eine unbefriedigende Situation“, räumt Sprecher Christoph Söbbeler von der Bezirksregierung Arnsberg ein, „das müssen jetzt alle Beteiligten erst einmal sacken lassen“.

KOMMENTAR
Gremium hatte keine Wahl
Die Sache ist juristisch pikant und nicht alltäglich: Ein nach allen Regeln des bundesweiten Beamtenrechts ausgewählter Kandidat für eine Schulleiterstelle wird von der Schulkonferenz abgelehnt. Das Landesschulgesetz schreibt dem „obersten Mitwirkungsgremium der Schule“ ausdrücklich das Recht der „Wahl des Schulleiters“ (§61, Absatz 1 und 2) ins Buch. Es ist ein starkes Gremium – und das ist gut so.
Der Haken: Vorgestellt werden durfte aufgrund des formalen Leistungsprinzips nur der beste Bewerber – es sei denn, es hätte nach den angesetzten Kriterien mehrere gleichwertige Anwärter gegeben. Eine echte Wahl hatte das Gremium so aber nicht.
Lehnt die Schulkonferenz nun den einen von der Bezirksregierung vorgesehenen „neuen Chef“ ab, gibt es ein Problem – unabhängig davon, welche Gründe es dafür gab.
Was tun? Einen im Bewerbungsverfahren schwächer beurteilten Bewerber vorzuziehen, wäre juristisch anfechtbar. Wird nun aber ein vermeintlich am höchsten befähigter Kandidat nach dem Motto „Bundesrecht bricht Landesrecht“ durchgedrückt, wird das Votum der Schulkonferenz zur Farce. Deren klares „Nein“ steht im Raum.


Der externe Bewerber, der derzeit beruflich im Raum Dortmund/Unna wirkt, hatte sich in einem Bewerbungsverfahren mit Assessment-Center durchgesetzt und war als offenbar am höchsten befähigter Anwärter der Schulkonferenz präsentiert worden. Vor delegierten Lehrer-, Schüler-, Eltern- und Wirtschaftsvertretern hatte sich der Kandidat vorgestellt – und fiel in geheimer Abstimmung mit überaus eindeutigem Ergebnis durch. Auch Landrat Dr. Karl Schneider vom Hochsauerlandkreis als Schulträger war bei der Sitzung anwesend und stimmberechtigt. Im Gefolge waren Berater aus Schulverwaltung und auch Vertreter des Kreisschulausschusses…
Die Bezirksregierung und der Schulträger haben nun ein juristisches Problem: Das Verfahren, nach dem der externe Bewerber ausgesucht worden war, entspricht dem bundesweiten Beamtenrecht. Der Kandidat mit der vermeintlich besten Eignung muss demnach die Stelle besetzen dürfen. Das Schulrecht des Landes NRW räumt der Schulkonferenz aber das Mitwirkungsrecht ein. Da Bundesrecht das Landesrecht bricht, könnte der Bewerber nun auch gegen den Widerstand der Schulgemeinde „durchgedrückt“ werden. Theoretisch hätte dann auch noch der Hochsauerlandkreis als Schulträger ein Vetorecht, müsste sich am Ende aber wohl ebenfalls dem vorrangigen Beamtenrecht beugen…

Man möge sich fragen, warum das NRW-Landesschulgesetz ein Mitbestimmungsrecht der Schulen bei der Schulleiterwahl eingeführt hat, wenn dies nur bei einer Zustimmung zu dem von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten Gültigkeit erlangen kann.

http://www.schiebener.net/wordpress/fuhrungsqualitaten-offizier-wird-schulleiter-am-berufskolleg/

Führungsqualitäten: Offizier wird Schulleiter am Berufskolleg
  1. Februar 2011/1 Kommentar / Reinhard

Meschede. (rlo) Heute tagte der Kreisausschuss. Die Sitzung war um zwei Tage vorgezogen worden. Das Hauptthema war die Bestätigung des neuen Schulleiters des Berufskollegs Arnsberg-Hüsten. Die Sitzungsunterlagen sind hier Anlage 1 und hier  Anlage 2 zu finden.

Bezirksregierung und Kreistag gegen Schulkonferenz
Den von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten hatte die Schulkonferenz mit sehr großer Mehrheit (2 Ja- und 14 Nein-Stimmen) abgelehnt. Trotzdem schlug die Bezirksregierung diesen Kandidaten vom Berufskolleg Unna weiterhin vor und nicht den anderen Bewerber, den die Schulkonferenz bevorzugt hätte. Der Kreisausschuß hätte die Möglichkeit gehabt, den Vorschlag der Bezirksregierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abzulehnen.

Kandidat mit Problemen
Nach einer sehr knappen Vorstellung hatte der Kandidat große Probleme, die an ihn gestellten Fragen zu antworten. Einige vergaß er, einige beantwortete er anders als sie gestellt worden waren. Eindeutig war nur seine Antwort auf die Frage nach seiner Führungserfahrung: Er hätte an der Bundeswehrhochschule studiert, sei 15 Jahre bei der Bundeswehr gewesen und käme aus der Offizierslaufbahn.

Keine Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen waren den Kreisausschussmitgliedern übrigens nicht vorgelegt worden und wurden von den Ausschussmitgliedern auch nicht angefordert.

Das Ergebnis
Das nicht überraschende Ergebnis: In geheimer Abstimmung votierte der Kreisausschuß mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für den Kandidaten.

Zweiter Schlag gegen das Berufskolleg
Damit trifft das Berufskolleg binnen kurzer Zeit der zweite heftige Schlag. Erst vor etwas mehr als einem halben Jahr wurden zwei vorher selbstständige Berufskollegs gegen ihren Willen zu einer Schule zusammengelegt, nun bekommt die neue große Schule einen nicht erwünschten Schulleiter vorgesetzt.

Vielleicht hängt ja das eine mit dem anderen zusammen?

Ernennung Schulleiter 1

Ernennung Schulleiter 2 bDieses Vorgehen der Bezirksregierung ähnelt Wahlen in totalitären Regimen. Man hat einen vorbestimmten Kandidaten zur Auswahl, den man wählen oder ablehnen kann. Wählt man ihn, wird er ernannt, wähl man ihn nicht, wird er ebenfalls ernannt.

http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/berufskolleg-huesten-will-schwerpunkte-vertiefen-id4609554.html

Interview
Berufskolleg Hüsten will Schwerpunkte vertiefen
04.05.2011

Arnsberg. Seit fast zwei Monaten leitet Günter Schmidt das im Sommer 2010 fusionierte Berufskolleg am Berliner Platz. Die WAZ-Mediengruppe sprach mit dem Oberstudiendirektor.

Schmidt war von der Bezirksregierung und dem Hochsauerland-Kreis als Schulträger gegen das Votum der Schulkonferenz eingesetzt worden…

ZUR PERSON
Dienstgrad: Hauptmann
– Günter Schmidt wurde vor 51 Jahren in Köln geboren, wo er 1979 sein Abitur machte.
– 15 Jahre Offizierstätigkeit bei der Bundeswehr. Dienstgrad: Hauptmann.
– Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften in Hamburg an Helmut-Schmidt-Uni der Bundeswehr.
– Ab 1993 im Schuldienst am Hansa-Berufskolleg Unna; dort Sprecher der schulischen Steuerungsgruppe und Leiter der Projektgruppe Gebäudesanierung. Ab 2009 zudem in halber Stelle im Bildungsbüro des Kreises Unna im Bereich Schule+Beruf.
– Seit März Schulleiter am Berufskolleg am Berliner Platz in Hüsten.
– wohnhaft mit Familie, zwei Söhne in Ense…

Ehemalige Bundeswehr-Offiziere eignen sich sicherlich besonders gut für die Durchsetzung überflüssiger Reformen, die in der Regel besonders die Lehrer ohne Beförderungsstellen überdurchschnittlich stark belasten. Außerdem lassen ehemalige Bundeswehrangehörige als Dienstvorgesetzte keinen Zweifel daran aufkommen, dass den  Weisungen des Schulleiters absoluter kritikloser Gehorsam entgegenzubringen ist.

Erst vier Jahr später verlässt der unerwünschte Schulleiter das Berufskolleg.

http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/schulleiter-guenter-schmidt-verlaesst-berufskolleg-berliner-platz

  1. MÄRZ 2015 VON RED

Schulleiter Günter Schmidt (r.) bei seiner Verabschiedung mit seinen Lehrkräften. / Foto: BK Berliner Platz

Hüsten/HSK. Günter Schmidt, Schulleiter des Berufskollegs Berliner Platz in Hüsten, wechselt an das Hansa-Berufskolleg in Unna, wo er früher schon als Lehrer tätig war. ..

 

Bereits 2009 wurde Kritik an der pro-forma-Zustimmung der Schulen geäußert.

http://www.renate-hendricks.de/index.php?nr=17953&menu=1

Schulleiterwahl ohne Zustimmung der Schulen – Mitwirkung der Schulen nur pro forma

Seit 2006 sind in nordrhein-westfälischen Schulen Schulleitungsstellen nicht besetzt, weil das im Schulgesetz festgeschriebene Verfahren nicht rechtssicher ist. Ab dem 01.08.2006 wählt in NRW die Schulkonferenz einer Schule den oder die neue Schulleiter/in. Diese faktisch vorhandene Entscheidungsfreiheit scheitert jedoch sehr häufig in der Realität. Nach Aussage der Landesregierung gab es bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen wegen der „Verweigerung der Zustimmung durch den Schulträger.“ Diesem wird die Möglichkeit eingeräumt, einem von der Schulkonferenz gewählten Bewerber die Zustimmung zu verweigern und diesen von einem erneuten Bewerbungsverfahren auszuschließen. Oftmals kollidiert in solchen Fällen das Wahlrecht der Schulkonferenz mit dem Beamtenrecht, wonach immer der Kandidat mit der Bestnote genommen werden müsse.

Die Bezirksregierungen versuchen deshalb teilweise durch Klage ihre/n Wunsch-kandidaten bzw. Wunschkandidatin durchzusetzen. Die Landtagsabgeordnete Renate Hendricks äußert sich kritisch zu derlei Vorgängen: „Es ist schwer vorstellbar, dass zwischen Kandidaten/innen, die von der Schulkonferenz abgelehnt wurden, und dem Kollegium bzw. der Schulgemeinde eine gedeihliche Zusammenarbeit entsteht.“

Mehrfach wurden in der vergangenen Ratsperiode von der Bezirksregierung vorgeschlagene Schulleitungen von Schulkonferenzen abgelehnt, und vom Schulausschuss ein Veto bei der Bezirksregierung eingelegt. Die Bonner haben ihr Recht auf Wahl also wahr gemacht. Die Bezirksregierung droht nun mit Nichtbesetzung der Direktoren/ Rektorenstellen bis hin zu zwei Jahren. „Dieses „Lehrstück“ Demokratie in der Schule verschreckt die bei Schulkonferenzen anwesenden Schüler in „demokratischen“ Gremien mitzuwirken“, kommentiert die schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion in Bonn Gieslint Grenz…

Hendricks erscheint es hinsichtlich dieser Lücken im Gesetz dringend notwendig, „dass die Landesregierung nachsteuert und den Schulen nicht nur auf dem Papier mehr Demokratie verspricht, sondern das Schulgesetz so gestaltet, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten auch den Praxistest bestehen.“

 Veröffentlicht am 23.03.2009

Der Versuch, die Schulleiter-Bestellung zu demokratisieren, war wohl nie ernsthaft erwünscht. Die Schulleiter haben in den letzten Jahren immer mehr Rechte als Dienstvorgesetze zugesprochen bekommen. Eine Scheinwahl als demokratische Legitimierung dieser Machtbefugnisse erschien als sinnvoll, um kritische Stimmen zu unterdrücken.  Die Idee, Schulen die Möglichkeit zu geben, überhaupt nicht passende Schulleiter abzulehnen, wurde bereits durch den absoluten Vorrang des Leistungsprinzips unterlaufen.  Ab 2016 ist die Wahl durch die Schulkonferenz nun endgültig Geschichte. Wenn es nicht allzu sehr eilt haben Schulkonferenz und Schulträger noch ein Vorschlagsrecht zur von der Schulaufsicht, also der zuständigen Bezirksregierung, getroffenen Vorauswahl. Was für ein Fortschritt in Sachen Demokratie das ist, die Bezirksregierung muss ihre Auswahl sogar begründen und die eingereichten Vorschläge hierbei „würdigen“.  Mein Vorschlag: es würde sehr viel schneller gehen, weniger Personalkosten verursachen und dabei trotzdem zum selben Ergebnis führen, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde dieses vollkommen überflüssige Scheinmitbestimmungs-Theater  einfach abschaffen würde …

http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=5645

Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW – Verfahren ab 2016

 2. Bisheriges Verfahren

2.1 Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters

Nach dem bisherigen Verfahren schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus, prüft die eingegangenen Bewerbungen und benennt die geeigneten Personen der Schulkonferenz zur Wahl. Gemäß § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) erfolgt die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters durch die Schulkonferenz. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied, welches der Schulträger entsendet, erweitert…

 2.2 Zustimmungsrecht

Gemäß § 61 Abs. 4 SchulG holt die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein. Der Schulträger kann die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des nach der Hauptsatzung zuständigen Gremiums verweigern.

 3.Neues Verfahren

 Mit den ab dem 02.01.2016 anzuwendenden Regelungen entfällt das bisherige Wahlverfahren der Schulleiterin/des Schulleiters durch die Schulkonferenz…

Nach § 61 Abs. 1 SchulG schreibt  – wie bisher – die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus, prüft die eingegangenen Bewerbungen und benennt der Schulkonferenz und dem Schulträger die geeigneten Bewerberinnen/Bewerber.

Neu ist, dass die Schulkonferenz und der Schulträger diese Bewerberinnen/Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen können.

Gemäß § 61 Abs. 2 SchulG können nach der neuen Regelung die Schulkonferenz als auch der Schulträger gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Besetzungsvorschlag abgeben; er soll begründet werden. Die obere Schulaufsichts-behörde trifft dann die Auswahlentscheidung. Sie würdigt dabei die Vorschläge von Schulkonferenz und Schulträger und teilt ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe der Schulkonferenz und dem Schulträger mit.

Aus dringenden dienstlichen Gründen kann die Schulaufsichtsbehörde Stellen für Schulleiterinnen/Schulleiter in Anspruch nehmen. Der Schulträger erhält dann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen; das vorgenannte Vorschlagsrecht für Bewerberinnen/Bewerber seitens der Schulkonferenz und des Schulträgers besteht in diesen Fällen nicht.

 

 

 

 

Wem Beamte verpflichtet sind – der Umgang mit gesetzwidrigen Weisungen

Wann ist eine Weisung eindeutig gesetzwidrig?
Was geschieht, wenn gesetzwidrige Weisungen, die von ganz oben kommen, verweigert werden?

 

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Weisungsgebundenheit_des_Beamten-d165720.html

Das Nichtbefolgen einer dienstlichen Anweisung oder Richtlinie kann ein Dienstvergehen darstellen, das ggf. mit einer disziplinarrechtlichen Maßregelung nach dem Bundesdisziplinargesetz (für Bundesbeamte) bzw. nach den Landesdisziplinarordnungen (für die Beamten der Länder) geahndet wird.

Jedoch darf der Beamte nicht jede dienstliche Anweisung befolgen. Da er für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen grds. die volle persönliche Verantwortung trägt, muss er seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungen unverzüglich gegenüber seinem Vorgesetzten und – für den Fall, dass dieser die Anordnung aufrechterhält – gegenüber dem nächsthöheren Vorgesetzten äußern. Selbst wenn die Anordnung durch den nächsthöheren Beamten bestätigt wird, kann er wegen des ihm aufgetragenen Verhaltens zur Verantwortung gezogen werden, nämlich dann, wenn er zuvor erkannt hatte, dass dieses Verhalten einen Straftatbestand erfüllen, eine Ordnungswidrigkeit darstellen oder einen Verstoß gegen die Würde des Menschen zur Folge haben würde (vgl. § 62 BBG).

 

Wenn Weisungen nicht befolgt werden, ist dies ein Dienstvergehen, sofern nicht ein Staatsanwalt Anklage gegen den die Weisung erteilenden Dienstvorgesetzten  erhebt und ein Gericht die Gesetzwidrigkeit dieser Weisung bestätigt. Da die Staatsanwälte weisungsgebunden sind kann die Regierung, wenn sie selbst für die rechtswidrigen Weisungen verantwortlich ist, Ermittlungen und die Anklageerhebung wirkungsvoll verhindern und die zuständigen Disziplinarstellen können den rechtmäßig handelnden Beamten mit Schadensersatzforderungen zur Verantwortung ziehen und sogar gegeben falls aus dem Dienst entfernen lassen.

Regierungen können geltendes Recht daher problemlos außer Kraft setzen, solange nicht eine geschlossenen Mehrheit in den Sicherheitsbehörden diese gesetzwidrigen Weisungen verweigert und die für härtere Disziplinarstrafen zuständigen Verwaltungsgerichte eine Verurteilung der Weisungsverweigerer ablehnen.

Die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland müsste ganz eindeutig durch die Bundespolizei verhindert werden.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148008903/Sicherheitsbeamte-warten-sehnsuechtig-auf-Merkels-Go.html

Dabei sei der juristische Sachverhalt glasklar, argumentiert ein hochrangiger Beamter. Der erfahrene Jurist hat ein Papier verfasst, das im Bundesinnenministerium kursiert. Darin heißt es: „Für Ausländer, die gegenüber der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, gilt folgendes: Nach Paragraf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG ist einem Ausländer durch die Grenzbehörde die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“

Und es kommt noch dicker: „Sofern Grenzkontrollen bestehen, ist die Grenzbehörde verpflichtet, diese Personen zurückzuweisen. Entgegenstehende Weisungen sind rechtswidrig und führen zur Strafbarkeit nach Paragraf 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b iVm Paragrafen 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG wg Anstiftung oder Beihilfe zur illegalen Einreise von Ausländern im Wiederholungsfall (Einschleusen von Ausländern).“

Tatsächlich plante die Bundespolizei bereits Mitte Juli, entsprechenden Asylbewerbern die Einreise zu verweigern – was auf Anweisung von oben verboten wurde. In Anbetracht der immer weiter steigenden Migrantenzahlen wird es jeden Tag schwieriger, die eindeutige Gesetzeslage auch umzusetzen.

 

 Der geschasste ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range machte deutlich, wie wenig es Staatsanwaltschaften in Deutschland möglich ist, nach Recht und Gesetz zu ermitteln, wenn dies politischen Interessen entgegensteht.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article144979267/Range-raeumte-mit-einem-Maerchen-auf.html

Die Botschaft lautete: Ich würde gern nach Recht und Gesetz ermitteln. Aber ich darf nicht. Der Justizminister will es nicht. Dann startete der oberste Ankläger der Republik eine Frontalattacke auf Maas: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“

Für Range war die Rebellion gegen den Minister das Ende seiner Karriere, ein paar Stunden später wurde er von Maas in den vorzeitigen Ruhestand versetzt… 

Jeder Jurastudent weiß, dass die Strafverfolger in Wahrheit nicht unabhängig sind. Anders als die Richter, denen niemand in ihre Arbeit hineinreden darf, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das steht im Gerichtsverfassungsgesetz, seit 1879: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Sie sind Teil der Exekutive, nachgeordnete Beamte, die parieren müssen. Eine Art verlängerter Arm der Politik. So weit die Rechtslage.

Und doch tun die Justizminister so, als gäbe es kein Weisungsrecht. Es wird allseits betont, dass auf staatsanwaltliche Ermittlungen kein politischer Einfluss genommen wird. Tatsächlich gibt es keine Statistiken über die Zahl der externen Weisungen. Offiziell kommen sie im Justizalltag nämlich nicht vor. Auch Heiko Maas betont stets, er halte nichts davon, die Bundesanwaltschaft anzuweisen. Das gehöre zu seinen Prinzipien.

Eigentlich sind politisch unabhängige Anklagebehörden längst Standard in fast allen westlichen Demokratien. Würde Deutschland heute einen EU-Aufnahmeantrag stellen, betont Frank, bekäme es vor diesem Hintergrund „große Probleme mit Brüssel“. Selbst das zentralistisch aufgebaute und streng hierarchisch organisierte Frankreich habe im vergangenen Jahr das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten abgeschafft

In Italien können die Staatsanwälte seit einer Justizreform Ende der 80er-Jahre nahezu völlig eigenständig agieren. Dadurch konnten sie in den 90er-Jahren überhaupt erst Tausende Mammutverfahren gegen die Mafia führen, die tief in Politik und Wirtschaft eingedrungen war…

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet im BfV-Newsletter vom 23.12.2015 unter anderem die Reaktionen von Rechtsextremisten auf die Anschläge in Paris.  Die Ausführungen eines NPD-nahen Rechtsanwalts zum Widerstandsrecht der Deutschen werden so interpretiert, dass sich angeblich nur  „diejenigen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst bekämpfen, auf ein Widerstandsrecht zur Verteidigung der vermeintlich gefährdeten Grundordnung berufen wollen.“ Ergänzend wird die Befürchtung verbreitet, es sei „nicht auszuschließen, dass sich hieraus auch eine generelle Debatte um die Legitimität politisch motivierter Gewalt entwickelt, die über das rechtsextremistische Lager hinaus Resonanz finden könnte.“ Der in der neonazistischen Publikation „National Journal“ (NJ)  der Regierung vorgeworfene systematische, massenhafte und offene Rechtsbruch ist Fakt und wird auch von CSU-Politikern und Staatsrechtlern als solcher benannt. Die Bundesregierung stört das wenig, dann wird halt das Grundgesetz so uminterpretiert, dass hierdurch geltendes deutsches wie europäisches Recht als unwirksam erklärt wird. Paragrafen lassen sich bekannter weise bis zur Unkenntlichkeit verbiegen und dehnen, wenn man die Macht hierzu besitzt. Das Recht definieren die Mächtigen.

 

http://www.mdr.de/mdr-info/seehofer-bayern-asylkonzept-reaktionen102_cpage-2_zc-d55335d9_zs-5d851339.html

  1. Oktober 2015

Die Bundesregierung reagiert gelassen auf die Drohung Bayerns, wegen der Flüchtlingspolitik vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Flüchtlingskoordinator und Kanzleramtsminister Peter Altmaier sagte der ARD, die Bundesregierung sei überzeugt, auf dem Boden des Grundgesetzes zu handeln. Gerade das Grundgesetz verpflichte den deutschen Staat, Menschen in Not zu helfen. Deshalb gebe es überhaupt keinen Anlass, sich Gedanken zu machen. Bundesjustizminister Heiko Maas nannte die Drohung Bayerns „heiße Luft“. Der Bund habe keine Zeit, sich mit solchen Verbalattacken auseinanderzusetzen.

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußert in seiner Bewertung die Gefahr einer Zunahme rechter Gewalt, ohne gleichzeitig die Aspekte der tatsächlichen Rechtswidrigkeit der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel zu thematisieren.

 

BfV-Newsletter Nr. 4/2015

3. „National Journal“ ruft unter Berufung auf das Widerstandsrecht zum Sturz der Bundesregierung auf

Die neonazistische Publikation „National Journal“ (NJ) ruft in einem auf ihrer Internetseite veröffentlichten Beitrag vom 3. November 2015 – unter Bezugnahme auf eine angebliche Vernichtung des deutschen Volkes durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen – Polizei und Bundeswehr zum Sturz der Bundesregierung auf. Wörtlich heißt es dort:

„Alle Deutschen sind jetzt vom Grundgesetz (Art. 20, IV) in die Pflicht genommen, die verbrecherische Regierung von Merkel und Konsorten zum Schutz der deutschen Nation und ihrer Demokratie zu stürzen. Wer sich dem Sturz des kriminellen Regimes verweigert, macht sich mitschuldig. Das Bürgertum selbst kann diese notwendige politische Veränderung mangels Macht (fehlende Bewaffnung) nicht ausführen, weshalb diese Schutzpflicht für das deutsche Volk nun der Polizei und der Bundeswehr zukommt, da diese Einrichtungen allein das Gewaltmonopol besitzen.“

Der verbal äußerst aggressive und von verschwörungstheoretischen Aspekten geprägte Beitrag wurde von verschiedenen rechtsextremistischen Internetseiten – unter anderem von der Internetplattform „Altermedia Deutschland“ – übernommen…

Ausführungen zum „politischen Widerstandsrecht der Deutschen“

In Ergänzung zu dem Aufruf zur gewaltsamen Beseitigung der Bundesregierung verweist der Beitrag auf Ausführungen eines Rechtsanwalts, der vormals als Vorsitzender des ehemaligen Studentenverbands „Nationaldemokratischer Hochschulbund“ (NHB) der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) fungierte. In der 35-seitigen „juristischen Orientierungshilfe“ unter dem Titel „Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen“ behauptet dieser, Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes sei auf die aktuelle politische Situation anwendbar. Angesichts der „Flüchtlingskrise“ habe die Regierung durch systematischen, massenhaften und offenen Rechtsbruch einen „vorsätzlichen Staatsstreich gegen das Volk, einen Putsch von oben“ begangen, gegen den das grundgesetzlich verbriefte Widerstandsrecht grundsätzlich zulässig sei. Dabei müsse allerdings vor allem die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit von Widerstandshandlungen beachtet werden. Der Autor lehnt gewaltsame Handlungen gegen Personen kategorisch als Eingriff in absolut geschützte Rechtsgüter ab, bezeichnet jedoch Akte zivilen Ungehorsams wie Blockaden von Zufahrtswegen oder die Unterbrechung der Strom- und Wärmezufuhr in Asylbewerberunterkünften in bestimmten Fällen als zulässig. Zudem sei passiver Widerstand im Sinne eines Ungehorsams gegen rechtswidriges Regierungshandeln legitim. Hierunter falle neben der Verweigerung der Zahlung eines sogenannten Flüchtlings-Soli auch die Verweigerung von Rundfunkbeiträgen, unterstützten die Medien doch „nachweisbar das verfassungs- und rechtswidrige Treiben der Staatsspitze“ und verharmlosten beziehungsweise leugneten das Ausmaß der „schweren Verfassungs- und Rechtsbrüche durch die Regierung“. Unter den aktuellen Umständen ließe sich hier nicht nur das Recht, sondern „möglicherweise sogar auch eine Pflicht des Bürgers zum Widerstand gegen seine verfassungswidrig und rechtsbrecherisch handelnde Regierung“ herleiten. Die Bundesregierung verdiene keinen Gehorsam, sondern „den entschlossenen Widerstand des freien Bürgers“.

Bewertung

In den Ausführungen des „National Journal“ (NJ) wird deutlich, dass sich hier gerade diejenigen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst bekämpfen, auf ein Widerstandsrecht zur Verteidigung der vermeintlich gefährdeten Grundordnung berufen wollen.

Während das NJ eine aggressive Haltung vertritt, die ohnehin jegliche Form des Widerstands gegen das demokratische System einschließt, wird selbst in gemäßigteren Kreisen die Debatte zunehmend auch um die Frage geführt, ob aktionsorientierter Widerstand unter Begehung von Gesetzesverstößen und mit physischen Mitteln – zum Beispiel in Form von Sachbeschädigungen oder Blockaden – geführt werden dürfe.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus auch eine generelle Debatte um die Legitimität politisch motivierter Gewalt entwickelt, die über das rechtsextremistische Lager hinaus Resonanz finden könnte. Abhandlungen wie die des Rechtsanwalts zum „politischen Widerstandsrecht der Deutschen“ richten sich mit ihrer vorgeblich verfassungsrechtlichen Argumentation – ungeachtet ihrer äußerst fragwürdigen Schlussfolgerungen – an ein asylkritisches Spektrum von Bürgern, das mit klassischen rechtsextremistischen Begründungsmustern bisher nicht zu erreichen war. Insgesamt resultiert hieraus die Gefahr der Zunahme einer Grauzone zwischen Rechtsextremisten, Rechtsintellektuellen und Protestbürgern, die ein erhebliches Protest-, Radikalisierungs- und Gewaltpotenzial in sich bergen könnte.

 

Auch Jürgen Elsässer, Chef des Compact-Magazins,  ruft Polizei und Bundeswehr auf, gesetzwidrige Befehle zu verweigern.

https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/11/01/elsaessers-rede-an-soldaten-und-polizisten-ignoriert-gesetzwidrige-befehle-von-oben/

In einem bemerkenswerten Gespräch mit Michael Friedrich Vogt äußert sich Helmut Roewer, von 1994 bis 2000 Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, zum Verschwinden des Rechtsstaats und dem Versagen der politischen Elite.

Dr. jur. Helmut Roewer im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Der deutsche Staatsapparat gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Und zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben…

Hochgeladen am 14.12.2015

 

Nachtrag vom 01.11.2016: Das Video vom 14.12.2015 existiert nicht mehr, das Interview „Helmut Roewer:  Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite“ wurde am 02.05.2016 neu bei YouTube hochgeladen.

 

Roewers zentralen Aussagen sind folgende:

Bei den Grenzverletzungen durch die Flüchtlingskrise wird Strafvereitlung im Amt betrieben. Es sei ein Erdrutsch innerhalb der Rechtsordnung, dass auf Regierungsweisung Gesetze außer Kraft gesetzt  würden.

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Regeln erlassen werden, die für alle gelten.

Die Einreise aus sicheren Drittstaaten ist illegal, und wer das nicht verhindert muss als Schlepper verfolgt werden. Deswegen möchte Merkel die Gesetze so abändern, dass die Masseneinwanderung legal wird.

Wenn das Volk nicht mehr zur Wahl geht ist das System am Ende, dann wählen die Politiker sich gewissermaßen selbst.

Das Gesetz zur Volksverhetzung als Ersatz für die Majestätsbeleidigung ist ein Ausdruck mangelnder Souveränität, wenn man Irre nicht Irres reden lässt.

Die Disziplinierung über Sprech- und Denkverbote bezüglich der Gender-Ideologie, der Frühsexualisierung und der Masseneinwanderung gehen Hand in Hand mit einer Ehrlosstellung des Bürgers.

Schlimmste Beleidigungen sind erlaubt. So wird es als Meinungsäußerung gewertet, jemanden als wahnsinnig zu beschimpfen. Der ehrlose Bürger darf sich jedoch nicht zu Ausländern und unterschiedlichen Rassen äußern.

Zur Zeit erleben wir das Verschwinden eines sicheren Landes und das Kaputtsparen eines Sicherheitsapparates (Bundeswehr).

Wie begegnet man am besten der öffentlichen Diffamierung?

Helmut Roewer berichtet, dass er selbst es zunächst mit einer Richtigstellung der Lügen versucht hat, dann  ist er dem Vorgehen der Medien mittels Ignorieren begegnet, um letztendlich zu dem Schluss zu kommen, dass man die Gelegenheit wahrnehmen sollte, den Verantwortlichen zu schaden, wenn immer sich eine Möglichkeit hierzu ergibt.

Einen Welteinheitsmenschen wird es nicht geben.

Was kann ein Verfassungsschutz machen, wenn die Verfassungsfeinde in der Regierung sitzen?

Auf diese Frage antwortet Roewer nur indirekt. Ehemalige Kollegen seien vorsichtig, wenn sie mit ihm reden. Es sei ausreichend, die Tatsachen zu schildern, das Volk bilde sich seine Meinung selbst. Es könnte der Moment kommen, wo man die Beamten fragt: War das nicht alles Strafvereitlung im Amt?

Eine Bruchlinie, an der bereits die DDR gescheitert sei, wäre der Befehl an Polizei-Beamte, das eigene Volk zu bekämpfen. Dies könne zum Umsturz der Regierung führen, weil sich die Sicherheitsdienste nicht missbrauchen ließen, um gegen das eigene Volk vorzugehen – hofft Roewer…

Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun, sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.

Albert Einstein

 

Jeder einzelne trägt die Verantwortung für sein Handeln.

Die Hoffnung liegt bei denjenigen, die den Mut zum Widerstand aufbringen können, sich der Meinungsdiktatur nicht beugen und den Drohkulissen der Mächtigen Aufrichtigkeit, Anstand und Entschlossenheit entgegenzusetzen wagen, im Einsatz für die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Verhältnissen.

Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen…
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

Albert Einstein

Wie der Staat unbequeme Beamte entsorgt – System gnadenlos

Herr B., Rechtsdezernent der Bezirksregierung  Arnsberg,  fordert  im Anschluss an ein aus  dem Ruder gelaufenes Dienstgespräch u. a. mit folgenden Worten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die betroffene Lehrerin (Schreiben an die zentrale Disziplinarstelle Dezernat 11):

Meiner Ansicht nach hat Frau … (Lehrerin)  im erheblichen Maße gegen ihre Dienstpflichten verstoßen und zeigt sich absolut uneinsichtig. Ich persönlich halte ihren Vortrag für wahnhaft, so dass ich dringend anrege, ihre Schuldfähigkeit überprüfen zu lassen…

Ich bitte daher um Prüfung, ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Die Personalakte von Frau … und meinen Verwaltungsvorgang füge ich zu Ihrer Information bei…

Die Unterstellung einer möglichen Schuldunfähigkeit seitens des Rechtsdezernenten ist als ungewöhnlich anzusehen. Häufiger versuchen die des Dienstvergehens beschuldigten Beamten selbst, sich auf diese Weise zu verteidigen. Wenn die Behörden eine Überprüfung der Schuldfähigkeit anregen, so ist dies meist politisch motiviert,  wie beispielsweise im Fall  der Steuerfahnder aus Frankfurt, die zu intensiv gegen die Deutsche Bank ermittelt hatten. Will der Staat einen Beamten loswerden, der politisch unbequem ist, aber kein Dienstvergehen begangen hat, lässt man diesem schon mal eine psychische Erkrankung attestieren, um  ihn so  durch eine Frühpensionierung aus dem Weg schaffen zu können.

http://www.capital.de/themen/wie-der-staat-unbequeme-steuerfahnder-kaltstellt.html

WIE DER STAAT UNBEQUEME STEUERFAHNDER KALTSTELLT
  1. Sep 2013,Matthias Thieme

Vier Ermittler, die am Finanzplatz Frankfurt die Banken das Fürchten lehrten, werden vom Staat für paranoid erklärt.  Gutachten, die Capital exklusiv vorliegen, belegen: Die Diagnose ist nicht haltbar. Report einer staatlich inszenierten Zwangspsychiatrisierung.

© Sven PaustianEx-Fahnder (von rechts): Marco Wehner, Rudolf Schmenger, Tina Feser und Heiko Feser kämpfen um ihre Rehabilitierung

Manchmal, wenn Rudolf Schmenger im Frankfurter Finanzdistrikt die Bankentürme betrachtet, kommt ihm die Welt merkwürdig vor. Ausgerechnet er, der einst mit Hundertschaften von Steuerfahndern in diese Bastionen eindrang, unangemeldet und in staatlichem Auftrag. Der Vorstände das Fürchten lehrte, sie in Strafverfahren verwickelte und Milliarden an hinterzogenem Steuergeld zurückholte – ausgerechnet er soll verrückt sein? Paranoid gar, wie die hessische Finanzverwaltung behauptet?

Das wundert nicht nur Schmenger selbst, sondern auch die Hochschule für Steuerrecht, an der er seit seiner Zwangspensionierung unterrichtet. Das wundert die hessische Steuerberaterkammer, die Schmenger als Mitglied führt, das seine Kunden in kniffligen Fragen des Steuerrechts berät. Das wundert die Chefärzte des Klinikums der Frankfurter Goethe-Universität, die Schmenger attestierten, psychisch kerngesund zu sein.

Kurz schöpfte Schmenger Hoffnung, rehabilitiert zu werden. Staatsanwälte ermittelten gegen den Gutachter, der den Ex-Fahnder und drei seiner Kollegen mit nahezu wortgleichen Gutachten für verrückt erklärt hatte. Ein Berufsgericht verurteilte den Gutachter sogar wegen „vorsätzlicher“ Falschbegutachtung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Doch das Land Hessen beschäftigt den Psychiater nach Capital-Recherchen auch heute noch als Gutachter. Und vertritt weiterhin die Auffassung, dass Schmenger und seine drei Kollegen unheilbar psychisch krank, geistig umnachtet und deshalb dauerhaft dienstunfähig seien.

Jetzt nehmen Schmenger und die ­übrigen Geschassten einen neuen Anlauf. Sie haben das Land Hessen und seinen Gutachter auf Schadensersatz verklagt, die Forderungen liegen in Millionenhöhe. Sie sehen sich nicht nur um ihren Beruf, ihr Gehalt und ihre Rentenbezüge gebracht, sondern um ihre Reputation. Die Chancen, einen Sieg zu erringen, stehen ausgesprochen gut. Für die schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden wäre das ein Tiefschlag sondergleichen.

Neben dem Fall Mollath, der die baye­rische Justizministerin zurzeit in Bedrängnis bringt, ist die Absetzung der vier hessischen Steuerfahnder der zweite große Vorgang, bei dem mithilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten vermeintliche Querulanten kaltgestellt wurden. Neben Schmenger sind dies Marco Wehner und das Fahnderehepaar Heiko und Tina Feser. Amtierende Bundesrichter sprechen gegenüber Capital von einem beispiel­losen Justizskandal, gar von „staatlich organisierter Auslöschung von vier Beamten“, von einer „illegalen Zwangspsychiatrisierung unbequemer Staatsdiener wie in einem Unrechtsregime“.

In wenigen Wochen beginnt der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Capital liegen exklusiv bislang unveröffentlichte Unterlagen zum Verfahren vor, die eine dramatische Wende in dem Fall einleiten könnten: Von entscheidender Bedeutung wird sein, wie das Gericht die Gutachten bewertet, mit denen die vier Beamten für paranoid erklärt wurden. Deshalb hat das Gericht im Vorfeld der Prozesseröffnung den renommiertesten Obergutachter Deutschlands eingeschaltet, der die Beamten erneut untersucht hat: Norbert Nedopil, Chef der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München. Die jeweils gut 50 Seiten umfassenden Gutachten des Experten über die Fahnder liegen Capital vor.

Nedopils Fazit: Die Paranoiadiagnose ist nicht nachvollziehbar. Bei Schmenger etwa seien „keine Anhaltspunkte festzustellen, die auf eine Persönlichkeitsstörung hinweisen“. Eine solche Störung, wie sie laut Gutachter der Finanzverwaltung vorliegt, „bestand weder damals noch jetzt“, so der Obergutachter. Sämtliche Vorwürfe Schmengers – Mobbing, politischer Druck, grundlose Versetzungen, der Stopp von Ermittlungen gegen Großbanken – seien zu Unrecht als Realitätsverlust bewertet worden. Die vernichtende Diagnose Paranoia habe der Arzt des Landes Hessen nicht ansatzweise schlüssig belegt.

Auf Seite 51 des Gutachtens kommt Nedopil zu einem Ergebnis, das die Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier in größte Erklärungsnöte stürzen und zu hohen Schadensersatzansprüchen der Fahnder führen kann: „Daher bestand aus psychiatrischer Sicht keine medizinische Voraussetzung für ­eine anhaltende Dienst- oder Teildienstunfähigkeit.“ Genau mit dieser Behauptung waren die vier Steuerfahnder von der hessischen Finanzverwaltung zwangspensioniert worden – der letzte 2009, im Alter von gerade einmal 39 Jahren. Sein Name: Marco Wehner.

 

Es ist ein besondere Fall, weil die Beamten, deren Existenz zu Unrecht vernichtet wurde, Jahre später doch noch Gerechtigkeit erfahren sollten. Das große mediale Interesse und die Offensichtlichkeit der in den Gefälligkeitsgutachten ausgestellten Falschdiagnose Paranoia hat dazu geführt, dass die Gerichte zu Gunsten der zwangspensionierten Steuerfahnder entschieden haben. Die meisten Opfer des System haben dieses Glück jedoch nicht, Glück im Unglück, denn Jahre einer zerstörten Existenz lassen sich weder durch Geld noch durch eine Rehabilitierung wieder gut machen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/psychiatrisches-gutachten-zu-unrecht-pensionierte-steuerfahnder-bekommen-schadenersatz-1.2782071

  1. Dezember 2015, 18:49 Uhr

 2006 wurde der Gutachter hinzugezogen. Auf Basis von dessen Expertise wurden die Beamten schließlich ausgemustert. Der Rechtsstreit begann…

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Berufungsverfahren Schadenersatzforderungen für alle vier ehemaligen Beamten bestätigt…

Der Gutachter muss etwa 230 000 Euro an die vier Kläger zahlen. Die Richter ließen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zu, möglicherweise erheben die Kläger und der Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder fiel in die Regierungszeit von Roland Koch (CDU). Der damalige Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat die Vorwürfe, Steuerhinterzieher schützen zu wollen, stets zurückgewiesen. Später gab es Vorwürfe, Weimars Ministerium hätte die Zwangspensionierung eigenständig prüfen müssen. Die Anwälte sehen das Urteil als Erfolg, weil die Gerichte „die sittenwidrige vorsätzliche Falschbegutachtung festgestellt hätten“. Es ist eine späte Genugtuung für die Betroffenen. Einer arbeitet mittlerweile als Steuerberater.

 

Und ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode.

Es ist Wahnsinn, sich mit dem System anzulegen. Die Behörden sind stärker.

Sie  werden dir zeigen, wo du stehst. Sie werden deine Existenz vernichten, so wie sie es mit fast jedem anderen auch getan haben, der sich nicht an die Spielregeln gehalten hat, vorsätzlich oder schuldlos.

Disziplinarstellen, Gutachter und Verwaltungsgerichte arbeiten hierbei gerne Hand in Hand.

Sind Beamte wegen Disziplinarvergehen angeklagt, und zeigen sie sich einsichtig, so werden Umstände, die die Schuldfähigkeit bezüglich ihrer Dienstvergehen einzuschränken vermögen, möglichst nicht gelten gelassen.

Natürlich ist es auch eine beliebte Verteidigungsstrategie, wegen angeblicher schwerwiegender psychischer Erkrankungen auf eine Schuldunfähigkeit zu plädieren, da in diesem Fall eine Entfernung aus dem Dienst nicht mehr zulässig ist. Wenn wegen folgenschwerer Disziplinarvergehen ermittelt wird raten sowohl Personalräte als auch Kollegen und Dienstvorgesetze gerne zu dieser Vorgehensweise.  Man möge sich krankschreiben lassen wegen der psychischen Belastung des Disziplinarverfahrens und anschließend mit einer Haltung der Einsicht und Reue die schlimmsten Folgen seines Fehlverhalten mit einer angeblich oder tatsächlich vorliegenden psychischen Erkrankung abzuwenden versuchen.

Diese Verteidigungsstrategie kann den Behörden durchaus entgegenkommen, weil mit dem Schuldeingeständnis die Maximalstrafe in bestimmten Fällen sogar leichter zu rechtfertigen ist, denn keine psychische Erkrankung, die die Dienstfähigkeit als wiederherstellbar erscheinen ließe, wird als ausreichend schwerwiegend gewertet, um eine Schuldunfähigkeit annehmen zu können.

System gnadenlos vernichtet reuige Sünder, die in die „Psychofalle“ getappt sind, auf dem langsamen Weg. Das kann zwar über einige Jahre hinweg bei einer Suspendierung ein auf die Hälfte gekürztes Gehalt sichern, aber es entstehen dem Beschuldigten auch erhebliche Anwalts- und Verfahrenskosten. Außerdem ist die anhaltende Ungewissheit eines sich dahin schleppenden Verfahrens dazu geeignet, den Betroffenen tatsächlich psychisch erkranken zu lassen oder aber seine  vorhandene Erkrankung zu verschlimmern.

Man sollte daher überlegen, ob ein Ende mit Schrecken nicht besser ist als ein Schrecken ohne Ende .

 

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/schuldunfaehigkeit-eines-beamten-im-disziplinarrecht-322526

Erheblich verminderte Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB setzt voraus, dass die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer Störung im Sinne von § 20 StGB bei Tatbegehung erheblich eingeschränkt war. Für die hier relevante Frage der Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte. Die Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund einer krankhaften seelischen Störung „erheblich“ war, ist eine Rechtsfrage, die die Disziplinargerichte ohne Bindung an die Einschätzung Sachverständiger in eigener Verantwortung zu beantworten haben. Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände, insbesondere der Vorgehensweise. Für die Annahme einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit sind schwerwiegende Gesichtspunkte heranzuziehen wie etwa Psychopathien, Neurosen, Triebstörungen, leichtere Formen des Schwachsinns, altersbedingte Persönlichkeitsveränderungen, Affektzustände sowie Folgeerscheinungen einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt wiegt. Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab und wird die Schwelle der Erheblichkeit damit bei der Verletzung von ohne Weiteres einsehbaren innerdienstlichen Kernbereichspflichten nur in Ausnahmefällen erreicht sein.

Was als Ausweg aus einer aussichtslosen Position angepriesen wird, hat, wenn es denn vom beschuldigten Beamten vorgebracht wird, in der Regel keine Aussicht auf  Erfolg.

http://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/schuldfaehigkeit.htm

Ein Dienstvergehen kann nur geahndet werden, wenn es schuldhaft begangen wurde. Das setzt eine bestimmte Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) aber natürlich auch die Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung des Dienstvergehens voraus.
Das Disziplinarrecht knüpft hier an das Strafrecht an (§§ 20, 21 StGB), zeigt aber in vielen Bereichen größere Strenge. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall eine Schuldunfähigkeit oder eine Verminderung der Schuldfähigkeit den Beamten vor einer (schwereren) Ahndung bewahrt.

Stellen Sie sich Fragen der Schuldfähigkeit nicht zu einfach vor.
Dass eine (völlige) Schuldunfähigkeit angenommen wird, ist ein im Disziplinarrecht sehr seltener Fall.

 

Psychische Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Dienstvergehens vorlagen und dann verstärkt werden durch das laufende Disziplinarverfahren, können das Disziplinarverfahren lediglich enorm in die Länge ziehen, eine Entfernung aus dem Dienst verhindern sie nicht. Eine Weiterbeschäftigung wird stets dann als unzumutbar angesehen, wenn das Vertrauen des Staates in den Beamten beschädigt ist.

Eine aus dem Dienst entfernte Beamtin beim Finanzamt befand sich zum Tatzeitpunkt in einer schweren Lebenskrise, was natürlich ihr Vorgehen keineswegs rechtfertigt.  Der Fall zeigt allerdings, wie wenig persönliche Schicksale und Ausnahmesituationen bei der Beurteilung von Dienstvergehen interessieren.  Eine menschliche Komponente  ist in Disziplinarverfahren nicht vorgesehen, nicht funktionierende Beamte werden entfernt, nicht bemitleidet und unterstützt.

 

https://openjur.de/u/353074.html

Die Angeklagte war Sachbearbeiterin für die Veranlagung von Einkommensteuer für Steuerpflichtige mit den Anfangsbuchstaben ‑… beim Finanzamt …. Beim Finanzamt … wurde u.a. die Mutter der Angeklagten, …, veranlagt, die im selben Haus wie die Angeklagte selbst wohnt …

Unter bewusster Ausnutzung ihrer Funktion als Veranlagungsbeamtin gab die Angeklagte aufgrund jeweils neuen Tatentschlusses jeweils höhere als die in den Lohnsteuerkarten vom Arbeitgeber tatsächlich bescheinigten Steuerabzugsbeträge bei der Erfassung und Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 1998 und 1999 ihrer Mutter an…

Die Beamtin gab bei der Vernehmung zur Sache unter anderem an: Sie habe seit 1999 massive Eheprobleme gehabt, da ihr Mann fremd gegangen sei. Es sei ein ständiges Auf und Ab gewesen, bis im Dezember 1999 nochmals ein Versuch gestartet worden sei, die Ehe zu retten. Sie habe damals privat wie auch im Amt keine Ansprechpartner gehabt. Sie habe sich über die Folgen der Taten keine Gedanken gemacht. Auch im Nachhinein könne sie sich die Tat nicht erklären. Es sei wie ein Grauschleier gewesen. Ihre Mutter habe sich nach dem Tod ihres Vaters Sorgen um die finanziellen Verhältnisse gemacht und diese ihr gegenüber geäußert. Aus Mitleid habe sie dann beim Erstellen der Erklärung die Steuerabzugsbeträge entsprechend geändert. Sie habe sich im Herbst 2004 Hilfe beim Hausarzt und im Dezember 2004 bei einer Psychologin geholt. Sie befinde sich seit Dezember 2004 wegen depressiver Verstimmungen in Behandlung und sei es immer noch. Zeitweilig habe sie auch Medikamente genommen. Die Beamtin übergab insoweit eine nervenärztliche Bescheinigung der Ärztin für Neurologie und Psychiatrie Dr. … – ohne Datum -, in der der Beamtin eine leichte bis mittelgradige depressive Episode bescheinigt wird ….

In einem zur Dienstfähigkeit der Beamtin eingeholten amtsärztlichen Zeugnis des Landratsamtes …, Dr. …, vom 21.07.2008 wird unter anderem ausgeführt:

Die Beamtin hat den Dienst bis heute nicht wieder aufnehmen können, weil die reaktive Depression sich nicht hat bessern können, da ein Abschluss des für die Beamtin belastenden Disziplinarverfahrens nicht eingetreten ist …

Die Beamtin habe ein schweres Dienstvergehen begangen, indem sie anderen vorsätzlich und fortgesetzt mit erheblicher krimineller Energie ungerechtfertigte Steuervorteile verschafft habe, obwohl sie öffentliche Aufgaben wahrzunehmen gehabt habe. Sie sei für den öffentlichen Dienst untragbar und ihr Verbleiben im Dienst dem Dienstherrn nicht mehr zumutbar….

 

http://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/dienstvergehen/schuldfaehigkeit001.htm

Aus der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg:

Das Vorbringen der Beamtin, sie habe zum Zeitpunkt der Begehung des Dienstvergehens wegen ihrer Ehekrise Verlassensängste gehabt, wegen derer sie geglaubt habe, ihr nahe stehende verbleibende Personen an sich binden zu müssen, und dies sei dadurch geschehen, dass sie aus einem nicht nachvollziehbaren Entschluss die Festsetzung der Steuer gegen ihre Eltern manipuliert habe, weil sie völlig grundlos befürchtet habe, ihre Eltern gerieten in finanzielle Schwierigkeiten, kann aus denselben Gründen nicht eine mildere Bewertung des Dienstvergehens nach sich ziehen. Insbesondere vermag der Senat nicht das Vorliegen des Milderungsgrundes einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB zu erkennen, bei dem nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls unter den Bemessungsvorgaben des Bundesdisziplinargesetzes die Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25.03.10 – 2 C 83.08 -)…

Insoweit bestand auch hier für die Disziplinarkammer kein Anlass, dem ebenfalls verspätet gestellten Beweisantrag zur Frage der erheblich verminderten Schuldfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstvergehen nachzugehen.

Damit vermag der Senat – ebenso wie die Disziplinarkammer – unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände, auch der langjährigen dienstlichen Unbescholtenheit der Beamtin, ihrer ordentlichen dienstlichen Beurteilungen, ihrer Einsicht in das Unrecht ihres Tuns sowie ihrer schwierigen persönlichen und familiären Situation zum Zeitpunkt der Tatbegehung, nicht zu erkennen, dass die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung für den eingetretenen Vertrauensverlust durch vorrangig zu berücksichtigende und durchgreifende Entlastungsgründe entfallen ist und die Beamtin gegenüber ihrem Dienstherrn noch ein Restvertrauen für sich in Anspruch nehmen könnte. Die weiter von der Beamtin noch zu ihren Gunsten hervorgehobene und absehbare Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit nach einem für sie positiven Ausgang des Disziplinarverfahrens ist für die Frage, ob der Dienstherr ihr noch ein Restvertrauen entgegenbringen kann, ohne ausschlaggebende Bedeutung. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der Beamtin und ihrem Dienstherrn zerstört, erweist sich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Reaktion. Die hierin liegende Härte ist für die Beamtin – auch unter familiären Gesichtspunkten, insbesondere dem Umstand, dass die Dienstfähigkeit ihres als … tätigen Ehemannes in Frage stehen könnte – nicht unverhältnismäßig, da sie auf zurechenbarem Verhalten beruht…

 

Ein psychisch kranker Lehrer wird ebenfalls geschasst. Niemand erhält eine zweite Chance.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-vwg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=MWRE120004292

Mit Urteil vom 28. März 2006 hat das Verwaltungsgericht ihn wegen einer Vielzahl von Dienstverletzungen im Zeitraum von 19…  bis 20…  eines Dienstvergehens für schuldig befunden, ihn aus dem Dienst entfernt und ihm einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v. H. des im Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils erdienten Ruhegehalts für die Dauer von 6 Monaten bewilligt. Die hiergegen gerichtete Berufung hat der 20. Senat dieses Gerichts mit Urteil vom 6. März 2008 (- 20 LD 10/06 -) zurückgewiesen. Zur Frage der Schuldfähigkeit des Antragstellers hat er ausgeführt:

 … Nach ihrer Auffassung könnte bei dem Beamten allenfalls eine leichte bis mittelschwere depressive Symptomatik vorgelegen haben, während Anhaltspunkte für eine (zumindest erheblich verminderte) Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren depressiven Episode im streitgegenständlichen Zeitraum nicht vorliegen…

Die Schuldfähigkeit des Beamten bei der Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten ist im Übrigen auch deshalb zu bejahen, weil es sich um Verstöße gegen Kernpflichten eines Lehrers handelt, die leicht einsehbar sind. In einem solchen Fall kann und muss im Hinblick auf die als selbstverständlich zu fordernde und vorauszusetzende korrekte Verhaltensweise von einem Beamten erwartet werden, dass er selbst bei einer erheblich verminderten Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen verbotenes bzw. nicht richtlinienkonformes Verhalten im Dienst aufbietet …

„Die Voraussetzungen für den von dem Beamten geltend gemachten Milderungsgrund einer psychischen Beeinträchtigung als Folge einer negativen Lebensphase, die ein Absehen von der Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen könnte, liegen nicht vor. Der Milderungsgrund setzt voraus, dass die Dienstpflichtverletzungen als Entgleisungen während einer negativen Lebensphase anzusehen sind, die der Beamte infolge einer psychischen Erkrankung begangen hat, und zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende dienstliche Verfehlungen unterlassen wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.11.1987 – BVerwG 1 D 24.87 – zitiert nach juris Langtext, Rn. 17). Letzteres lässt sich jedoch nicht feststellen. Der Senat kann insoweit zu Gunsten des Beamten unterstellen, dass er im Zeitraum der hier abgeurteilten Dienstpflichtverletzungen an einer leichten bis mittelschweren depressiven Symptomatik gelitten hat und sie mitursächlich für die Begehung der Dienstpflichtverletzungen gewesen ist. Die bei dem Beamten festgestellte Symptomatik mag zwar die Erfüllung der – leicht einsehbaren – Kernpflichten eines Studienrats erschwert haben. Dennoch ist dieses nicht mildernd zu berücksichtigen, weil der Beamte bereits seit 1993 in psychiatrischer Behandlung ist und auch nach einem mehrmonatigen stationären Aufenthalt sowie den bereits früher verhängten Disziplinarmaßnahmen nicht in der Lage gewesen ist, sein Verhalten zu ändern und seine Dienstpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Auch wenn man unterstelle, dass der Antragsteller unter einer gemischt dissozialen-schizotypen Persönlichkeitsstörung mit Messi-Syndrom leide, reiche dies für die Annahme der Schuldunfähigkeit nicht aus. Dafür müsse ein bestimmter Ausprägungsgrad erreicht sein…

Der Wiederaufnahmeantrag hat keinen Erfolg.

 

Also selbst wenn die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eines Beamten definitiv erheblich vermindert ist, entschuldigt dies keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten.

Es gibt keine Inklusion von psychisch kranken Beamten. Diese werden auf Hartz IV entsorgt, entsprechend der christlichen Wertvorstellungen, auf die Frau Merkel in ihrer Flüchtlingspolitik so stolz ist.

 

Beamtenrecht und Widerstandspflicht

Merkel hat das Schengen-Abkommen und das Dublin-Abkommen willkürlich außer Kraft gesetzt. Seitdem strömen hunderttausende Flüchtlinge illegal, unkontrolliert und unter Gefährdung der Sicherheit Deutschlands ins Land. Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen.

Es handelt sich hier um einen klaren Rechtsbruch. Frau Merkel hat mit ihrem Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, und dies gilt für Deutsche genauso wie für hier bereits lebende Migranten.

Der COMPACT-Chef Jürgen Elsässer hat deswegen im Oktober 2015 Soldaten und Polizisten dazu aufgerufen, gesetzwidrige Befehle nicht zu befolgen. Er hat damit an die besondere Verantwortung der Beamten für den Erhalt der demokratischen Grundordnung appelliert.

https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/11/01/elsaessers-rede-an-soldaten-und-polizisten-ignoriert-gesetzwidrige-befehle-von-oben/

Wäre solch ein Verhalten der Beamten denkbar?

Es handelt es sich hier um einen Aufruf an die Beamten zur Nichteinhaltung des Dienstweges und zum Verstoß gegen die Treuepflicht. Im Beamtenrecht ist nur eine sogenannte Remonstrationspflicht verankert, die es den Beamten vorschreibt, Bedenken gegen dienstliche Anordnungen auf dem Dienstweg zu äußern. Wird die Anordnung von den Vorgesetzten bestätigt, muss sie befolgt werden, außer wenn eine Strafbarkeit erkennbar ist. Dabei ist die Verschwiegenheitspflicht jedoch in jedem Falle einzuhalten. Die Remonstration darf also weder öffentlich noch dienstintern diskutiert werden. Im Falle einer Strafbarkeit müsste der Beamte allerdings zeitgleich Anzeige erstatten. Das Nichtbefolgen einer Weisung erfolgt ansonsten mit dem vollen persönlichen Risiko für die Folgen und gegeben falls Folgekosten zur Rechenschaft gezogen zu werden, auch disziplinarrechtlich.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/09/08/beweismittelfaelschung-zum-staatswohl-wie-man-beamte-zum-schweigen-bringt-teil-1/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/09/09/beweismittelfaelschung-zum-staatswohl-wie-man-beamte-zum-schweigen-bringt-teil-2/

 

Es ist nach 1945 trotz der Erfahrungen im Dritten Reich leider unterlassen worden, eine Widerstandspflicht für Beamte einzuführen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Passiver_Widerstand

Der passive Widerstand ist eine Protestform einzelner Menschen oder größeren Menschengruppen. Kennzeichnend ist, dass sie Aufforderungen, Anweisungen oder Befehlen nicht folgen, oder dies in einer Form geschieht, die nicht dem eigentlichen Zweck entspricht. Im Unterschied dazu wird beim aktiven Widerstand eine Tat begangen oder eine negative Aussage getätigt. Beide Formen des Widerstandes können ihren Ausdruck im zivilen Ungehorsam finden.

 

Jürgen Elsässer fordert die Beamten zum passiven Widerstand auf. Sie sollen rechtswidrige Befehle nicht ausführen. Einen Zaun bauen und Abschiebungen durchführen setzt Taten voraus, es muss aktiv Widerstand geleistet werden. Das lässt sich nicht so einfach bewerkstelligen. Die Einsatzbefehle werden im Rahmen einer strengen Hierarchie erteilt. Oberste Dienstherren sind bei Landesbeamten die Landesinnenminister und bei Bundesbeamten der Bundesinnenminister. In den Sicherheitsbehörden stehen an oberster Stelle politische Beamte, die bei Nicht-Funktionieren im Sinne der Regierung umgehend in den einstweiligen Ruhestand versetzt und durch willige Beamte ersetzt werden können.

Um hunderttausende illegale Asylbewerber zunächst einmal in die europäischen Länder zurückzubringen, die sie zuerst betreten haben, müsste ein riesengroßer Apparat in Bewegung gesetzt werden. Das selbe gilt für ein effektives Schließen der Grenzen.

Der Aufruf, passiv Widerstand zu leisten, kann daher nur als symbolisch verstanden werden.

 

Könnten die Beamten unser Land vor einem drohenden Bürgerkrieg retten?

Einzelne Beamte, die hier und dort Befehle verweigern, opfern ihre Existenz völlig sinnlos.

Das Beamtenrecht ist so gestaltet, dass über Disziplinarmaßnahmen wie Gehaltskürzungen, über Zersetzungsmaßnahmen wie eine „besonders enge Dienstaufsicht“ sowie als Ultima Ratio durch die Entfernung aus dem Dienst ein einzeln agierender mutiger Beamter psychisch und wirtschaftlich vernichtet wird. Der Effekt ist gleich null, die Vorbildfunktion eher eine Abschreckfunktion.

Ein Großteil der Beamten zeichnet sich zudem eher nicht durch Charaktermerkmale wie Risikofreude, Renitenz und revolutionäres Gedankengut aus. Sie haben die Political Correctness verinnerlicht. Ihre größte Sorge ist es, gegen Dienstvorschriften zu verstoßen. Der  Kadavergehorsam erscheint ihnen als die natürlichste Verhaltensweise dieser Welt.

Je höher der Beförderungsgrad, d. h. je hochrangiger der Beamte, desto systemstabilisierender wirkt er in der Regel. Kritische Beamte werden nur selten und wenn dann eher versehentlich befördert, wenn sie ihre wahre Geisteshaltung lange genug vor ihren Vorgesetzten haben verbergen können.

Auch wenn ein hochrangiger Sicherheitsbeamter markige Worte gefunden hat wie von Herrn Elsässer aus der „Welt am Sonntag“ zitiert („Wir brauchen als Erstes die Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände. Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen (…) Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig.”), so bedeutet dass nicht, dass dieser Beamter gewillt und dazu in der Lage wäre, Befehle zu geben, um falls erforderlich auch gewaltsam illegale Einwanderer am Übertreten der Grenzen zu hindern.

Für diese Äußerung mag der Beamte bereits angefeindet worden sein, vielleicht droht ein Beförderungsstopp oder die Weiterbeförderung auf ein „sicheres“ Abstellgleis. Die Folgen von regierungsschädlichen Meinungsäußerungen fallen allerdings umso undramatischer aus, je ranghöher ein Beamter ist.

Ein effektiver Widerstand ist immer eine Frage der kritischen Masse und zurzeit erscheint es als extrem unwahrscheinlich, dass diese jemals erreicht werden könnte.

Politische Reaktionen auf Kritik aus Beamtenkreisen

Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kritisieren in einem internen Schreiben, das an die Presse weiter gegebenen wird, u. a. die fehlende Identitätsprüfung bei vielen Flüchtlingen und die daraus folgende Gefährdung der Sicherheitslage und rechtswidrige Anerkennung.

Was ist die Reaktion des Behördenchefs Weise, eines politischen Beamten?

Er weist die Vorwürfe zurück und behauptet das Gegenteil. So einfach ist das, und nichts geschieht…

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-mitarbeiter-kritisieren-asylpraxis/12581934.html

12.11.2015 19:53 Uhr

Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die seit fast eineinhalb Jahren im Akkord arbeiten und trotzdem mit der Bearbeitung der Asylanträge nicht hinterherkommen, wenden sich mit einem offenen Brief an Behördenchef Frank-Jürgen Weise.

Ihre Hauptkritikpunkte: Der Verzicht auf eine Identitätsprüfung bei vielen Flüchtlingen sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar und öffne Terroristen Tür und Tor. Dazu kommen eine viel zu schnelle Ausbildung der neuen Entscheider – Praktikanten entschieden inzwischen nach nur wenigen Tagen über menschliche Schicksale. Viel schwerer können Vorwürfe in einer Behörde kaum wiegen. Die Personalvertretung findet deutliche Worte in dem Brief, der im Intranet der Behörde veröffentlicht wurde und am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur vorlag: Die beschleunigten schriftlichen Asylverfahren bei Syrern, Eritreern, manchen Irakern und Antragstellern vom Balkan wiesen „systemische Mängel“ auf.

30 Prozent geben sich angeblich fälschlicher Weise als Syrer aus

Die Identität der Menschen werde inzwischen faktisch nicht mehr geprüft. Das führe dazu, dass „ein hoher Anteil von Asylsuchenden inzwischen eine falsche Identität angebe, um in Deutschland bleiben zu können und auch die Familie nachholen zu können. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geben sich 30 Prozent der Asylsuchenden als Syrer aus, sind in Wahrheit aber keine.

„Der Wegfall der Identitätsprüfung erleichtert zudem auch das Einsickern von Kämpfern der Terrormiliz IS nach Mitteleuropa und stellt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar“, warnen die Vertreter des Gesamtpersonalrats sowie des örtlichen Personalrats. Um in Deutschland als syrischer Flüchtling geführt zu werden, reiche es aus, in einem schriftlichen Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kreuzchen zu machen. Dies müsse nur noch ein Dolmetscher bestätigen.

Doch diese seien in der Regel nicht auf die deutsche Rechtsordnung vereidigt und meist kämen sie nicht einmal aus Syrien – daher könnten sie auch keine syrischen Dialekte unterscheiden, wie das Bundesamt dies vorgebe…

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Einarbeitung neuer Entscheider im „Hau-Ruck-Verfahren“: Kollegen der Bundesagentur für Arbeit, Praktikanten und abgeordnete Mitarbeiter anderer Behörden würden „nach nur einer drei- bis achttägigen Einarbeitung als „Entscheider“ eingesetzt und angehalten, massenhaft Bescheide zu erstellen“…

Das Bundesamt wies die Vorwürfe in dem Brief zurück. Die Identität der Antragsteller werde sehr wohl geprüft: Von allen Antragstellern würden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen und die Daten unter anderem mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Alle Honorardolmetscher würden zudem einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und ihre Qualifikation geprüft.

 

Das Bundesamt für Flüchtlinge verweigert Extra-Schichten. Es regt sich Widerstand, weil die Arbeitsbelastung unerträglich wird und die Aufgaben personaltechnisch nicht mehr zu bewältigen sind.  Der Personalrat weigert sich mitzuziehen und der Behördenchef Weise muss dies auf einer Konferenz der Innenminister klar stellen.

Wie reagiert NRW-Innenminister Jäger?

Er macht den obersten politischen Beamten indirekt für das unzureichende Tempo bei der Bearbeitung der Asylanträge verantwortlich.

http://www.derwesten.de/politik/bundesamt-fuer-fluechtlinge-verweigert-extra-schichten-aimp-id11352975.html

05.12.2015

Eklat um den Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise. Weise blieb auf der Konferenz der Innenminister nach Ansicht von Teilnehmern Auskünfte schuldig, wie seine Behörde die Asylanträge künftig zügiger bearbeiten will. Zudem gab er an, dass sein Amt ­weder Wochen­end- noch Schichtdienste leisten wolle, weil sich der Personalrat dagegen sperre. Die Länder befürchten, dass der Stau beim BAMF bis Jahres­ende auf eine Million Anträge steigen wird. Nach Weises Angaben hat das BAMF seine Leistung von 1000 auf 1600 Anträge gesteigert, die pro Tag bearbeitet werden. Nach den Berechnungen der Länder kommen allerdings jeden Tag doppelt so viele Flüchtlinge an.

NRW-Innenminister Jäger (SPD) sagte, „die Flüchtlinge kommen auch am Wochenende oder zu Weihnachten“. Der Vortrag Weises sei „enttäuschend, in manchen Teilen sogar erschreckend“.

 

Und wie reagiert NRW-Innenminister Jäger, wenn Polizeibeamte die unzureichende Ausstattung für den Kampf gegen die Terroristen bemängeln, weil sie um ihr eigenes Leben fürchten müssen?

Herr Jäger greift die Kritiker mit dem Vorwurf an, eine öffentliche Debatte sei eine „Fortbildungsveranstaltung für Attentäter“.

Die Sicherheit der Polizeibeamten ist also definitiv  wegen der schlechten Ausstattung zusätzlich gefährdet, doch den Innenminister beschäftigt lediglich die Sorge, dass potentielle Attentäter dies nun realisiert haben könnten.

 

http://www.derwesten.de/politik/nicht-genug-schutzwesten-streit-um-ausruestung-der-polizei-id11303712.html

22.11.2015

Ist die NRW-Polizei für Terror-Attacken ausreichend gewappnet? Nach den Anschlägen von Paris sieht sich Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) erneut einer Debatte über die Ausstattung seiner Beamten für besondere Einsatzlagen konfrontiert. Im Innenausschuss des Landtags behauptete CDU-Innenexperte Werner Lohn am Donnerstag, schusssichere Westen der höchsten Kategorie seien in NRW ein solch knappes Gut, dass Elitekommandos vor gefährlichen Einsätzen „auslosen“ müssten, wer in den Genuss des besten Schutzes komme.

Zu Jahresbeginn hatten bereits die 18 Kommandoführer der Spezialeinsatzkommandos (SEK) in einem Brandbrief ihre unzureichende Ausstattung in Bezug auf Terrorlagen beklagt und sich als „bedingt einsatzfähig“ bezeichnet…

Nach den Pariser Anschlägen stieß der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Arnold Plickert, in das gleiche Horn: Die NRW-Hundertschaften seien erst gar nicht mit Schutzwesten der „Kategorie 4“ ausgestattet, die allein den Beschuss durch großkalibrige Waffen aushalten können. Jäger verwahrte sich deutlich gegen eine öffentliche Debatte über den Ausrüstungsstand der NRW-Polizei. „Wir machen hier keine Fortbildungsveranstaltung für Attentäter“, sagte er im Landtag.
Es sei unverantwortlich, in der gegenwärtigen Stimmungslage über angebliche Defizite zu räsonieren. Der Ausstattungsstand sei „gut bis sehr gut“ und in der Breite besser als in den übrigen Bundesländern, so Jäger.
Die Anschaffung zusätzlicher Ausrüstung scheitere „weder am Geld noch an Ausschreibungsmodalitäten“.



Die wichtigste Pflicht für Beamte ist die Treuepflicht,  Treue bis in den Tod?

http://www.beamten-informationen.de/information/beamten__und_statusrecht/pflichten_der_beamten/treuepflicht_im_beamtenverhaeltnis

Treuepflicht 

Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht“. …

– zu „steter Dienstleistung“ bereit sein müssen,
– sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
– bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert.

Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,

 

Kritik, die das Ansehen unseres Staates beschädigen könnte, ist zu unterlassen.

Weisungen sind zu befolgen.

Was macht eine Regierung, um dem zunehmenden Frust der Bevölkerung entgegenzuwirken, wenn offensichtlich wird, dass die Interessen der Wähler außer Acht gelassen werden und eine  Einflussnahme auf die politischen Entscheidungen de facto nicht vorhanden ist?

Man führt  die Möglichkeit ein, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Online-Petitionen einzureichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsausschuss_des_Deutschen_Bundestages

Seit 2005 ist es möglich, Petitionen online einzureichen, sogenannte E-Petitionen. Bei der öffentlichen Petition wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt (es kann aber von dem Petenten auch ein abweichender Zeitraum gewählt werden) und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens unterschrieben werden. Nach den Verfahrensgrundsätzen sind alle Petitionen gleichwertig zu behandeln…

Unter anderem wird bemängelt, dass Petitionen vom Deutschen Bundestag nicht ernsthaft behandelt würden, selbst wenn sie 50.000 Mitzeichner erreicht haben und somit im Petitionsausschuss angehört werden. Des Weiteren habe der Petitionsausschuss nur selten öffentliche Aufmerksamkeit bewirkt, wodurch unliebsame Themen vom Bundestag verdrängt würden.

Die Petitionen dienen dazu, den Frust der Massen zu kanalisieren. Und es hört sich ja gut an, was auf der Seite des Bundestages hierzu geschrieben steht.

 

https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/dokumente/petitionsrecht_einfuehrung/260544

Das Grundgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern neben Wahlrecht und Abstimmungen über Länderneugliederungen wenig direkt-demokratische Entscheidungschancen. In dieser Situation kommt das Petitionsrecht dem gestiegenen Bedürfnis nach Mitsprache in öffentlichen Dingen entgegen und regt zur Mitverantwortung, Gestaltung und Fortentwicklung des politischen Lebens und Rechtssystems an.

Bürgerinnen und Bürger können mit ihren Petitionen auf die Politik einwirken und tun dies seit Jahren in beachtlichem Umfang. Nahezu 20.000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag; die Zahl der Petenten und Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze.

 

Die Unterzeichner erhalten die den Eindruck, etwas getan zu haben.

 

revolution

Sollten Beamte öffentliche Kritik unterlassen und Weisungen gegen geltendes Recht widerstandslos befolgen?

Ein „Kadavergehorsam“ darf in einer demokratischen Ordnung von niemandem eingefordert werden. Es wird Zeit, dass das Beamtenrecht reformiert wird und dass die Widerstandspflicht dort ihren Platz findet, zum Schutz der deutschen Bevölkerung vor der Aushöhlung von Rechtsstaat und Demokratie und zum Schutz der Beamten vor einem totalitären Beamtenrecht, das jeden Beamten zum Märtyrer macht, der Widerstand zu  leisten wagt.

 

Ich fühle mich nur Gott und meinem Gewissen verpflichtet. Mögen andere Beamte diesem Beispiel folgen…

 

 Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat – ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.

Vaclav Havel

 

Deutschland auf dem Weg zum totalitären Staat?

https://de.wikipedia.org/wiki/Totalitarismus
Totalitarismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine diktatorische Form von Herrschaft, die, im Unterschied zu einer autoritären Diktatur, in alle sozialen Verhältnisse hinein zu wirken strebt, oft verbunden mit dem Anspruch, einen „neuen Menschen“ gemäß einer bestimmten Ideologie zu formen. Während eine autoritäre Diktatur den Status quo aufrechtzuerhalten sucht, fordert eine totalitäre Diktatur von den Beherrschten eine äußerst aktive Beteiligung am Staatsleben sowie dessen Weiterentwicklung in eine Richtung, die durch die jeweilige Ideologie angewiesen wird.
Typisch sind somit die dauerhafte Mobilisierung in Massenorganisationen und die Ausgrenzung bis hin zur Tötung derer, die sich den totalen Herrschaftsansprüchen tatsächlich oder möglicherweise widersetzen.

Das deutsche Beamtentum – ein totalitäres System?
Inwiefern herrschen im Beamtensystem totalitäre Strukturen vor?
Es gibt bestimmte Merkmale, die in der Totalitarismus-Theorie bezüglich eines totalitären Staates formuliert wurden. Auf die Beamtenstrukturen lassen sich diese Merkmale nur teilweise übertragen, da das Beamtentum nicht den Staat als ganzes repräsentiert.
Ein funktionierendes Beamtentum sollte die Regierung auf die Einhaltung der Gesetze hin kontrollieren, also auch die schleichende Umwandlung einer Demokratie in eine totalitäre Diktatur verhindern.
Dies ist jedoch nicht möglich, wenn in den Behörden selbst totalitäre Strukturen existieren und ein Beamtenrecht angewandt wird, dass dazu geeignet ist, Menschen finanziell zu ruinieren und mundtot zu machen, wenn sie offene Kritik an Missständen üben oder auf der Einhaltung von geltendem Recht bestehen.

Welche Merkmale totalitärer Systeme treten in Deutschland bereits in Erscheinung ?
– Eine alles durchdringende totale Ideologie, die nicht auf ein kritisches Bewusstsein, sondern auf Überzeugung setzt, mit einem zentralen integrativen Feindbild und der Schaffung eines neuen Menschen.

Der neue Mensch kritisiert nicht die unkontrollierte Masseneinwanderung oder die ständig zunehmenden Einschränkungen von Grundrechten in Deutschland. Er beherrscht die „Willkommenskultur“ unter Selbstaufgabe. Als neues Feindbild dienen national-patriotisch denkende Menschen, die als Freiheit auch die eigene Freiheit und nicht nur und ausschließlich die Freiheit der anderen definieren.

– Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft. Dieser Kollektivismus bedingt die Unterdrückung des Individuums und den Verlust der persönlichen Freiheit.

Uns wird gesagt, dass wir eine Verschlechterung unseres Lebensstandards und der Sicherheitslage in Deutschland akzeptieren müssen, da wir in der Verantwortung für das Leid in dieser Welt stünden und daher die humanitäre Verantwortung für alle zu uns kommenden Flüchtlinge tragen müssten. In dieser großen Weltgemeinschaft habe das Individuum kein Recht auf den Erhalt der bestehenden Ordnung und der sozialen Errungenschaften.

– Keine Gewaltenteilung. Legislative, Exekutive und Judikative sind nicht unabhängig und getrennt voneinander, sondern „liegen in der Hand“ des Diktators oder der herrschenden Partei.

Die Gewaltentrennung existiert nur auf dem Papier, wenn Staatsanwälte weisungsgebunden sind und aufgrund der Entscheidungsstrukturen in einer strengen Hierarchie politische Beamte in den Sicherheitsbehörden Ermittlungen ungestraft verhindern oder manipulieren können.
Diese politischen Beamten können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden, wenn sie nicht im Sinne der Regierung handeln. Wo kein Kläger da kein Richter!

-Überwachung: Der Machthaber (also der Diktator oder die Partei) versucht, die Bevölkerung seines Staates zu „erfassen“, so dass dem Einzelnen kein Privatleben und kein Freiraum mehr bleibt. Aber nicht nur das äußere Handeln, sondern auch das Denken und Fühlen der Menschen soll beeinflusst werden. Mittel dazu sind Propaganda und Erziehung im Sinne des Staates, die ständige Indoktrination und die Manipulation „von der Wiege bis zur Bahre“.

Propaganda und ständige Indoktrination erleben wir zurzeit bei der Nutzung des NSU-Phantoms zur Aufrechterhaltung der Schuldgefühle der deutschen Nation, um Kritiker der Asylpolitik als Nazis diffamieren zu können. Begriffe wie Ehre und Selbstachtung müssen denjenigen Bürgern aberzogen werden, bei denen kein Migrationshintergrund besteht.
Durch gezielte Diffamierungen über die gleichgeschalteten Medien werden zahlreiche Kritiker finanziell ruiniert und ins gesellschaftliche Aus befördert. Ihre Zukunft wird systematisch zerstört.
Die Medien berichten einseitig und tendenziös. Sie verschweigen wenn möglich Ereignisse, die der Erziehung im Sinne des Staates abträglich wären. Unerwünschte Bilder werden – wenn überhaupt- nur unter starker Relativierung des Geschehens verbreitet.
Schon in Kindergarten und Schule wird im Sinne von Gender-Ideologie und Multi-Kulti auch anti-nationalistisch indoktriniert. Außerdem soll alles und jedes akzeptiert und respektiert werden, zunehmende Gewalt und Qualitätsverlust an Schulen durch kostenneutrale undifferenzierte Integration von allen und jedem, TTIP mit genveränderten Produkten, krebserregenden Lebensmittelzusatzstoffen und der Zerstörung von Unternehmen, die nicht nur profitorientiert arbeiten, sittenwidrige Arbeitsverträge durch vorprogrammierte Langzeitarbeitslosigkeit in einem von Billig-Arbeitskräften überschwemmten Land.

– Keine bürgerlichen Freiheiten bzw. die Missachtung der Menschenrechte, keine Meinungsfreiheit, keine Medienfreiheit, de facto keine Religions- und Gewissensfreiheit, keine Freiheit der Kunst und Lehre. Das Pressewesen wird weitestgehend durch den Diktator bzw. die herrschende Partei beeinflusst. Die Meinungsfreiheit wird durch die Zensur unterdrückt oder ist gar nicht mehr vorhanden.

Über zahlreiche Gummiparagrafen wie Verleumdung, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Leugnung und -bald in Kraft tretend – dem Gesetz gegen die Datenhehlerei wird eine freie Meinungsäußerung durch eine willkürliche politisch motivierte Strafverfolgung stark eingeschränkt bzw. kriminalisiert.
Für Beamte gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung ohnehin nicht. Über die Verschwiegenheitspflicht und die Treuepflicht, die gegenüber der Regierung, aber de facto nicht gegenüber dem Volk gilt, wird Widerstand gegen und Aufdeckung von staatlichem Unrecht verhindert. Gleichermaßen wird über politische Beamte an der Spitze der Behörden und über die Weisungsgebundenheit der Justiz unterbunden, dass Verstöße von Politikern gegen geltendes Recht geahndet werden, wenn die Regierung dies nicht wünscht. Merkel setzt das Schengen-Abkommen und das Dublin-Abkommen willkürlich außer Kraft und lässt hunderttausende Flüchtlinge illegal, unkontrolliert und unter Gefährdung der Sicherheit Deutschlands ins Land. Justiz und Polizei halten still. Auffällige Beamte, die Vorschriften in Frage stellen, werden finanziell ruiniert.
Man bedient sich der Weisungsgebundenheit und der Wohlverhaltenspflicht sowie der Androhung von Disziplinarstrafen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, um eine Kontrollfunktion des Beamtentums effektiv zu unterdrücken.

– Spitzeltum, Geheimdienst, Geheimpolizei bzw. Politische Polizei, willkürliche Verhaftung und Repression der Bevölkerung sollen jedes unabhängige Denken im Keim ersticken und die Menschen einschüchtern.

Die Überwachung wird seit Jahren kontinuierlich ausgebaut, unser Staat zusehends zum Polizeistaat.
Es gibt beispielsweise bereits willkürliche, teils mehr teils eher weniger berechtigte Hausdurchsuchungen bei Facebook-Kommentatoren, die sich kritisch zur Asylpolitik äußern. Wer zu gefährlich wird wie seinerzeit Gustl Mollath muss damit rechnen, zwangspsychiatrisiert zu werden. In den psychiatrischen Einrichtungen weggesperrt, werden viele dieser Menschen dann durch erzwungene Psychopharmaka-Einnahme in handlungsunfähige und denkunfähige Zombies verwandelt. Ihr Wille zum Widerstand wird gebrochen durch die Zerstörung der normalen Gehirnfunktionen. Sie werden, wenn sie es vorher noch nicht waren, psychisch krank gemacht. Wer vorher schon an psychischen Erkrankungen litt wird durch die Nebenwirkungen der Medikamente auch noch körperlich schwer krank. Gleichzeitig werden zusätzliche Psychosen erzeugt und die vorhandenen verstärkt.
Dieses Vorgehen ist charakteristisch für einen totalitären Staat. Die Durchsetzung dieser Maßnahmen erfolgt mit Hilfe von Beamten, die zwar wissen, was sie tun, aber es tun trotz dieses Wissens.