Wenn das „Recht“ von oben diktiert wird – „NATO-Spion“ Manfred Klag vor dem Amtsgericht Rockenhausen

Der folgende von Thomas Meuter verfasste Beitrag zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Rockenhausen zeigt einmal wieder das weitgehend perfekte Funktionieren der politischen Seilschaften  innerhalb der deutschen Justiz. Ein Rechtsstaat kann nur dann funktionieren, wenn Richterinnen und Richter nicht nur formal unabhängig sind, sondern auch in Bezug auf persönliche Beziehungen und Interessenskonflikte. Leider bedarf es weder einer persönlichen Integrität im Allgemeinen noch einem tiefgreifenden Bestreben nach Gerechtigkeit und der korrekten Umsetzung des Rechts, um die Eignung für das Richteramt oder die Staatsanwaltschaft zugesprochen zu bekommen. Im Gegenteil – politische Linientreue und Obrigkeitshörigkeit, dazu möglichst noch eine gewisse Einfältigkeit und selektive Blindheit sind die besten Voraussetzungen, um in Staatsanwaltschaften oder Gerichten Karriere zu machen. Die vom Grundgesetz garantierten individuellen Grundrechte sind dabei nur störend und wurden daher – geschützt durch das Bundesverfassungsgericht – in ihrer Bedeutung neu bewertet. Vorrang gegenüber allen anderen Rechten hat seit Verkündung des dauerhaften Corona-Ausnahmezustands das Recht auf Gesundheit der Allgemeinheit und das Recht auf Klimaschutz, auch wenn sich letzteres aufgrund der Eigenwilligkeit des Klimas nicht umsetzen lassen wird.

Das Individualrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wurde durch ein willkürlich auslegbares und frei von wissenschaftlicher Evidenz ausgestaltbares „Gemeinschaftsrecht auf maximale Gesundheit“ abgelöst, wobei bewusst in Kauf genommen wird, dass durch eine teils erzwungene teils durch unlautere Werbemethoden und Propaganda-Lügen erwirkte gentherapeutische Impfung Massen an Menschen geschädigt oder getötet werden. Es genügt, dass der politische Nutzen die Risiken überwiegt.

Die Achtung der Menschenwürde wurde Bedingungen unterworfen, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes stets neu definiert und verschärft werden können.

In einem allgemeinen Klima der Angst und Unterwerfung haben Justizopfer leider wenig Aussicht auf Erfolg, eine Rehabilitierung ist alleine deshalb unwahrscheinlich, weil der für das Eingestehen von Fehlern notwendige öffentliche Druck  nicht aufgebaut werden kann. Die Sorgen jedes Einzelnen sind im Moment zu groß, als dass sich noch allzu viele Menschen für das Schicksal anderer engagieren können. Die derzeitige Lage ist für die Justiz ein Geschenk und ein Freifahrtschein, um ungestraft und folgenlos genauso weiter machen zu können. Sollte es tatsächlich einmal eine juristische Aufarbeitung der Justizverbrechen und der politischen Verbrechen aus dieser Zeit der deutschen pandemischen Dauerlage geben, so werden die dann zuständigen Gerichte wohlmöglich zu viel zu tun haben, um sich auch noch um die Aufklärung von Altfällen zu bemühen, bei denen es nicht um Leben und Tod ging.    

Enttäuscht werden kann nur derjenige, der sich hat täuschen lassen.

Die Zeichen stehen auf Sturm – ich wünsche Thomas Meuter und Manfred Klag von ganzem Herzen Erfolg, doch habe ich nicht den Eindruck, dass die Zeit dafür jetzt schon gekommen ist.

 

Amtsgericht verhandelt angebliche „Geheimsache“

Von Thomas Meuter

Am 15. September 2022 fand im Amtsgericht Rockenhausen ein bemerkenswerter Prozess statt, der vor diesem Gericht hätte eigentlich nicht geführt werden dürfe und der Rechtsgeschichte schreiben könnte. Unter dem Vorsitz der noch jungen Richterin Sander wurde gegen Manfred Klag am 14.09.2022 ein Prozess eröffnet, der dafür extra aus Larnaka nach Deutschland anreisen musste. Der Vorwurf der Justiz: Er hätte Dokumente aus den nicht-öffentlichen Sitzungen des Oberlandgerichts Koblenz auf seiner Internetseite https://natospion.de verbotener Weise veröffentlicht. Diese Behauptung ist falsch, so Klag, der dies auch gerichtsfest beweisen kann. Das Amtsgericht Rockenhausen hat deswegen gegen Klag einen Strafbefehl in Höhe von 4 500,- EUR zugestellt. Klag war nicht bereit diese Strafe zu akzeptieren, erhob Einspruch und ließ es auf einen Prozess ankommen. In diesem Prozess wurde Klag nun zu 6.000, – Euro Strafe verurteilt, obwohl er keine strafbare Handlung begangen hat und die Staatsanwaltschaft die meisten  Anklagepunkte fallen ließ. Übrig blieb lediglich eine halbe Seite. Das Urteil des Amtsgerichts ist nicht rechtskräftig und Klag hat sofort nach der Verkündung des Urteils Berufung eingelegt. Das Rockenhausener Urteil von Richterin Sander dürfte Rechtsgeschichte schreiben, denn es wurde gegen zahlreiche gesetzliche Auflagen mit Wissen der Justiz verstoßen.

Der Vorwurf der Justiz, Klag hätte in dem Buch auf seiner Internet-Seite https://natospion.de verbotener Weise aus dem Urteil veröffentlicht, war von Anfang an falsch. Denn das Urteil wurde öffentlich verkündet und erst nachträglich wurde, wie er sagt, eine schriftliche Kopie geheim eingestuft, damit es ihm nicht ausgehändigt werden brauchte. Dumm nur, dass es die Justiz dennoch an viele andere gegeben hatte und ihm das nicht verborgen blieb. Es zeigt aber, so Klag, wie wenig vertraut die Justiz mit Geheimsachen und Staatsschutz vertraut ist.

Richterin Sander fand dann aber noch eine andere Sache: Da hatte ein NATO-Zeuge offen über Server ausgesagt, auf denen angeblich NATO SECRET Informationen verarbeitet wurden. Das war für Richterin Sander die Rettung für eine Verurteilung. Denn um aufzuzeigen, dass die Aussage vollkommen offen war, hatte Klag die  letzte Seite des Protokolls mit den Unterschriften in seinem Buch dargestellt. Dort waren noch zwei Passagen zu den angeblich geheimen Servern. Die mussten dann unter das Verbot der Veröffentlichung von Richterin Sander fallen, damit sie ihn zu 6 000 EUR verdonnern konnte. Aber auch hier liegt Richterin Sander schief, so Klag. Denn das Vernehmungsprotokoll war von Anfang an offen. Ein Beschluss sechs Monate nach der offenen Vernehmung des Zeugen, das Protokoll geheim zu halten ist nicht nur unlogisch, sondern zeigt eine gravierende Inkompetenz in Sachen Geheimhaltung, so Klag. Zudem, so hatte Klag bereits Richterin Sander informiert, handelt es sich bei NATO-Geheimnissen um Staatsgeheimnisse für die das Amtsgericht Rockenhausen nicht zuständig ist. Und der Generalbundesanwalt, der dies wäre, hatte bereits abgelehnt. Er will öffentlich nichts mehr mit der Sache zu tun haben.

Ziel dieses Strafbefehls ist es offensichtlich, so sagte der Angeklagte Klag, „ihn weiter durch die Justiz als unglaubwürdig in der Öffentlichkeit erscheinen zu lassen.“ Der 70jährige Angeklagte wurde 2013 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Landesverrats zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, die er nachweislich des Urteils nicht begangenen hatte. Er sollte geheime Daten von seinem ehemaligen Arbeitgeber NATO entwendet haben, um sie zu verraten. Er dagegen sagte, er habe auf eine Sicherheitslücke im IT-Sicherheitssystem in Ramstein aufmerksam machen wollen. Die Daten waren weder geheim eingestuft noch zugriffsgeschützt. In einem aufwendigen Prozess, der vom Generalbundesanwalt (GBA) gegen den ehemaligen NATO-Mitarbeiter geführt wurde, kam es sogar zu belegten Beweisfälschungen durch den GBA, um ein Urteil zu erzwingen. Klag veröffentlichte über seinen Fall ein Buch „GEHEIM – amtlich geheim gehalten – betrügt so der Generalbundesanwalt?“ in dem er alle Fakten zu seinem Justizskandal aufschrieb und eindrucksvoll sowie gerichtsfest belegte. Er wurde nachgewiesenermaßen und zu Unrecht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Seit seiner Entlassung vor einigen Jahren kämpft er um seine Rehabilitierung und um ein Wiederaufnahmeverfahren seines Falles, in dem sich die Justiz mit allen Mitteln dagegen stemmt, um dieses zu verhindern.

Merkwürdigkeiten im Prozess

Das Amtsgericht in Rockenhausen ist ein anschauliches Gebäude, in dessen unterem Flur die Bilder aller bisher amtierenden Bundeskanzler Deutschlands aufgehängt sind. Bundeskanzler Olaf Scholz fehlt allerdings in der Galerie. Die Verhandlung wurde pünktlich um 15.00 Uhr am 14.09.2022 eröffnet und begann schon in den ersten Minuten mit einem Paukenschlag. Der Strafverteidiger Klags, Dr. Theobald fragte die Richterin, ob diese eine Geheimhaltungsermächtigung habe, was diese sofort verneinte. Dies traf vermutlich auch auf alle anderen Personen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu. Eine Klärung führte Richterin Sander nicht herbei, obwohl sie sich dann im Urteil auf staatssicherheitsrelevante Daten bezog, die ihre Kompetenz höchstwahrscheinlich übertraf. Ein Geheimschutzbeauftragter war auch nicht im Saal 3 des Gerichts anwesend, der Klärung hätte schaffen können. In dieser juristischen Angelegenheit geht es um eingestufte militärische Unterlagen und Informationen, bei dem das Sicherheitsüberprüfungsgesetz zur Anwendung hätte kommen müssen.

Ein Amtsgericht in Deutschland ist nach gültigem Gerichtsverfassungsgesetz nicht dazu berechtigt über Staatsgeheimnisse, bzw. geheime Verschlusssachen zu verhandeln. Auch nicht Rockenhausen. Das Amtsgericht Rockenhausen ist vom Angeklagten darauf schriftlich hingewiesen worden, dass es, da es in der Sache um Staatsgeheimnisse als geheim eingestufte Verschlusssachen geht, nicht zuständig ist. Die juristisch zuständigen Stellen sind der Generalbundesanwalt und das OLG Koblenz. Beide Institutionen halten sich bewusst aus dem Vorgang heraus. Dort weiß man seit dem Erscheinen des Buches von Klag, dass die damals inkriminierenden Dokumente gefälscht wurden, indem diese nachträglich als geheim eingestuft und an Unbefugte weitergegeben wurden. Eine nachträgliche Einstufung von Unterlagen, die vorher bereits nicht-Berechtigten zugänglich waren, ist nach deutschem Gesetz verboten. Eine Reaktion auf die erhobenen Rechtsbrüche im Verfahrensgang erhielt Klag vom Amtsgericht Rockenhausen nicht. Die um die Rechtslage bemühte Richterin machte sehr schnell den ersichtlichen Eindruck mit der besonderen Thematik von geheimen Unterlagen überfordert zu sein. Als Klag eine von ihm verfasste Erklärung zur Sache abgab, wurde die Öffentlichkeit aus der Verhandlung ausgeschlossen und musste draußen warten. Der Grund: Klag führte detailliert in seinen Ausführungen die rechtwidrigen Handlungen bei seinem Strafverfahren aus. Dies dürfte die Öffentlichkeit nicht hören, so die Ansicht der Richterin, die damit versuchte, sich selbst zu schützen, um den Anschein zu wahren auf mögliche geheime Inhalte entsprechend zu reagieren. Auch ein Anzeichen dafür, sich nicht richtig auf den Prozess vorbereitet zu haben. Lediglich die Einkommensverhältnisse von dem Ehepaar Klag schienen die Richterin Sander stark zu interessieren. Der von dem Strafverteidiger der Richterin angebotene Einblick in das offene Strafurteil lehnte sie jedoch kategorisch mit den Worten ab: „Die darf ich doch nicht sehen und ich will es auch nicht. Ebenso gab die Richterin bekannt, mit dem Generalbundesanwalt in Verbindung zu stehen. Diese Tatsache ist deshalb interessant, da der Generalbundesanwalt immer massiv versucht, untergeordnete Gerichte darauf aufmerksam zu machen, dass es um staatsträchtige Angelegenheit geht, wie ein Insider berichtet. Dabei, so Insider, wird immer der Gerichtspräsident angerufen, der seine Richter dann entsprechend informieren soll. Dies ist offensichtlich in Rockenhausen auch der Fall gewesen. Es ist davon auszugehen, nach dem man die Verhandlung verfolgte, dass eine Strafe schon vor dem Verhandlungsende auf dem Papier der Richterin stand, die diese nur verlas. Die Empfehlung des Generalbundesanwalts (GBA) aus Karlsruhe griff mutmaßlich also auch hier.

Erstaunlich war auch, dass die junge und offensichtlich ebenso unerfahrene Staatsanwältin keinerlei wichtige Fragen in der Sache stellte. Es ist nicht auszuschließen, dass in dem Amtsgericht ein erwiesenes Unrechtsurteil des OLG Koblenz geschützt werden musste, in dem der GBA die offenen Daten der NATO nachträglich zu geheimen Verschlusssachen bei Klag umgemünzt hatte, um eine erfolgreiche Verurteilung zu erzwingen.

Klag will mit solchen Gerichtsverfahren stichhaltige Beweise schaffen, wie in der deutschen Justiz das „Recht“ von oben diktiert wird. Richterin Sander vom Amtsgericht Rockenhausen hat keinen weiteren Beweis für seine angebliche Schuld geliefert, sondern vermutlich die Vorgaben der Vorgesetzten umgesetzt.

Kommentar

Der Rechtsgrundsatz: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“ ist die Theorie in deutschen Gerichtssälen, die meist nicht angewendet wird. Richter sind meist nicht in der Lage komplexe Sachverhalte zu bearbeiten geschweige denn zu verstehen, wenn diese zum einen zu viel Arbeit auf dem Tisch haben oder zum anderen nicht wissen, wie man sich Wissen über schwierige juristische Fragen aneignen kann. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn rund 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsurteile sind rechtsfehlerhaft oder sogar ungültig zu Lasten des Angeklagten. Dieser Umstand interessiert niemanden in der Öffentlichkeit. Weder die Justizbehörden des Landes noch das Bundesjustizministerium, obwohl dies den Behörden seit vielen Jahren bekannt ist. Der Grund: Reines Desinteresse. Justizopfer haben keine Lobby im Gegensatz zu Opfern von Verbrechen. Doch was wiegt schwerer als Tatbestand: Das Opfer eines Verbrechens oder das einer unfähigen Justiz mit einer enormen Fehlerquote?  Eine wichtige Frage mit hoher Brisanz. Der Fall Klag macht mehr als deutlich, dass die deutsche Justiz überfordert ist. Zuerst die Tatsache, dass ein Amtsgericht sich mit geheimen Papieren beschäftigen darf, obgleich dieses gesetzlich anders geregelt ist und für dieses Gericht verboten ist. Das die anwesenden Juristen im Rockenhausener Amtsgericht nicht sicherheitsüberprüft und selbst nach dem darauf hinweisen hatte, erfolgte keine Reaktion auf diesen rechtswidrigen Umstand. Dies wirkte sich nachteilig für den Angeklagten Manfred Klag aus. Warum musste es so weit kommen? Der Generalbundesanwalt (GBA) hat die Hoheit über Strafverfahren, wenn es um Landesverrat geht. Dabei geht er rigoros vor und dies auch unter der nachgewiesenen Tatsache des aktiven Rechtsbruch. Dafür hat er speziell aktive Bundesanwälte, die mit allen Taschenspielertricks täuschen, verdrehen und versuchen Unrechtsurteile aufrecht zu erhalten. Der Fall Klag belegt dies in einer außerordentlichen und verachtenswerten Weise. Die zusammengetragenen und veröffentlichten Fakten in Manfreds Klag Buch „GEHEIM – amtlich geheim gehalten – betrügt so der Generalbundesanwalt?“ belegen diesen Buchtitel in einer erschreckenden Weise. Wenn es in Deutschland möglich ist, nachträglich Akten, die offen und nicht klassifiziert sind als geheim einzustufen in dem der GBA nur seinen Stempel daraufsetzt, um ein „geheimes“ Dokument zu haben, was man dann einem Angeklagten in die Schuhe schiebt, sind dies Methoden, die bei der Stasi üblich waren. Dies ist nach Angaben von Insidern beim GBA durchaus möglich. Die Siegerquote muss bei GBA bei 100 Prozent liegen, wenn es sich um Landesverrat oder Spionage handelt. Vermutungen sollen im Zweifelsfall zur Wahrheit werden, so der Insider aus dem GBA. Dafür hat der GBA die entsprechenden Mittel, so ein ranghoher Vertreter aus einer Sicherheitsbehörde. Politisch ist dies lange bekannt und nur der verstorbene Abgeordnete des Deutschen Bundestags, Christian Ströbele (Die Grünen) griff dies politisch auf und machte darauf aufmerksam. Auch er hielt den Fall Klag für rechtswidrig und einen ausgewachsenen Justizskandal, was er auch öffentlich bestätigte. Doch bisher darf die deutsche Justiz so weiter machen wie bisher und aktiv Recht brechen, um ihre Ziele zu erreichen. Dies darf in einer Demokratie nicht der Fall sein. Richter müssen für Fehlurteile zu Rechenschaft gezogen werden und dafür haften, wenn dies nachgewiesen wird. Dies müssen auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Die Justiz ist nicht allmächtig und auch nicht fehlerfrei, obwohl diese dies gerne sieht. Justizopfer Klag, der zu Recht um seine Unschuld kämpft ist nur eines von vielen Justizopfern, die der GBA aber auch die deutsche Justiz zu verantworten hat. Sein beispielhafter und mutiger juristischer Kampf steht für viele Menschen, die in Deutschland zu Unrecht verurteilt worden sind und versuchen ihr Recht zurückzugewinnen.

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