Satire: Gefährder come home

Diskussionsrunde im öffentlich rechtlichen Fernsehen zum Thema Abschiebung und Rückholung von Gefährdern

Irmgart Spärlich, ehemalige Landes-Familienministerin, vertritt die Grünen, Thomas Kenner vom Rechtsausschuss des Landes die SPD. Die CDU- Position erläutert Herr Frederic Armleuchter vom Integrationsministerium, als Vertreterin der Justiz diskutiert die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Frau Irmhild Spon. Die Position des Gefährders übernimmt Salah S. alias Antonius Hofgebräu, ein kundiger  Islamwissenschaftler, der sich eigens für diesen Auftritt einen Bart hat wachsen lassen, um glaubwürdiger zu erscheinen. Das öffentlich rechtliche Fernsehen verzichtet wegen akuter Sicherheitsbedenken darauf, einen echten Islamisten einzuladen.

Frau Herrlich leitet die Diskussion.

Frau Herrlich: Wir haben ganz kurzfristig trotz der Ferienzeit zu dieser Diskussionsrunde eingeladen.  Das Thema Abschiebung und Rückholung von Gefährdern bewegt die Gemüter in Deutschland so stark, dass wir das friedliche Zusammenleben und das Vertrauen in Staat und Gesellschaft gefährdet sehen. Die AfD profitiert von dem Fehltritt der CDU-FDP-Landesregierung, so dass wir uns – wegen der aktuellen Beleidigungen und Drohungen gegenüber den zuständigen Gerichten – dazu entschließen mussten auf Hassreden dieser Partei zu verzichten. Wie sie alle wissen geht eine Welle von Fake-Nachrichten der alternativen Medien durchs Netz. Es wird behauptet, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, den islamistischen Gefährder Mohammed B. nach Deutschland zurückzuholen, bindend für alle nachfolgenden Klagen sei. Frau Spon, trifft diese Panikmache zu?

Frau Spon: Nein, es handelt sich dabei um eine Verleumdung der Justiz und um einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit. In einem stabilen Rechtsstaat müssen vor dem Gesetz alle gleich und fair behandelt werden und alle Maßnahmen müssen gerichtlich überprüft werden können. Der Fall Mohammed B. hat das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig zerrüttet. Es ist klar geworden, dass der Exekutive in Deutschland nicht zu trauen ist. Daher hat unsere Bundeskanzlerin nicht nur die Rückholung von Mohammed B. erfolgreich zur Chefsache gemacht, sondern sie lässt gleichzeitig noch alle bisher abgeschobenen islamistischen Gefährder und Kriminellen, deren Ausreise durch ihre Heimatländer geduldet wird, zurück in ihre deutschen Gast-Städte fliegen. Für jeden Fall wird nun erneut geprüft, ob den Terroristen, Gefährdern und Kriminellen nicht doch Folter oder eine unmenschliche Behandlung in ihren Herkunftsländern drohen könnte. Diese hoheitliche Maßnahme steht für einen Sieg der Rechtsstaatlichkeit.

Frau Herrlich: Herr Salah S., Ihr vollständiger Name soll zu Ihrem Schutz nicht öffentlich gemacht werden. Sie sind ein bekannter salafistischer Prediger und unterstützen den Dschihad. Daher stehen Sie seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und sind Analyseobjekt des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ in Berlin. Sie wurden kürzlich nach Marokko abgeschoben, konnten aber im Rahmen der Intervention für Rechtsstaatlichkeit von der Bundesregierung nach intensiven diplomatischen Bemühungen zurückgeholt werden. Wie fühlt sich das an, unter der ständigen Bedrohung durch Verhaftung und Folter leben zu müssen?

Salah S. alias Antonius Hofgebräu: Im Koran ist die Familie von außerordentlicher Bedeutung. Frau Spärlich hat sich vor der Sendung bei mir dafür entschuldigt, dass ich von meiner Frau und meinen vier Kindern so brutal für Wochen getrennt wurde. Deutschland behauptet, ein Rechtsstaat zu sein. Und doch gilt das Recht nur für die Ungläubigen. Wir Muslime werden der Folter ausgesetzt. Man missachtet Gerichtsbeschlüsse um uns loszuwerden. Die deutschen Behörden halten sich nicht an ihre eigenen Gesetze.

Frau Herrlich: Eine Anfrage der Grünen hat ergeben, dass es bereits fünf nachgewiesen rechtswidrige Abschiebungen im letzten Jahr gegeben hat. Frau Spärlich, wie würden sie diesen völlig unhaltbaren Zustand bewerten?

Frau Spärlich: Wenn Behörden laufende Verfahren ignorieren oder Gerichtsurteile missachten, stellt das grundlegende Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates wie die Menschenrechte infrage. Das Argument einer verschwindend geringen Anzahl von Terror-Opfern in Deutschland darf nicht dafür herhalten, dass die Menschenrechte für potentielle Terroristen und Kriminelle in Frage gestellt werden. Es ist den Behörden bekannt, dass in keinem Land im Nahen Osten oder in Afrika eine absolute Sicherheit in Bezug auf eine mögliche unmenschliche Behandlung angenommen werden kann. Es fängt schon damit an, dass die Gefängniszellen in kaum einem dieser Länder westlichen Standards entsprechen. Eine Abschiebung darf also grundsätzlich nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der abgelehnte Asylbewerber nachweislich keinerlei Straftaten in seinem Heimatland begangen haben kann. Als Indiz dafür dürfen die Gerichte lediglich die Fälle gelten lassen, in denen ein zügiger Spracherwerb und gezielte Integrationsbemühungen und Bewerbungen um Arbeits- oder Ausbildungsplätze eine kriminelle Einstellung unwahrscheinlich erscheinen lassen. Die Grünen haben im Landtag beantragt, vor jeder Abschiebung eine sicherheitsrelevante Anhörung unter Anwesenheit eines Anwalts durchführen zu lassen. Während dieser Anhörung wird gefragt, ob der Abzuschiebende Folter oder unmenschliche Behandlung zu befürchten hat. Auch minder schwere Straftaten müssen als absolutes Abschiebehindernis gewertet werden.

Frau Herrlich: Was sagt die CDU zur Umsetzbarkeit dieser Vorschläge?

Herr Armleuchter: Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen für das Missverständnis im Fall Mohammed B.. Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidungen der Gerichte. Wir können die vielen Gefährder nicht mehr flächendeckend überwachen. Die Wut der Zurückgeholten macht uns die Aufgabe nicht leichter, die Sicherheit der Bevölkerung vor Anschlägen zu gewährleisten. Ganz aktuell bereitet uns die zunehmende Anzahl spontaner Messerattacken und gezielt provozierter Verkehrsunfälle Kopfzerbrechen.

Frau Herrlich: Die SPD lehnt grundsätzlich die Abschiebung gefährdeter Islamisten ab. Was sagen Sie zu den Bedenken der CDU, Herr Kenner?

Herr Kenner: Es ist die Aufgabe der Justiz, das zu überprüfen, das anzuwenden, was der Gesetzgeber vorlegt und ich bin froh, dass trotz des erheblichen politischen und öffentlichen Drucks, der auf den Gerichten liegt, die Richter gesagt haben, wir entscheiden nach den vorliegenden Gesetzen, nach der Rechtslage. Und das führt eben dazu, dass festgestellt wird, dass Abschiebungen von Gefährdern, Terroristen und Kriminellen rechtswidrig sind und dass diese wieder zurückgeholt werden nach Deutschland. Diese Fälle zeigen deutlich, es ist gut, dass wir eine unabhängige Justiz haben. Der Versuch, Gerichte zu täuschen, ist ein großer Vertrauensbruch in unseren Rechtsstaat, in die politische Glaubwürdigkeit. Und da muss sich die CDU jetzt überlegen, wie sie damit umgehen möchte.

Frau Herrlich: Herr Armleuchter, was könnte die CDU ihrer Ansicht nach tun, um das Rechtsempfinden der Bürger zu verbessern?  

Herr Armleuchter: Alle staatlichen Gewalten sollten mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, ihr Handeln zu erklären. Es muss gewährleist sein, dass die Bürger die Entscheidungen staatlicher Institutionen auch verstehen.

Frau Herrlich: Herr Salah S., wie haben Sie persönlich das Handeln der Staatsgewalt empfunden, hat man Ihnen erklärt, warum Sie trotz effektivem Rechtsschutzes abgeschoben wurden?

Salah S. alias Antonius Hofgebräu: Ein Land, in dem ein verantwortlicher Politiker allen Ernstes die Berücksichtigung des Volksempfindens bei juristischen Prozessen einfordert, kann man nur als juristische Bananenrepublik bezeichnen. Hier werden die Prinzipien der Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts verletzt. Es herrscht offenbar eine große Rechtsunsicherheit in Deutschland.

Frau Herrlich: Frau Spon, wie bewertet die Justiz diese Sichtweise?

Frau Spon: Selbst von hochrangigen Politikern ist erheblicher öffentlicher Druck aufgebaut worden, Gefährder endlich abzuschieben. Wir leben in einem soliden Rechtsstaat. Die Gerichte müssen unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen. Und jeder sollte sich bewusst machen, dass ein Rechtsstaat sich gerade dadurch bewährt, dass er auch die Rechte von Minderheiten schützt, sogar die Rechte derjenigen, die den Rechtsstaat selbst nicht achten. Wir müssen sensibel bleiben für die Abgrenzung der Sicherheit der Bevölkerung von den Rechten derer, die die Sicherheit gefährden oder gar verletzen. Der Rechtsstaat muss sich insoweit durchsetzen, dass auch Gefährder, Straftäter und Terroristen einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf Achtung ihrer Menschenwürde haben und wir müssen darauf achten, dass dies auch so bleibt.

Frau Herrlich: Vielen Dank für diese abschließende Einschätzung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erhellenden Einschätzungen und möchte noch kurz auf die neue Kampagne der Bundesregierung hinweisen. Der Slogan lautet

„Gefährder come home: keine Macht der Terror-Panikmache – für ein Land, in dem wir gut und gerne leben!“

 

Come Home

OneRepublic

Hello world
Hope you’re listening
Forgive me if I’m young
For speaking out of turn
There’s someone I’ve been missing
I think that they could be
The better half of me
They’re in the in the wrong place trying to make it right
But I’m tired of justifying
So I say to you

Come home
Come home
‚Cause I’ve been waiting for you
For so long
For so long
And right now there’s a war between the vanities
But all I see is you and me
The fight for you is all I’ve ever known
So come home
Oooh

I get lost in the beauty
Of everything I see
The world ain’t as half as bad
As they paint it to be
If all the sons
If all the daughters
Stopped to take it in
Well hopefully the hate subsides and the love can begin
It might start now yeah
Well maybe I’m just dreaming out loud
Until then

Come home
Come…

 

 

Ein Kommentar zu „Satire: Gefährder come home

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