„Schland“ auf dem Weg der Selbstzerstörung – der Rechtsstaat frisst seine eigenen Kinder

Der neue Wahlspruch der deutschen „Elite“ seit 2015 lautet:

Hasse niemanden so wie dich selbst!

Eine deutsche Fußball-Nationalmannschaft kann nicht siegen, wenn Nationalstolz zum nationalsozialistischen No-Go erklärt, die Nationalhymne als abzuschaffen gebrandmarkt wird und sich Spieler mit Migrationshintergrund offen gegen das Deutschsein positionieren. Erst wenn Deutschland zu „Schland“ umbenannt wird und jeder Deutsche mit deutschen Wurzeln sich einen Migrationshintergrund erfinden muss, dann dürfen wir wieder stolz sein, in einer dann afrikanisch-arabisch stämmigen Mehrheitsbevölkerung auf europäisch-germanischem Boden zu leben. Erst wenn unsere Identität darin besteht, keinerlei Identität mehr zu besitzen, dann werden die Moralapostel dieses Landes uns vermitteln, dass die ewige Schuld nun nicht mehr auf unseren Schultern laste. Schon jetzt zerfleischen sich die „Bio-Deutschen“ gegenseitig. In der Arbeitswelt drücken Niedriglöhne, Mobbing, Bossing und permanente Überlastung sowie die Sorge um den Arbeitsplatz und unbezahlbare Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Gehalts auffressen, nahezu überall die Stimmung, neben der Angst vor der unausweichlichen Veränderung. Im Jahr des großen Flüchtlingsansturms 2015 kamen mehrheitlich Menschen aus den arabischen Krisengebieten des Nahen Ostens zu uns, nur zwischen 200 000 und 400 000 von den ca. 1,8 Millionen Zuwanderern in die Europäische Union sollen laut Informationen aus dem Buch von 2018 „La ruée vers l‘europe“ („Der Ansturm auf Europa“) aus Afrika stammen. Mittlerweile wird der ansteigende Migrationsstrom aus Afrika immer bedeutender. Im Jahr 2016, als dann nur noch ca. 360 000 Migranten insgesamt Europa erreichten, betrug allein die Zahl der Afrikaner,  die über den Seeweg von Libyen aus gekommen sind, bereits 180 000. Mittlerweile scheint sich der Anteil der Afrikaner eher noch weiter erhöht zu haben. Aus dem arabischen Raum wandern Familienangehörige im Rahmen der Familienzusammenführungen per Flugzeug zusätzlich nach Deutschland ein, die nicht als neue Asylbewerber gezählt werden. Die Dimensionen sind enorm, zumal eine Mehrheit der Zuwanderer sich innerhalb der EU Deutschland als Heimat auswählen darf.

Als Gegenreaktion zur unkontrollierten Masseneinwanderung bilden sich zunehmend nationale Inseln in der Bevölkerung, die das gesellschaftliche miteinander genauso bedrohen können wie die aggressiv-humanistische Willkommenskultur der Gutmenschen, die jeden zu vernichten bedrohen, der auch nur ein national angehauchtes Wort in den Mund zu nehmen wagt. Leider gibt es keine schnellen Lösungen für die Probleme. Es ist nicht so einfach, die Grenzen Europas dicht zu machen, und noch schwerer, diese Entscheidung überhaupt durchzusetzen, solange Deutschland allen EU-Einwanderern dauerhaft Obdach zu gewähren bereit ist, selbst wenn diese in einem anderen europäischen Staat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder schon einmal ausgewiesen wurden.

Eine komplette Abschottung ist umso weniger durchzusetzen, je mehr illegale Zuwanderer sich bereits in Europa aufhalten, die ihre Familien und weitere Landsleute gerne bei sich in Europa sehen würden. Afrika ist ein junger Kontinent im Vergleich zum überalterten Europa. Die Migrationsströme werden nicht versiegen, sondern eher noch weiter anwachsen. Und Germany lockt weiter mit rundum-Versorgung, endlosen Klagemöglichkeiten und einer geringen Abschiebewahrscheinlichkeit.

Der Brexit lässt zunächst vermuten, dass die Briten sich mehrheitlich auf ihren Nationalstaat zurückbesinnen wollen, um ihre europäische Identität zurück zu gewinnen. An dem ist aber nicht so. In dem Buch „La ruée vers l‘europe“ erwähnt der Autor Stephen Smith die Stadt Smethwick in Groß-Britannien, bei der im Jahr 2016 zwei Drittel für den Brexit gestimmt haben, obwohl die weißen Britten nur noch 38 % der Bevölkerung ausmachen. Die Migranten der ersten und zweiten Generation erklärten ihre Wahl unter anderem damit, dass diese sich gegen das Niederlassungsrecht von Menschen aus den EU-Ländern richten würde, das EU-Bürger gegenüber den Menschen aus dem Commonwealth, das die ehemaligen britischen Kolonien in Afrika und Asien mit einschließt, bevorzuge. Außerdem wenden sie sich unter anderem gegen die polnische Konkurrenz, die als Folge der Zuwanderung von mehr als einer Million Polen in den fünf Jahren nach dem EU-Beitritt im Jahr 2004 zu beobachten ist. London verzeichnet seit der Wahl  eines muslimischen pakistanisch-stämmigen Bürgermeisters im Jahr 2016 einen enormen Anstieg von Gewalt und Verbrechen in einer Stadt, in der bereits mehr als 50 Prozent der Einwohner ausländische Wurzeln haben. Das Verbot von Polizeikontrollen in Anhängigkeit von der Hautfarbe (Racial Profiling) ist einer der Gründe für diese beunruhigende Entwicklung. Um die Mehrheit an muslimischen Migranten zu besänftigen, wurde die Meinungsfreiheit der Briten soweit eingeschränkt, dass die Justiz für diejenigen, die sich migrations- und islamkritisch zu äußern wagen, ohne jegliche Verhältnismäßigkeit Freiheitsstrafen verhängt und kritische Redner aus dem Ausland ausweisen lässt. Anschließend werden für die Medien Berichtverbote ausgesprochen.

Nach dem Brexit scheint Deutschland innerhalb der EU diese britische Führungsrolle bei der Meinungsdiktatur übernehmen zu wollen. Der Paragraph zur Volksverhetzung, die neuen Zensurgesetze im Internet sowie neue Polizeigesetze in zahlreichen Bundesländern eröffnen hier traumhafte Möglichkeiten für die Bekämpfung der Meinungsfreiheit Andersdenkender.

Eine dekadente, sich moralisch überlegen fühlende Politikerkaste, denen jeglicher Sinn für Gefahren und jeglicher Instinkt zur Selbstverteidigung abhanden gekommen sind, muss ein Land früher oder später in den Untergang stürzen.

 

http://www.freepdf.info/index.php?post/Spengler-Oswald-Der-untergang-des-Abendlandes-Band-1

Oswald Spengler – Der Untergang des Abendlandes

Seite 36: Der Untergang des Abendlandes, so betrachtet, bedeutet nichts Geringeres als das Problem der Zivilisation… Denn jede Kultur hat ihre eigne Zivilisation… Die Zivilisation ist das unausweichliche Schicksal einer Kultur. Hier ist der Gipfel erreicht, von dem aus die letzten und schwersten Fragen der historischen Morphologie lösbar werden. Zivilisationen sind die äußersten und künstlichsten Zustände, deren eine höhere Art von Menschen fähig ist. Sie sind ein Abschluß; sie folgen dem Werden als das Gewordene, dem Leben als der Tod, der Entwicklung als die Starrheit, dem Lande und der seelischen Kindheit, wie sie Dorik und Gotik zeigen, als das geistige Greisentum und die steinerne, versteinernde Weltstadt. Sie sind ein Ende, unwiderruflich, aber sie sind mit innerster Notwendigkeit immer wieder erreicht worden…

 

Die politische Teilnahmslosigkeit der Bevölkerung und die mangelnde Motivation zum Aufbegehren fußen auf einem völlig irrigen Vertrauen in den Rechtsstaat. Thilo Sarrazin bringt es im folgenden Beitrag auf den Punkt: Recht ist angewandte Politik, deren Rechtfertigung nicht in der Wahrheit zu suchen ist, sondern in den politischen Machtverhältnissen.

Das ist überall auf der Welt so, es gibt keinen real existierenden Rechtsstaat, der sich ausschließlich an der Wahrheit und der Gerechtigkeit orientiert sowie an der sich selbst verordneten Gesetzgebung.

 

http://www.achgut.com/artikel/die_massenzuwanderung_war_unrecht_das_ist_kein_Mythos

Thilo Sarrazin / 07.05.2018 

… Bei unseren häufigen Spaziergängen nach dem Mittagessen am Rhein fragte ich ihn einmal nach dem Grund seiner Prognosekraft. Antwort: „Ich schaue, wie das Verfassungsgericht wahrscheinlich entscheiden wird.“ Und worauf schaut das Verfassungsgericht? „Die schauen auf den Bundesrat.“ Wie das? „Ja, das Gericht schaut nach der Mehrheitsmeinung im Land…“ Ich verstand: Das war angewandter Carl Schmitt. Die letzte Rechtfertigung des Rechts liegt nicht in einer abstrakten Wahrheit, sondern sie liegt im Politischen und damit in den Machtverhältnissen… 

Nicht nur der Kampf um die Setzung des Rechts, sondern auch über seine Anwendung und Interpretation, ist ein Teil des politischen Machtkampfes…

Recht ist angewandte Politik, es hat a priori weder mit Wahrheit noch mit Vernunft zu tun…

Auch das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht eine eigene Verfassung geben. Soweit es das implizit doch tut, erweist es sich als gelehriger Schüler von Carl Schmitt und stellt den Vorrang des Politischen über das sinnvolle Verständnis des geltenden Textes des Grundgesetzes.  

 

In der Realität existiert keine echte Gewaltenteilung.

So lässt sich auch verstehen, warum in Schauprozessen wie dem NSU-Verfahren die Wahrheit überhaupt nicht interessiert. Der Bundestag hatte das Urteil bereits im November 2011 gefällt. Beweise wurden dann nicht mehr benötigt.

Auch die zu erwartenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Masseneinwanderung und Aushebelung der Dublin III-Verordnung werden in diesem Zusammenhang keine Überraschungen mit sich bringen. Richter werden sorgsam ausgewählt und urteilen gerade in politischen Verfahren meist als Repräsentanten der politischen Machtverhältnisse. Und unser Grundgesetz ist leider nicht mehr als eine Bibel, an die die Politiker nie geglaubt haben und der sie sich nicht verpflichtet fühlen.

Wenn die Exekutive wie unter Merkel am Parlament sowie an bestehenden Gesetzen vorbei Einreisegestattungen gewährt, so ist das solange nicht zu verhindern, wie die Regierung nicht gestürzt wird. Macht ist geltendes Recht!

 

https://www.achgut.com/artikel/die_institutionen_muessen_dem_recht_wieder_geltung_verschaffen_2

16.02.2018 

Dass es sich bei der zeitlich und mengenmäßig unbegrenzten Außerkraftsetzung des gesetzlichen Zurückweisungsgebots um eine wesentliche Entscheidung handelt, steht außer Frage. Die jährlichen Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, insbesondere für die Sozialsysteme, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Verknappungssituation auf dem Wohnungsmarkt, nicht zuletzt die ansteigende Kriminalität und die Zunahme islamistischen Terrors durch die Grenzöffnung lassen hieran keinen Zweifel. Dazu kommen die Herausforderungen der kulturellen Integration von Menschen, deren Sozialisation häufig schon abgeschlossen ist. Der damalige Bundespräsident Joachim Gauck hielt diese sogar für eine größere Aufgabe als die deutsche Wiedervereinigung. Denn jetzt solle „zusammenwachsen, was bisher nicht zusammengehörte.

Vor diesem Hintergrund wurde insbesondere Ende 2015 bis Mitte 2016 eine Debatte darüber geführt, ob die Exekutive überhaupt befugt ist, ohne Beteiligung des Parlaments über eine lange Dauer und für eine große Zahl von Menschen Einreisegestattungen zu gewähren…

Dr. Andreas Wagenseil

 

Die Klage der AfD gegen die langjährige Aufrechterhaltung der Grenzöffnung wird wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben, so lange wie die AfD keine Regierungsverantwortung trägt und sich die Machtverhältnisse im Lande nicht wandeln.

 

https://www.achgut.com/artikel/verfassungsgericht_entscheidet_ueber_grenzoeffnung

Dirk Maxeiner / 09.05.2018 

… Die Klage der AfD gegen die langjährige Aufrechterhaltung der lediglich mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 wird nun also unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 in Karlsruhe geführt. Sie wurde am 14. April 2018 von der Bundestagsfraktion nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und von den Medien unbeachtet erhoben und bereits Mitte April in dem oben genannten Youtube-Video öffentlich gemacht…

Die ursprüngliche Grenzöffnung, die aufgrund der sechsmonatigen Klagefrist im Rahmen des Organstreitverfahrens vermutlich nicht mehr angegriffen werden kann, besteht in der freiwilligen Entscheidung der Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zur Zurückweisung an der Grenze für Asylsuchende vorerst nicht mehr anzuwenden (BT-Drs. 18/7311, S. 2). Weder diese Entscheidung noch deren Übermittlung an die Bundespolizei liegt dabei schriftlich vor…

Die nicht nur kurzfristige Aufrechterhaltung und fortwährende Bestätigung dieser Grenzöffnung über mehr als zweieinhalb Jahre verstößt dabei gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, da Asylsuchenden die Einreise eigentlich gemäß § 18 Abs. 2 AsylG zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist. 

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung kann eine langandauernde Außerkraftsetzung dieser gesetzlichen Regelungen aufgrund der enormen gesellschaftlichen Auswirkungen der Einreise und Versorgung von weit über 1,5 Millionen bisher und hunderttausenden jährlich erwarteten Asylsuchenden nur durch den Bundestag als Gesetzgeber beschlossen werden… 

 

Dass sich die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen lässt, ist mehr als fraglich, auch wenn der Zustand der offenen Grenzen andauert.

 

https://www.tagesspiegel.de/politik/organstreitverfahren-afd-klagt-gegen-fluechtlingspolitik-der-bundesregierung/22581586.html

18.05.2018 

 HELENA WITTLICH

Die AfD-Fraktion im Bundestag klagt gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Am 14. April habe man Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sagte der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, am Freitag in Berlin. Man wolle mit dieser Klage die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen… Fraglich ist, ob die Klage Erfolg hat, weil die AfD zum Zeitpunkt der Grenzöffnung vor zweieinhalb Jahren kein Mitglied im Bundestag war. Zudem muss eine Klage üblicherweise nach einer Frist von sechs Monaten eingehen…

 

Wenn sich die Klage gegen den Fortbestand der Grenzöffnung richtet, dürfte die Frist von sechs Monaten keine Rolle spielen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Bundesverfassungsrichter nicht trotzdem genau dieses Argument nutzen werden, um die Klage der AfD- Fraktion abzuschmettern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eilt prinzipiell – nur eben nicht in den Augen der Verfassungsrichter, ein schneller Termin – Fehlanzeige.

 

https://www.pfalz-express.de/vosskuhle-keine-schnelle-entscheidung-ueber-afd-klage-zu-merkel-und-fluechtlingspolitik/

  1. Juni 2018

Karlsruhe  – Angesichts der Vielzahl der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren ist noch offen, wann Karlsruhe über das von der AfD-Bundestagsfraktion angestrengte Organstreitverfahren über die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) entscheiden wird.

Angeblich fehlt dem Gericht  die Zeit: „Der Zeithorizont ist offen, da sehr viele Senatsverfahren zu bearbeiten sind“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle der „Welt am Sonntag“…

Zu den Entscheidungen der Kanzlerin im Herbst 2015 sagte Voßkuhle: „Krisen sind immer die Stunde der Exekutive. Gerichte entscheiden in der Regel erst, wenn die Krise vorbei ist. Insofern haben es Richter leichter als Minister oder die Kanzlerin.“…

Bislang habe das Bundesverfassungsgericht noch keine „grundsätzlichen Entscheidungen, die sich in konzeptioneller Weise mit der Migrationsfrage beschäftigen“, vorgelegt bekommen.

Dagegen sei Karlsruhe mit zahlreichen Einzelfällen über Fragen des Flüchtlingsstatus, Familienzusammenführungen oder Abschiebungshindernisse befasst.

2017 hatte das Gericht 399 Asylklagen zu bearbeiten, in den Vorjahren waren es maximal 123… (dts Nachrichtenagentur/red)

 

Asylklagen Einzelner haben also Vorrang vor grundsätzlichen Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Migrationsentscheidungen. Jedenfalls hat sich Herr Voßkuhle politisch korrekt geäußert. Das bedeutet,  dass das Bundesverfassungsgericht nicht dazu bereit, das Grundgesetz zu verteidigen, wenn Regierungsentscheidungen dem entgegen stehen. Außerdem ist die Krise noch nicht vorbei, und das Ende bestimmt die Bundeskanzlerin, so wie es aussieht, vorerst nicht. Die „Mutti“ der Migranten hat ihre Arme geöffnet, um jeden, der „Schland“ betritt, zu empfangen und zu versorgen. Sollten die unteren Instanzen der Gerichte die Ausweisung eines Asylsuchenden befürworten,  so bleibt immer noch das Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidung anzufechten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist als angewandte Politik der Bundesregierung zu verstehen, genauso wie Geheimdienste die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln betreiben, im Sinne der Machthaber.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts scheint die Flüchtlingskrise als beendet zu betrachten. Ihn hat Anfang 2018 eher der Umstand beunruhigt, dass die langwierige Regierungsbildung, unüblich im leicht regierbaren Deutschland, das Vertrauen unserer europäischen Nachbarn und  weltweiten Verbündeten trüben könne.

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article172216509/Vosskuhle-sieht-internationalen-Vertrauensverlust-in-deutsche-Politik.html

Veröffentlicht am 05.01.2018

Andreas Voßkuhle ist seit 2008 Richter am Bundesverfassungsgericht und seit 2010 dessen Präsident          Quelle: picture alliance / Uwe Anspach/dpa

Seit der Bundestagswahl im September habe ein internationaler Vertrauensverlust eingesetzt. „Gelitten hat aber das bisher ausgesprochen große Vertrauen unserer europäischen und ausländischen Freunde in die politische Handlungsfähigkeit Deutschlands“, sagte Voßkuhle. Zudem sei es Deutschland nicht gewohnt, dass sich die Regierungsbildung wie in anderen Staaten als äußerst schwierig erweise. „Von einer Staatskrise kann aber keine Rede sein“, betonte er… 

 

Wenn es in einem anderen europäischen Land anerkannten Asylbewerbern generell nicht so gut geht wie in Deutschland, dann muss laut Bundesverfassungsgericht ein Abschiebeverbot geprüft werden. Damit stützt das Bundesverfassungsgericht Bundeskanzlerin Merkels Politik: jeder in der europäischen Union strandende Asylsuchende hat ein Recht auf Asyl in Deutschland. Denn nur bei uns gilt das Recht auf eine Unterbringung sowie auf eine finanzielle Unterstützung, die mindestens  der Unterstützung der Mittel-losen hier schon länger Beheimateten in vollem Umfang entsprechen muss.

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/01/rk20180124_2bvr202617.html

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Voßkuhle,

die Richterin Kessal-Wulf

und den Richter Maidowski

am 24. Januar 2018 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen vom 12. Juli 2017 – 2 L 4325/17.GI.A – und vom 7. August 2017 – 2 L 6036/17.GI.A – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Gießen zurückverwiesen.

Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten…

  1. a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist….
  2. b) Nach diesen Maßstäben verletzen die angegriffenen Beschlüsse das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG. Er hat sowohl mit seinem Eilantrag als auch mit seiner Anhörungsrüge auf die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hingewiesen, nach der das Asylsystem Bulgariens insbesondere hinsichtlich anerkannter Flüchtlinge an systemischen Mängeln leide. Da der Beschwerdeführer in Bulgarien als Flüchtling anerkannt worden ist, zählt dieser Hinweis auf die Würdigung der Lage anerkannt Schutzberechtigter in Bulgarien zum wesentlichen Kern seines Vorbringens. Die Frage, ob hinsichtlich Bulgariens angesichts der Situation anerkannt Schutzberechtigter ein Abschiebungsverbot besteht, war für das Verfahren des Beschwerdeführers auch von zentraler Bedeutung… Im Rahmen der Interessenabwägung hatte das Verwaltungsgericht insbesondere unter Heranziehung aktueller Erkenntnisse zu berücksichtigen, ob – wie von dem Beschwerdeführer geltend gemacht – ein Abschiebungsverbot vorliegt, weil dem Beschwerdeführer als anerkanntem Flüchtling in Bulgarien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK drohe…

 

Das Bundesverfassungsgericht fördert mit seiner Rechtsprechung in höchster Instanz die Sogwirkung Deutschlands auf Zuwanderer aus aller Welt. Für Deutsche hingegen gibt es weder ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum, auf eine Unterbringung bei Obdachlosigkeit noch auf ein Existenzminimum, denn auch die Hartz-IV-Sätze dürfen im Rahmen von Sanktionen auf null gekürt werden. Diese Maßnahmen des Staates gegen seine eigene Bevölkerung wurden vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bewertet. Eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung Deutscher ist in unserem „Rechtsstaat“ vom Selbstverständnis her ausgeschlossen, und was nicht sein kann, das darf es geben.

Nicht nur Revolutionen fressen oft gegen Ende ihre eigenen Kinder. Das ist auch das Schicksal von Rechtsstaaten, die sehenden Auges einen Missbrauch ihres Rechtssystems zulassen und die Bedrohung von Rechts- und Wertvorstellungen durch eine Massenmigration sowie Gewalttaten durch Zuwanderer der angeblich nicht ausreichend engagierten aufnehmenden Bevölkerung anlasten.

 

Warum es niemand verhindert hat

Wir wollten das nicht, niemand wollte es.

Es war das Gefühl, dass es uns noch gut ging, ziemlich gut sogar.

Es war die Hoffnung, dass das, was nicht gut war, sich schon wieder richten würde.

Es war das blinde Vertrauen in die Obrigkeit, deren Verantwortungsbewusstsein, deren Umsicht und Weitsicht wir nie anzweifelten.

Es war das Vertrauen in die Justiz, mit der wir noch nie in Konflikt geraten waren, deren Unrechtsprechung uns fremd war, deren zweierlei Maß wir ignorierten, deren politische Schauprozesse wir nicht wahrnahmen oder als Verschwörungstheorie beiseite schoben.

Wir lebten unser Leben, in unserer kleinen Welt, mit unseren gut situierten Freunden.

Wir sahen es nicht kommen, diesen schleichenden Wandel, diese neuen Gesetze, die die Meinungsfreiheit für Andersdenkende aushebelten, die politische Inhaftierung ohne zeitliche Begrenzung und ohne Prozess ermöglichten, die die Ausbeutung und Verarmung großer Teile der Bevölkerung mit sich brachten.      

Man berichtete von Gerichten, die die Schwachen, Armen und Alten für kleinste Vergehen unerbittlich und ohne Rücksicht auf deren Gesundheit in Haft schickten, für das Schwarzfahren, für den Diebstahl von Lebensmitteln aus purer Verzweiflung oder für die Verbreitung der falschen Meinung.

Wir erfuhren durch die Medien, dass Gewalttäter auf freiem Fuß blieben, mangels Haftgrund und Haftplätzen und weil deren Verfahren zu lange dauerten.

Es geschahen Morde, weil der Staat nichts unternahm, um sie zu verhindern.

Wir waren aufgewühlt, entsetzt, verängstigt.

Wir fingen an, zu zweifeln, wir hofften und schwiegen.

Wir glaubten, nichts ändern zu können, wir waren doch machtlos.

Wir vernahmen die Menschen, die warnten, und sahen, wie sie zum Schweigen gebracht wurden.

Wir lebten unser Leben, versuchten, nichts Falsches zu sagen, nicht aufzufallen.

Wir haben das nicht gewollt, doch als wir erkannten, dass wir hätten kämpfen müssen, da war es zu spät.

 

Ein Kommentar zu „„Schland“ auf dem Weg der Selbstzerstörung – der Rechtsstaat frisst seine eigenen Kinder

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